26.01.2014 22:18 Uhr in Handel & Dienstleistungen von Rechtsanwälte Scharf und Wolter
Anwalt Hamburg
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Die meisten größeren Betriebe verfügen heute über einen Betriebsrat. Aber auch in kleineren Betrieben sind sie zu finden. Der Betriebsrat dient dazu, die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten. Die Aufgabe eines Betriebsrates ist sicherlich sehr vielseitig. Auch ist dies sicherlich keine einfache Aufgabe und verlangt sehr viel Einfühlungsvermögen und
Verhandlungsgeschick. Auch gegenüber dem Arbeitgeber hat es der Betriebsrat nicht einfach. Da er hier stets im Interesse seiner Belegschaft handelt, besser handeln sollte, und so an den Arbeitgeber mit auftretenden Problemen herantreten muss. Und versuchen muss, hier eine einvernehmliche Einigung zu finden. Dies kann an privaten Problemen liegen, die der Arbeitnehmer hat und die Auswirkungen auf seine Tätigkeit haben, aber auch wenn es um neue Anschaffungen geht, die zwar der Arbeitgeber für sinnvoll hält, die sich aber mit den Belangen der Belegschaft nicht decken, oder wenn gar Vorschriften missachtet werden. ... weiter lesen Quelle
Verhandlungsgeschick. Auch gegenüber dem Arbeitgeber hat es der Betriebsrat nicht einfach. Da er hier stets im Interesse seiner Belegschaft handelt, besser handeln sollte, und so an den Arbeitgeber mit auftretenden Problemen herantreten muss. Und versuchen muss, hier eine einvernehmliche Einigung zu finden. Dies kann an privaten Problemen liegen, die der Arbeitnehmer hat und die Auswirkungen auf seine Tätigkeit haben, aber auch wenn es um neue Anschaffungen geht, die zwar der Arbeitgeber für sinnvoll hält, die sich aber mit den Belangen der Belegschaft nicht decken, oder wenn gar Vorschriften missachtet werden. ... weiter lesen Quelle
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Autor der Pressemeldung "Die Unterschiede zwischen Betriebsrat und Personalrat" ist Rechtsanwälte Scharf und Wolter, vertreten durch Gernot Wolter.