DPolG - Bundeskongress

  • Pressemitteilung der Firma Bayerisches Staatsministerium des Innern, 05.04.2011
Pressemitteilung vom: 05.04.2011 von der Firma Bayerisches Staatsministerium des Innern aus München

Kurzfassung: Gewalt gegen Polizeibeamte - Härtere Strafen notwendig - Innenminister Joachim Herrmann fordert beim DPolG-Bundeskongress in Berlin die Umsetzung einer Strafverschärfung Im Rahmen des gestrigen Bundeskongresses der Deutschen Polizeigewerkschaft ...

[Bayerisches Staatsministerium des Innern - 05.04.2011] DPolG - Bundeskongress


Gewalt gegen Polizeibeamte - Härtere Strafen notwendig - Innenminister Joachim Herrmann fordert beim DPolG-Bundeskongress in Berlin die Umsetzung einer Strafverschärfung

Im Rahmen des gestrigen Bundeskongresses der Deutschen Polizeigewerkschaft in Berlin drängt Innenminister Joachim Herrmann auf ein deutliches gesetzgeberisches Signal und die rasche Verschärfung der Strafnorm. "Gewalt gegen unsere Polizisten muss ein Tabu sein. Nicht zuletzt dem Vorstoß Bayerns ist es zu verdanken, dass im Bundesrat ein Gesetzesantrag eingebracht wurde." Der generelle Strafrahmen soll bei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte von zwei auf drei Jahre Freiheitsstrafe angehoben werden.

"Die zunehmende Gewaltbereitschaft gegenüber staatlicher Autorität ist ein ernst zu nehmendes gesamtgesellschaftliches Phänomen. Gerade Polizeibeamte sind hiervon in besonderer Weise betroffen," stellt Herrmann aufgrund der vorliegenden Zahlen fest. "Vergangenes Jahr wurden Bayerns Polizisten im Rahmen ihrer Dienstausübung in 3.891 Fällen Opfer von Gewalt, was einem Anstieg um drei Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht."

Mit Unterstützung Bayerns hat der Bundesrat zum Gesetzentwurf der Bundesregierung sogar dahingehend Stellung genommen, dass tätliche Angriffe gegen Vollstreckungsbeamte auch dann unter Strafe gestellt werden sollen, wenn dabei keine Vollstreckungshandlung vorgenommen wird.

Herrmann bekräftigt mehrmals: "Wer Gewalt ausübt, muss bestraft werden. Und für mich gibt es keinen Unterschied, von welcher Gesinnung der Täter dabei getragen wird."


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Über Bayerisches Staatsministerium des Innern:
Das Innenministerium ist für die Innere Sicherheit, also auch für die Polizei und den Staatsschutz zuständig. Das ist aber nur ein Aspekt seiner Zuständigkeiten.

Im Bereich Allgemeine Innere Verwaltung gibt es eine Fülle weitere Aufgaben von der Staatsverwaltung über kommunale Angelegenheiten bis zum Rettungswesen. Außerdem gibt es manche eher überraschend erscheinende Zuständigkeiten, wie etwa für das Kaminkehrer- oder fürs Lotteriewesen. Auch die unabhängigen Verwaltungsgerichte gehören zum Ressortbereich des Innenministeriums.

Den zweiten großen Bereich bildet die Oberste Baubehörde. Das Innenministerium als "Bauministerium" ist zuständig für Hochbau und Wohnungswesen, für Städtebau sowie Straßen- und Brückenbau - die gesamte bauliche Infrastruktur gehört zu seinen Aufgaben. Es ist damit einer der größten Auftraggeber für die Bauwirtschaft in Bayern.

Mit den Begriffen "Schützen, Vorsorgen, Ordnen, Planen, Bauen, Fördern" lassen sich die vielfältigen Aufgaben der Allgemeinen Inneren Verwaltung und der Obersten Baubehörde (den beiden Hauptabteilungen des Innenministeriums) umreißen.

An der politischen Spitze stehen: Staatsminister Dr. Günther Beckstein (übrigens der 50. Innenminister seit der Gründung des Ressorts im Jahre 1806) und Staatssekretär Georg Schmid als Stellvertreter des Ministers.

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