Mit Exklusiv-Garagen der Kostenfalle Sammelgarage entgehen
BallungsräumeKurzfassung: Begrenzter Platz und höhere Grundstückspreise verursachen Zusatzkosten für Tiefbau und Hochbau, die Garagenbesitzern erspart bleiben, die ebenerdig bauen können.
[Exklusiv-Garagen - 03.02.2014] Selbst in einem kleinen Dorf kann es eng werden, wenn auf einem kleinen Grundstück viel Parkraum geschaffen werden muss. Der Anblick von Parkhäusern und Einfahrten in Tiefgaragen ist für Anwohner und Autofahrer Alltag geworden. Die Kosten für Beleuchtung in Sammelgaragen können beträchtlich sein, je nach Bauwerk und Beleuchtungstechnik unterschiedlich viel. 7.900 Euro monatlich für 980 Stellplätze sind 27 Cent Stromkosten täglich für einen Stellplatz. [1] Reihengaragen von www.Exklusiv-Garagen.de sind frei von solchen Fixkosten, weil in einer Reihengarage nur dann Licht gebraucht wird, wenn der Autofahrer ankommt oder wegfährt. In einer Sammelgarage muss der komplette Zufahrtsweg zu einem Stellplatz ausgeleuchtet sein, weil im Vergleich zu einer Straße oder zu einem ebenerdigen Parkplatzgelände aufgrund des engeren Fahrweges in einer Sammelgarage die Fahrlichter eines Autos unzureichend Orientierung gewähren. Solange rund die Hälfte der Strompreise nur aus Umverteilungsgeldern besteht, die von den Stromversorgern eingesammelt werden müssen, entsteht auch durch das Stromsparen kein Lichtblick. Das EEG Erneuerbare Energien Gesetz steht stellvertretend für viele Denkfehler, die auch beim Einbau von LED-Beleuchtungsanlagen erhalten bleiben. [1]
Kostenfallen beim Teileigentum an einer Sammelgarage
Weil eine Tiefgarage oder ein Parkdeck aus mehr besteht als nur aus dem umbauten Raum eines Kfz-Stellplatzes, haften alle Wohnungseigentümer für die Kosten einer solchen Sammelgarage. An diesem Beispiel wird deutlich, wie juristischer Wahnsinn jeglichen gesunden Menschenverstand aufweicht und vorhandene Vernunft zersetzt. Wird in der Teilungserklärung keine Unterscheidung zwischen Wohneigentum und Garageneigentum getroffen, haften auch die Wohnungseigentümer, die keinen Kfz-Stellplatz gekauft haben. Diese Kostenfalle kann nur umgangen werden, wenn Wohnungen und Garagen getrennten Abrechnungseinheiten zugeordnet sind. Auch wenn nur Nutzungsberechtigte an der Sammelgarage Stromkosten begleichen müssen, so, wird jedoch jedes Mal, wenn jemand herumläuft oder fährt, Strom verbraucht. Auch tagsüber ist es in einer Tiefgarage stockdunkel und unter dem Dach eines Parkdecks zumindest dämmrig oder relativ dunkel. Es gibt ebenerdige Tiefgaragendächer mit Mutterboden und Bepflanzung. Solch eine Stahlbetondecke kann Kosten verursachen. Zahlen dürfen hier in jedem Fall alle Wohnungseigentümer, auch die, welche keinen Tiefgaragenplatz nutzen.
Klarheiten bei Reihengaragen in Wohnungseigentumsanlagen
Das gedankliche Vertiefen in die Wirrungen von Teilgarageneigentum lässt Reihengaragen als relativ freies Refugium erscheinen, das kaum Ansatzpunkte für juristische Verrücktheiten bietet. Lediglich die geduldigen Pflastersteine im Garagenhof und auf dem Zufahrtsweg bleiben übrig, um Streitigkeiten um Kosten zu entfachen. Die Fachberater von www.Exklusiv-Garagen.de wissen, was sie tun, wenn die den Bau von Reihengaragen anstatt den Bau von Sammelgaragen empfehlen. Es geht das Gerücht um, dies sei ihrer Aufgabe geschuldet, Stahlfertiggaragen zu verkaufen. Diese Unterstellung wird gerne über die Servicenummer 0800 785 3785 entkräftet.
Quellen:
[1] www.general-anzeiger-bonn.de/bonn/themen/wccb/Parkhaus-Licht-kostet-8000-Euro-im-Monat-article1257889.html
www.Exklusiv-Garagen.de/garagendesigner.htm | www.Exklusiv-Garagen.de/promovideo_exklusiv.html | www.Exklusiv-Garagen.de/bilder_einzelgaragen.htm
Dieser Pressetext ist mit Quellenangabe frei verwendbar, wenn der Text unverändert und vollständig enthalten ist. Es werden keine Lizenzbeträge beansprucht.
http://de.wikipedia.org/wiki/Leistungsschutzrecht_für_Presseverleger
Kostenfallen beim Teileigentum an einer Sammelgarage
Weil eine Tiefgarage oder ein Parkdeck aus mehr besteht als nur aus dem umbauten Raum eines Kfz-Stellplatzes, haften alle Wohnungseigentümer für die Kosten einer solchen Sammelgarage. An diesem Beispiel wird deutlich, wie juristischer Wahnsinn jeglichen gesunden Menschenverstand aufweicht und vorhandene Vernunft zersetzt. Wird in der Teilungserklärung keine Unterscheidung zwischen Wohneigentum und Garageneigentum getroffen, haften auch die Wohnungseigentümer, die keinen Kfz-Stellplatz gekauft haben. Diese Kostenfalle kann nur umgangen werden, wenn Wohnungen und Garagen getrennten Abrechnungseinheiten zugeordnet sind. Auch wenn nur Nutzungsberechtigte an der Sammelgarage Stromkosten begleichen müssen, so, wird jedoch jedes Mal, wenn jemand herumläuft oder fährt, Strom verbraucht. Auch tagsüber ist es in einer Tiefgarage stockdunkel und unter dem Dach eines Parkdecks zumindest dämmrig oder relativ dunkel. Es gibt ebenerdige Tiefgaragendächer mit Mutterboden und Bepflanzung. Solch eine Stahlbetondecke kann Kosten verursachen. Zahlen dürfen hier in jedem Fall alle Wohnungseigentümer, auch die, welche keinen Tiefgaragenplatz nutzen.
Klarheiten bei Reihengaragen in Wohnungseigentumsanlagen
Das gedankliche Vertiefen in die Wirrungen von Teilgarageneigentum lässt Reihengaragen als relativ freies Refugium erscheinen, das kaum Ansatzpunkte für juristische Verrücktheiten bietet. Lediglich die geduldigen Pflastersteine im Garagenhof und auf dem Zufahrtsweg bleiben übrig, um Streitigkeiten um Kosten zu entfachen. Die Fachberater von www.Exklusiv-Garagen.de wissen, was sie tun, wenn die den Bau von Reihengaragen anstatt den Bau von Sammelgaragen empfehlen. Es geht das Gerücht um, dies sei ihrer Aufgabe geschuldet, Stahlfertiggaragen zu verkaufen. Diese Unterstellung wird gerne über die Servicenummer 0800 785 3785 entkräftet.
Quellen:
[1] www.general-anzeiger-bonn.de/bonn/themen/wccb/Parkhaus-Licht-kostet-8000-Euro-im-Monat-article1257889.html
www.Exklusiv-Garagen.de/garagendesigner.htm | www.Exklusiv-Garagen.de/promovideo_exklusiv.html | www.Exklusiv-Garagen.de/bilder_einzelgaragen.htm
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Weitere Informationen
Exklusiv-Garagen, Herr Werner Diestelkamp
Schloßstr. 4, 32108 Bad Salzuflen, Deutschland
Tel.: 0800 785 3785; http://www.exklusiv-garagen.de
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Autor der Pressemeldung "Mit Exklusiv-Garagen der Kostenfalle Sammelgarage entgehen" ist Exklusiv-Garagen, vertreten durch Werner Diestelkamp.