Manager und Geschäftsführer haften mit ihrem Privatvermögen

Jährlich über 10.000 Prozesse gegen GmbH-Geschäftsführer beweisen die Notwendigkeit einer Vorsorge gegen Haftungsrisiken. Assekuranz Herrmann zu Hintergründen und D&O-Versicherungen für den Mittelstand
Kurzfassung: Jährlich über 10.000 Prozesse gegen GmbH-Geschäftsführer beweisen die Notwendigkeit einer Vorsorge gegen Haftungsrisiken. Assekuranz Herrmann zu Hintergründen und D&O-Versicherungen für den Mittelstand
Manager und Geschäftsführer haften mit ihrem Privatvermögen Assekuranz Herrmann
[W. Herrmann Assekuranz Makler GmbH - 04.02.2014] Organmitglieder tragen eine große Verantwortung und zwar nicht nur für sich selbst, sondern auch für die Fehler ihrer Mitarbeiter. So sind Manager, leitende Angestellte und GmbH-Geschäftsführer vielfältigen Haftungsrisiken ausgesetzt. Das Problem: Sie haften unmittelbar und unbegrenzt, das heißt auch mit ihrem Privatvermögen. Viele Existenzen sind so tendenziell gefährdet.

Bereits seit 25 Jahren bietet die Assekuranz Herrman Haftpflichtversicherungen für Unternehmensleiter (Directors and Officers) an, doch erst die letzten Jahre erlebt die Sparte einen enormen Zuwachs. "Der Bedarf an erstklassigen Policen ist immens.", berichtet Ludwig, Sprecher der Geschäftsführung. "Die Versicherungsgesellschaften verzeichnen eine Flut von Schadenmeldungen nicht nur bei großen DAX-Konzernen, sondern gerade auch in mittelständischen Unternehmen. Täglich berichtet die Wirtschaftspresse über Schadenersatzansprüche gegen Organmitglieder und Geschäftsführer mittelständischer GmbHs."

Schätzungsweise 10.000 Prozesse jährlich zeigen den großen Bedarf an D&O-Versicherungen und immer mehr Unternehmen sehen sich dazu veranlasst, Verträge für ihre Manager abzuschließen. "Die Risiken sind in den letzten Jahren deutlich größer geworden. Schon ein fahrlässiger Fehler kann fatale Folgen haben, denn Führungskräfte haften gegenüber dem Unternehmen, den Mitgesellschaftern und ggfs. auch Dritten! Die häufigsten Schadensszenarien sind Fehlkalkulationen bei der Erstellung von Vertragsangeboten, Fristversäumnisse im Zusammenhang mit Kündigungen von Verträgen sowie Betriebsstilllegungen wegen Verletzung verwaltungsrechtlicher Vorschriften. Aber auch Regressansprüche bei Vertragsstrafen und Bußgeldern und Schadenersatzansprüche aufgrund der Verletzung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften bringen Geschäftsführer und Manager in rechtliche Schwierigkeiten.", erklärt der Unternehmenssprecher.

Beweislast liegt beim Management

D&O-Versicherungen dienen der Abwehr unbegründeter Ansprüche und dem Ausgleich begründeter Schadenersatzforderungen. Eine Besonderheit bei D&O-Haftungsfällen liegt darin, dass die Haftungslage nicht immer deutlich ist. Es geht dann um die Frage, ob die Geschäftsleitung mit dem entstandenen Vermögensschaden erlaubte Risiken eingegangen ist oder das Vermögen der Gesellschaft in einer unverantwortlichen Weise gefährdet hat. Die Abgrenzung ist naturgemäß schwierig. Unternehmenslenker sollten dazu wissen, dass die Beweislast bei ihnen liegt, denn das Gesetz geht wegen des eingetretenen Schadens zunächst davon aus, dass ein Verschulden vorliegt. Im Gegensatz zur sonstigen Rechtspraxis ist es der Entscheidungsträger, der nachweisen muss, dass trotz eines eingetretenen Vermögensschadens die Entscheidung sorgfältig und unter Abwägung aller Risiken getroffen wurde.

"Eine umfassende Beratung ist unverzichtbar.", sagt Ludwig. Die Assekuranz Herrmann arbeitet bei der Konzeption von D&O-Versicherungspolicen und der dazugehörigen Beratung eng mit der Hendricks & CO GmbH. Dieses Unternehmen befasst sich seit knapp 20 Jahren als Spezialist ausschließlich mit der D&O-Versicherungssparte und dazugehörigen Rechtsschutzversicherungen.

"Beim Abschluss einer Versicherung sollten Unternehmen unter anderem darauf achten, dass der Versicherungsschutz nicht nur Managementtätigkeiten, sondern das gesamte operative Handeln der Geschäftsleitung umfasst. Auch sollte der Versicherungsschutz Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit Personen- oder Sachschäden stehen, umfassen sowie eine erweiterte Deckung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.", empfiehlt Ludwig.

Mehr Informationen auf der Webseite
http://www.assekuranz-herrmann.de
Weitere Informationen
W. Herrmann Assekuranz Makler GmbH
Die Assekuranz Herrmann (ah) aus Ettlingen unterstützt den privaten, mittelständischen und industriellen Kunden mit maßgeschneiderten Deckungskonzepten und intelligenter Prävention. In Zusammenarbeit mit ihren Kunden entwickelt die Assekuranz Herrmann individuelle Lösungen, wie z. B. die ah-Multi-Risk-Police. Dabei profitieren die Kunden sowohl von der über 100-jährigen Markterfahrung als auch von der hohen Innovation.
2011 wurde Michael Ludwig zum Sprecher der Geschäftsführung ernannt. Seitdem baut die ah ihr Netzwerk mit attraktiven Kooperationspartnern aus, um ihren Kunden noch umfassendere Mehrwerte bieten zu können. Derzeit betreuen über 100 Mitarbeiter die 45.000 Kunden in ganz Deutschland und im internationalen Raum.
W. Herrmann Assekuranz Makler GmbH, Herr Klaus Pfäffle
Am Hardtwald 3, 76275 Ettlingen, Deutschland
Tel.: 07243 500-232; http://www.assekuranz-herrmann.de
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
Erfolgreiche Pressearbeit eBook
Pressearbeit
Eine Pflichtlektüre für mehr Sichtbarkeit durch Pressemitteilungen.
Pressekontakt Frau Sylke Zegenhagen

Gruenderplan24.de
Alfred-Nobel-Str. 20
97080 Würzburg
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
0931-9911040
Fax:
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/97374

https://www.prmaximus.de/pressefach/w.-herrmann-assekuranz-makler-gmbh-pressefach.html
Die Pressemeldung "Manager und Geschäftsführer haften mit ihrem Privatvermögen" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Manager und Geschäftsführer haften mit ihrem Privatvermögen" ist W. Herrmann Assekuranz Makler GmbH, vertreten durch Klaus Pfäffle.