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Der Anspruch auf Werklohn bei einer Schwarzgeldabrede - Vertragsrecht
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Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein stellte fest (Az. 1 U 24/13), dass ein "Schwarzarbeiter" keine Ansprüche gegen seinen Vertragspartner auf Werklohn oder aus einer "Sonderabrede" zustehen. ... weiter lesen Quelle
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