28.01.2014 09:21 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Der Slogan "deutschlandweit das einzige Vollprogramm" als Werbung für ein Zahnpflegeprogramm ist nach Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm irreführend.
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Autor der Pressemeldung "OLG Hamm zur irreführenden zahnärztlichen Werbung im Internet - Wettbewerbsrecht" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.