Kennzeichnungspflicht von Werbung stärkt Journalismus

Kurzfassung: Kennzeichnungspflicht von Werbung stärkt JournalismusDer Deutsche Journalisten-Verband hat das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs begrüßt, das Presseverlage zur klaren Kennzeichnung werblicher ...
[Deutscher Journalisten-Verband (DJV) - 07.02.2014] Kennzeichnungspflicht von Werbung stärkt Journalismus

Der Deutsche Journalisten-Verband hat das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs begrüßt, das Presseverlage zur klaren Kennzeichnung werblicher Texte verpflichtet. Nach dem Richterspruch müssen redaktionelle Texte, die von Unternehmen bezahlt werden, mit dem Wort "Anzeige" ausgewiesen werden (Az. I ZR 2/11). Andere Hinweise wie etwa "sponsored by" sind nach Ansicht des BGH nicht ausreichend. "Der Bundesgerichtshof stützt mit dieser Entscheidung das Trennungsgebot von Werbung und Journalismus", urteilte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. "Das nützt dem Journalismus und seiner Glaubwürdigkeit."
Der DJV-Vorsitzende sieht in dem Urteil eine "geeignete Argumentationshilfe" für Journalistinnen und Journalisten gegenüber den Anzeigenabteilungen der Verlage: "Für die Leser muss klar sein, ob sie einen journalistisch recherchierten Bericht oder einen mit Werbebotschaften versehenen Text lesen. Alles andere schadet der Akzeptanz des Printjournalismus und der Zeitungen und Zeitschriften."

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Deutscher Journalisten-Verband (DJV) Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV), 1949 gegründet, vertritt die berufs- und medienpolitischen Ziele und Forderungen der hauptberuflichen Journalistinnen und Journalisten aller Medien. Er ist politisch wie finanziell unabhängig und handelt ohne sachfremde Rücksichtnahmen. Der DJV achtet und fördert die publizistische Unabhängigkeit seiner Mitglieder. In seiner Kombination aus Gewerkschaft und Berufsverband befindet er sich auf deutlichem Erfolgskurs. Die Entwicklung der Mitgliedszahlen belegt dies: Allein in den letzten zehn Jahren wuchs die Zahl der Mitglieder von 16.592 (12/88) auf 36.150 (5/00). Dies ist nicht zuletzt auf das umfangreiche Leistungspaket des DJV zurückzuführen: Tarife:Der DJV schließt als Tarifpartei seit 1950 in allen Medien Tarifverträge und überwacht deren Einhaltung.Rechtsschutz:Der DJV und seine Landesverbände beraten in beruflichen Konfliktfällen und bieten freien wie angestellten Journalistinnen und Journalisten Rechtsschutz, vor allem bei arbeits-, steuer- oder urheberrechtlichen Angelegenheiten.Beratung:Der DJV berät und informiert seine Mitglieder beim Abschluss von (Arbeits-)Verträgen, in Ausbildungs- und in Steuerfragen.
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