Konzerninkasso und unabhängige Inkassounternehmen - Inkasso

Konzerninkasso und unabhängige Inkassounternehmen - Inkasso
Kurzfassung: Zahlt ein Schuldner auf eine unbestrittene Forderung nicht, so kann ein Inkassounternehmen mit dem Forderungseinzug beauftragt werden.
Konzerninkasso und unabhängige Inkassounternehmen - Inkasso GRP Rainer LLP
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 31.01.2014] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In der heutigen Zeit kommt es immer häufiger zu Massengeschäften und zur Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit der Schuldner. Viele Gläubiger wenden sich an Inkassounternehmen, die ihre Forderungen einziehen sollen.

Einige Unternehmen gründen im Wege des Outsourcings eigene Inkassounternehmen. Ein solches, konzerneigenes Inkassounternehmen, bezeichnet man als Konzerninkasso. Hierbei handelt es sich um eine eigene ausgelagerte Mahnabteilung des Unternehmens. Die Muttergesellschaft hält an diesem in der Regel sämtliche Anteile. Dementsprechend kommt eine Überwälzung der Kosten für die Beauftragung eines Inkassounternehmens auf den Schuldner in diesen Fällen nicht in Betracht. Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs handelt es sich bei der vorgerichtlichen Mahntätigkeit um eine Aufgabe, die zum Pflichtenkreis des Gläubigers gehört.

Auf der anderen Seite stehen unabhängige Inkassounternehmen. Bei diesen handelt es sich um wirtschaftlich selbstständige Unternehmen. Die Kosten für die Beauftragung solcher konzernfremder und unabhängiger Inkassounternehmen können unter Umständen erstattungsfähig sein. Hier ist jedoch eine Einzelfallbetrachtung geboten.

Führen die Maßnahmen des Inkassounternehmens nicht oder nur teilweise zum Erfolg, so ist ein Rechtsanwalt einzuschalten. Dieser kann insbesondere im gerichtlichen Mahnverfahren alle wichtigen und notwendigen Schritte vornehmen, um dieses überhaupt erst einzuleiten. Außerdem kann dieser den Mahnbescheid beim Gericht beantragen und helfen, die Forderung gegen den Schuldner durchzusetzen. Geht diesem der Mahnbescheid zu, so stehen ihm zwei Möglichkeiten zur Verfügung: Er kann die Forderung begleichen oder einen Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen. Schweigt er hingegen, so ist es geboten, einen Vollstreckungsbescheid zu beantragen.

Ein qualifizierter Rechtsanwalt kann Unternehmen dabei behilflich sein, ihre Forderungen durchzusetzen. Sollte es doch zu Zahlungsausfällen kommen, sollten allen möglichen rechtlichen Lösungsmöglichkeiten in Betracht gezogen werden - Zahlungsaufforderung, Mahnverfahren oder Streitverfahren. Ein rechtlich versierter Anwalt prüft einzelfallbezogen die jeweiligen Erfolgsaussichten und empfiehlt die bestmögliche Strategie, um die Forderung durchzusetzen.

http://www.grprainer.com/Forderungseinzug-Inkasso.html
Weitere Informationen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Herr M Rainer
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
Erfolgreiche Pressearbeit eBook
Pressearbeit
Eine Pflichtlektüre für mehr Sichtbarkeit durch Pressemitteilungen.
Pressekontakt Herr M Rainer

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
0221-2722750
Fax:
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/97284

https://www.prmaximus.de/pressefach/grp-rainer-rechtsanwälte-steuerberater-pressefach.html
Die Pressemeldung "Konzerninkasso und unabhängige Inkassounternehmen - Inkasso" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Konzerninkasso und unabhängige Inkassounternehmen - Inkasso" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.