Neue Vorwürfe gegen PROKON

Neue Vorwürfe gegen PROKON
Kurzfassung: Prokon hatte offenbar schon seit 2008 massive finanzielle Schwierigkeiten. Wie das Handelsblatt am 5.2.2014 berichtet, wurden Gelder aus den Genussrechten dazu verwendet, Altanleger zu bedienen.
Neue Vorwürfe gegen PROKON GRP Rainer LLP
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 06.02.2014] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Handelsblatt berichtet am 5. Februar, dass PROKON schon im Jahr 2008 scheinbar in großen finanziellen Schwierigkeiten gewesen ist. Dies ginge auch aus einem Briefwechsel, der dem Blatt vorliege, zwischen PROKON und der Finanzaufsicht Bafin hervor.

Demnach hatte PROKON geschlossene Fonds aufgelegt und den Anlegern unabhängig von der Ertragslage feste Ausschüttungen zugesichert. Die Bafin bewertete dies als illegales, bankähnliches Geschäft und verlangte die Abwicklung der Fonds. Aus dem Briefwechsel gehe dann offenbar hervor, dass PROKON kein Geld hatte, um die Anleger auszuzahlen und die Windparks bereits an Banken verpfändet seien. Daher soll das Unternehmen um ein halbes Jahr Aufschub gebeten haben. Bis dahin solle durch die Herausgabe von Genussrechten über die Prokon Regenerative Energien GmbH & Co.KG genug Geld eingesammelt sein, um alte Forderungen befriedigen zu können. Verbraucherschützer hatten Prokon schon länger ein Schneeballsystem vorgeworfen.

Die Rechnung ging unterm Strich offenbar nicht auf. Inzwischen befindet sich Prokon im vorläufigen Insolvenzverfahren. Davon sind rund 75.000 Anleger, die über Genussrechte zirka 1,4 Milliarden investiert haben, betroffen. Ihnen drohen erhebliche finanzielle Verluste. Angesichts dieser Entwicklung sollten Prokon-Anleger ihre rechtlichen Möglichkeiten von einem im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. In Betracht kommen zum Beispiel Ansprüche auf Schadensersatz aus Falschberatung oder Prospekthaftung.

Im Sinne einer anleger- und objektgerechten Beratung muss der Anleger über alle Risiken, die mit seiner Investition verbunden sind, aufgeklärt werden. Ob dies so geschehen ist, muss im Einzelfall überprüft werden. Darüber hinaus muss auch der Verkaufsprospekt auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben überprüft werden. Zumal es zumindest fraglich ist, ob die Anleger die Genussrechte auch erworben hätten, wenn sie gewusst hätten, dass mit diesem Geld alte Forderungen bedient werden.

http://www.grprainer.com/Prokon-Genussrechte.html
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