31.01.2014 08:46 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Konzerninkasso und unabhängige Inkassounternehmen - Inkasso
Konzerninkasso und unabhängige Inkassounternehmen - InkassoKurzfassung: Zahlt ein Schuldner auf eine unbestrittene Forderung nicht, so kann ein Inkassounternehmen mit dem Forderungseinzug beauftragt werden.
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 31.01.2014] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In der heutigen Zeit kommt es immer häufiger zu Massengeschäften und zur Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit der Schuldner. Viele Gläubiger wenden sich an Inkassounternehmen, die ihre Forderungen einziehen sollen.
Einige Unternehmen gründen im Wege des Outsourcings eigene Inkassounternehmen. Ein solches, konzerneigenes Inkassounternehmen, bezeichnet man als Konzerninkasso. Hierbei handelt es sich um eine eigene ausgelagerte Mahnabteilung des Unternehmens. Die Muttergesellschaft hält an diesem in der Regel sämtliche Anteile. Dementsprechend kommt eine Überwälzung der Kosten für die Beauftragung eines Inkassounternehmens auf den Schuldner in diesen Fällen nicht in Betracht. Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs handelt es sich bei der vorgerichtlichen Mahntätigkeit um eine Aufgabe, die zum Pflichtenkreis des Gläubigers gehört.
Auf der anderen Seite stehen unabhängige Inkassounternehmen. Bei diesen handelt es sich um wirtschaftlich selbstständige Unternehmen. Die Kosten für die Beauftragung solcher konzernfremder und unabhängiger Inkassounternehmen können unter Umständen erstattungsfähig sein. Hier ist jedoch eine Einzelfallbetrachtung geboten.
Führen die Maßnahmen des Inkassounternehmens nicht oder nur teilweise zum Erfolg, so ist ein Rechtsanwalt einzuschalten. Dieser kann insbesondere im gerichtlichen Mahnverfahren alle wichtigen und notwendigen Schritte vornehmen, um dieses überhaupt erst einzuleiten. Außerdem kann dieser den Mahnbescheid beim Gericht beantragen und helfen, die Forderung gegen den Schuldner durchzusetzen. Geht diesem der Mahnbescheid zu, so stehen ihm zwei Möglichkeiten zur Verfügung: Er kann die Forderung begleichen oder einen Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen. Schweigt er hingegen, so ist es geboten, einen Vollstreckungsbescheid zu beantragen.
Ein qualifizierter Rechtsanwalt kann Unternehmen dabei behilflich sein, ihre Forderungen durchzusetzen. Sollte es doch zu Zahlungsausfällen kommen, sollten allen möglichen rechtlichen Lösungsmöglichkeiten in Betracht gezogen werden - Zahlungsaufforderung, Mahnverfahren oder Streitverfahren. Ein rechtlich versierter Anwalt prüft einzelfallbezogen die jeweiligen Erfolgsaussichten und empfiehlt die bestmögliche Strategie, um die Forderung durchzusetzen.
http://www.grprainer.com/Forderungseinzug-Inkasso.html
Einige Unternehmen gründen im Wege des Outsourcings eigene Inkassounternehmen. Ein solches, konzerneigenes Inkassounternehmen, bezeichnet man als Konzerninkasso. Hierbei handelt es sich um eine eigene ausgelagerte Mahnabteilung des Unternehmens. Die Muttergesellschaft hält an diesem in der Regel sämtliche Anteile. Dementsprechend kommt eine Überwälzung der Kosten für die Beauftragung eines Inkassounternehmens auf den Schuldner in diesen Fällen nicht in Betracht. Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs handelt es sich bei der vorgerichtlichen Mahntätigkeit um eine Aufgabe, die zum Pflichtenkreis des Gläubigers gehört.
Auf der anderen Seite stehen unabhängige Inkassounternehmen. Bei diesen handelt es sich um wirtschaftlich selbstständige Unternehmen. Die Kosten für die Beauftragung solcher konzernfremder und unabhängiger Inkassounternehmen können unter Umständen erstattungsfähig sein. Hier ist jedoch eine Einzelfallbetrachtung geboten.
Führen die Maßnahmen des Inkassounternehmens nicht oder nur teilweise zum Erfolg, so ist ein Rechtsanwalt einzuschalten. Dieser kann insbesondere im gerichtlichen Mahnverfahren alle wichtigen und notwendigen Schritte vornehmen, um dieses überhaupt erst einzuleiten. Außerdem kann dieser den Mahnbescheid beim Gericht beantragen und helfen, die Forderung gegen den Schuldner durchzusetzen. Geht diesem der Mahnbescheid zu, so stehen ihm zwei Möglichkeiten zur Verfügung: Er kann die Forderung begleichen oder einen Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen. Schweigt er hingegen, so ist es geboten, einen Vollstreckungsbescheid zu beantragen.
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Herr M Rainer
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
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