23.01.2014 14:40 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Debeka Versicherungen

Debeka zur Mitteilung des Landesbeauftragten für Datenschutz

Zu der Mitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI) nimmt die Debeka wie folgt Stellung:
Kurzfassung: (Mynewsdesk) „Das Verfahren wurde nach Mitteilung des LfDI Rheinland-Pfalz bereits am 20. Dezember 2013 eingeleitet. Die Debeka wurde darüber gleichzeitig unterrichtet. Konkrete Vorwürfe wurden uns bislang nicht bekannt gegeben. Hierbei handelt es sich um einen Anfangsverdacht, der keine Vorverurtei­lung zulässt. Vielmehr ist die Sach- und Rechtslage weiterhin offen und muss zunächst geklärt werden.

Vor diesem Hintergrund kann sich die Debeka mit Hinweis auf das laufende Verfahren ...
[Debeka Versicherungen - 23.01.2014] (Mynewsdesk) „Das Verfahren wurde nach Mitteilung des LfDI Rheinland-Pfalz bereits am 20. Dezember 2013 eingeleitet. Die Debeka wurde darüber gleichzeitig unterrichtet. Konkrete Vorwürfe wurden uns bislang nicht bekannt gegeben. Hierbei handelt es sich um einen Anfangsverdacht, der keine Vorverurtei­lung zulässt. Vielmehr ist die Sach- und Rechtslage weiterhin offen und muss zunächst geklärt werden.

Vor diesem Hintergrund kann sich die Debeka mit Hinweis auf das laufende Verfahren nicht zu Details äußern.

Unabhängig davon hat die Debeka bereits seit Bekanntwerden der ersten Vorwürfe gegen einzelne Mitarbeiter Anfang November 2013 die Untersuchungen des LfDI Rheinland-Pfalz und anderer mit Untersuchungen be­fassten Stellen aktiv unterstützt und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG mit internen Prüfungen beauftragt. Sobald Ergebnisse dazu vorlie­gen, werden sämtliche ermittelnden Behörden hierüber informiert.

Parallel dazu wurden bereits weitgehende Maßnahmen ergriffen, um künf­tig etwaiges Fehlverhalten besser erkennen und damit auch sanktionieren zu können. So wird es unter anderem 26 neue Beauftragte für Datenschutz geben.

Bereits im Oktober 2013 hatte die Debeka strenge Verhaltensrichtlinien eingeführt. Mit dieser neuen Betriebsvereinbarung setzt die Debeka Standards in der Branche. Sie verpflichtet die Unternehmensführung und die Mitarbeiter auf klare Regelungen. Die Verhaltensrichtlinie umfasst neben den Themen Datenschutz, IT-Sicherheit und Nichtdiskriminierung konkre­tere und umfangreichere Regelungen gegen Bestechung und Korruption. Eine direkte Weisung lautet: Die Debeka toleriert keinerlei Form der Beste­chung und Korruption.“

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