24.01.2014 16:49 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Immobilien Scout 24

Die Hauptstadt im Kampf gegen Ferienwohnungen

Kurzfassung: Die Hauptstadt im Kampf gegen FerienwohnungenBerlin setzt Gesetz über Zweckentfremdung von Wohnraum umDie Mieten steigen nirgendwo in Deutschland so stark wie in Berlin, wie das Statistische Bundesam ...
[Immobilien Scout 24 - 24.01.2014] Die Hauptstadt im Kampf gegen Ferienwohnungen

Berlin setzt Gesetz über Zweckentfremdung von Wohnraum um
Die Mieten steigen nirgendwo in Deutschland so stark wie in Berlin, wie das Statistische Bundesamt vergangenen Dienstag mitteilte. Besonders in den Innenstadtlagen wird der Wohnraum immer knapper. Ein Grund dafür ist die zunehmende Zweckentfremdung von Privatwohnungen. Nach Schätzungen sind dadurch in den letzten Jahren rund 15.000 Wohnungen vom Markt verschwunden. Diese Entwicklung hat auch das Berliner Abgeordnetenhaus erkannt und verabschiedete im November vergangenen Jahres das "Gesetz über das Verbot von Zweckentfremdung von Wohnraum". Durch das Gesetz soll verhindert werden, dass immer mehr Wohnungen an Feriengäste vermietet werden. Ebenso sieht es starke Einschränkungen bei der gewerblichen Nutzung von Wohnraum vor.
Bußgelder von bis zu 50.000 Euro
Nun hat der Berliner Senat hat eine entsprechende Verordnung beschlossen und lässt dem Gesetz Taten folgen. Demnach steht die gewerbliche Nutzung von Wohnraum, also auch die Vermietung an Urlauber, unter Genehmigungspflicht. Außerdem werden in der Verordnung die Grundlagen des Verbots dargelegt. Bei Verstoß drohen dann Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Kontrollieren sollen das neue Verbot die Berliner Bezirke. Dafür erhalten sie von der Stadt 17 zusätzliche Stellen. Vor Inkrafttreten wird die Verordnung jedoch noch dem Rat der Bürgermeister unterbreitet. Erst nach Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt von Berlin wird das Verbot rechtskräftig und gilt dann für das gesamte Stadtgebiet.
Ausnahmen und Sonderregelungen
Für bestehende Verträge gibt es Sonderregelungen. So genießen Wohnungen, die bereits jetzt zu gewerblichen Zwecken vermietet werden, Bestandsschutz und sind bis zum Auslaufen des Mietvertrags von dem Verbot befreit. Anders sieht es bei der Vermietung von Ferienwohnungen aus: Für sie gilt nur eine Übergangsfrist von zwei Jahren. Aber nicht nur für bestehende Verträge, auch für neue Umwandlungen soll es Ausnahmen geben. Das Verbot gilt beispielsweise nicht für die Unterbringung von Flüchtlingen, für Kitas und Tagesmütter oder andere Fremdnutzung, die im Interesse des Gemeinwohls liegt. Der CDU Abgeordnete Matthias Brauer rechnet so mit 8.000 bis 12.000 Wohnungen, die wieder auf den angespannten Berliner Mietmarkt kommen.
Das Vermieten von Ferienwohnungen wird somit immer schwieriger. Erst vergangene Woche schränkte der Bundesgerichtshof die Untervermietung an Touristen ein.

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