04.02.2014 14:51 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von news4today
Haftung für IT-Firmen durch BGH verschärft
Kurzfassung: (Mynewsdesk) Bonn / Karlsruhe (news4today) - Durch ein BGH-Urteil vom Mai 2009 besteht insbesondere für mittelständische Dienstleistungsfirmen ein finanzielles Risiko, das existenzbedrohend sein kann: Demnach muss der IT-Dienstleister bei einen durch ihn verursachten Datenverlust dem Kunden die entstandenen Schäden ersetzen. Die Schadenssummen belaufen sich oft auf mehrere Hunderttausend Euro, in Einzelfällen auch mehr. Nur bedingten Schutz bieten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ...
[news4today - 04.02.2014] (Mynewsdesk) Bonn / Karlsruhe (news4today) - Durch ein BGH-Urteil vom Mai 2009 besteht insbesondere für mittelständische Dienstleistungsfirmen ein finanzielles Risiko, das existenzbedrohend sein kann: Demnach muss der IT-Dienstleister bei einen durch ihn verursachten Datenverlust dem Kunden die entstandenen Schäden ersetzen. Die Schadenssummen belaufen sich oft auf mehrere Hunderttausend Euro, in Einzelfällen auch mehr. Nur bedingten Schutz bieten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters, in denen eine Haftungsbegrenzung festgelegt ist.
Ralph Brand, Vorstandsvorsitzender der Zurich Versicherungsgruppe Deutschland, kennt diese Problematik und hält deshalb einen umfassenden Versicherungsschutz für IT-Dienstleister für dringend geboten: „Die deutsche Wirtschaft ist auf die Innovationskraft der IT-Dienstleister dringend angewiesen, um zukunftsfähig und wettbewerbsfähig auf nationalen und internationalen Märkten zu sein. Ungesicherte Haftungsrisiken können diese Innovationskraft gefährden. Deshalb ist ein Sicherheitsnetz für IT-Dienstleister absolut notwendig!“
Kommt es durch Verschulden eines IT-Dienstleisters zu einem Virenbefall des Kunden und z. B. zu Datenverlust, kann das den IT-Dienstleister teuer zu stehen kommen. Denn die Haftungsbeschränkungen der AGB greifen in vielen Fällen nicht bei Verletzungen von Pflichten, die zur Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind. Dazu gehört in den meisten Verträgen die störungsfreie Betriebssicherung der Soft- und Hardware. Kommt es zum Schaden, muss der IT-Dienstleister nicht nur die Daten wiederherstellen. Der Kunde hat oft auch Schadenersatzansprüche für einen eventuell entstehenden Produktionsausfall.
Dienstleister sind gut beraten, sich auch in ihren Projektverträgen gegen Schadensfälle abzusichern. Aktuelle Versicherungsstatistiken zeigen, dass rund 60 bis 70 Prozent der IT-Firmen zwar eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, ein großer Teil der Versicherten sich aber nicht gegen Haftung für Vermögensschäden abgesichert hat. Ralph Brand: „IT-Dienstleister brauchen ein bedarfsgerechtes Sicherheitsnetz, das ihre Risiken umfassend absichert und damit ihre Leistungskraft aufrecht erhält, wenn es einmal zu einer Haftung des IT-Dienstleisters kommen sollte.“
Solche und andere Schadenfälle können für IT-Dienstleister hohe Schadenersatzforderung nach sich ziehen. Für mittelständische Betriebe der Branche Informations- und Telekommunikationstechnologie (ITK) können solche finanziellen Ersatzansprüche existenzbedrohende Folgen haben. Hier will die Zurich Versicherung beispielhaft durch das Spezialprodukt IT-SafeCare 2.0 Abhilfe schaffen. Ralph Brand: „Zu einem Sicherheitskonzept für Unternehmen der Informations- und Telekommunikationstechnologie gehört – neben der Betriebs- und Produkthaftpflicht – unbedingt auch eine Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung dazu.“
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Ralph Brand, Vorstandsvorsitzender der Zurich Versicherungsgruppe Deutschland, kennt diese Problematik und hält deshalb einen umfassenden Versicherungsschutz für IT-Dienstleister für dringend geboten: „Die deutsche Wirtschaft ist auf die Innovationskraft der IT-Dienstleister dringend angewiesen, um zukunftsfähig und wettbewerbsfähig auf nationalen und internationalen Märkten zu sein. Ungesicherte Haftungsrisiken können diese Innovationskraft gefährden. Deshalb ist ein Sicherheitsnetz für IT-Dienstleister absolut notwendig!“
Kommt es durch Verschulden eines IT-Dienstleisters zu einem Virenbefall des Kunden und z. B. zu Datenverlust, kann das den IT-Dienstleister teuer zu stehen kommen. Denn die Haftungsbeschränkungen der AGB greifen in vielen Fällen nicht bei Verletzungen von Pflichten, die zur Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind. Dazu gehört in den meisten Verträgen die störungsfreie Betriebssicherung der Soft- und Hardware. Kommt es zum Schaden, muss der IT-Dienstleister nicht nur die Daten wiederherstellen. Der Kunde hat oft auch Schadenersatzansprüche für einen eventuell entstehenden Produktionsausfall.
Dienstleister sind gut beraten, sich auch in ihren Projektverträgen gegen Schadensfälle abzusichern. Aktuelle Versicherungsstatistiken zeigen, dass rund 60 bis 70 Prozent der IT-Firmen zwar eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, ein großer Teil der Versicherten sich aber nicht gegen Haftung für Vermögensschäden abgesichert hat. Ralph Brand: „IT-Dienstleister brauchen ein bedarfsgerechtes Sicherheitsnetz, das ihre Risiken umfassend absichert und damit ihre Leistungskraft aufrecht erhält, wenn es einmal zu einer Haftung des IT-Dienstleisters kommen sollte.“
Solche und andere Schadenfälle können für IT-Dienstleister hohe Schadenersatzforderung nach sich ziehen. Für mittelständische Betriebe der Branche Informations- und Telekommunikationstechnologie (ITK) können solche finanziellen Ersatzansprüche existenzbedrohende Folgen haben. Hier will die Zurich Versicherung beispielhaft durch das Spezialprodukt IT-SafeCare 2.0 Abhilfe schaffen. Ralph Brand: „Zu einem Sicherheitskonzept für Unternehmen der Informations- und Telekommunikationstechnologie gehört – neben der Betriebs- und Produkthaftpflicht – unbedingt auch eine Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung dazu.“
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