31.01.2014 08:58 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein stellte fest (Az. 1 U 24/13), dass ein "Schwarzarbeiter" keine Ansprüche gegen seinen Vertragspartner auf Werklohn oder aus einer "Sonderabrede" zustehen.
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Autor der Pressemeldung "Der Anspruch auf Werklohn bei einer Schwarzgeldabrede - Vertragsrecht" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.