07.02.2014 12:50 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung DIW Berlin
Stellungnahme zum BVG-Urteil über die Anleihekäufe der EZB
Kurzfassung: Stellungnahme zum BVG-Urteil über die Anleihekäufe der EZBStellungnahme von Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), zum Hauptsacheverfahren ESM/ ...
[Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung DIW Berlin - 07.02.2014] Stellungnahme zum BVG-Urteil über die Anleihekäufe der EZB
Stellungnahme von Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), zum Hauptsacheverfahren ESM/EZB des Bundesverfassungsgerichtes. Marcel Fratzscher war als Sachverständiger im Verfahren geladen:
"Das Bundesverfassungsgericht hat das OMT Ankaufprogramm der EZB zu einem Vergehen gegen geltendes europäisches Recht erklärt, obwohl ihm dafür die Kompetenz fehlt, wie von den abweichenden Meinungen zweier Richter betont. Das Urteil bedeutet ein vorläufiges Aus für das OMT-Programm. Denn die EZB würde sich in eine politisch schwierige Lage begeben, wenn sie eine Maßnahme umsetzt während eines laufenden Verfahrens beim Europäischen Gerichtshof.
Das Urteil schafft Unsicherheit über die generelle Handlungsfähigkeit der EZB, denn prinzipiell treffen die Einwände der Richter auf fast alle Maßnahmen der EZB zu. Dies ist besorgniserregend, denn Finanzmärkte halten sich selten an die Zeitpläne von Gerichten. Die ruhige Situation in den Märkten für Staatsanleihen als auch die vielfältigen verfügbaren Instrumente sollten der EZB jedoch die Möglichkeit geben, weiterhin Stabilität im Rahmen ihres Mandats zu gewährleisten. Der Europäische Gerichtshof muss nun schnell eine Entscheidung treffen, damit die Unsicherheit reduziert wird und die EZB ihre volle Handlungsfähigkeit wiedererlangt."
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Mohrenstraße 58
10117 Berlin
Deutschland
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Telefax: +49 (030) 897 89-200
Mail: postmaster@diw.de
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Stellungnahme von Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), zum Hauptsacheverfahren ESM/EZB des Bundesverfassungsgerichtes. Marcel Fratzscher war als Sachverständiger im Verfahren geladen:
"Das Bundesverfassungsgericht hat das OMT Ankaufprogramm der EZB zu einem Vergehen gegen geltendes europäisches Recht erklärt, obwohl ihm dafür die Kompetenz fehlt, wie von den abweichenden Meinungen zweier Richter betont. Das Urteil bedeutet ein vorläufiges Aus für das OMT-Programm. Denn die EZB würde sich in eine politisch schwierige Lage begeben, wenn sie eine Maßnahme umsetzt während eines laufenden Verfahrens beim Europäischen Gerichtshof.
Das Urteil schafft Unsicherheit über die generelle Handlungsfähigkeit der EZB, denn prinzipiell treffen die Einwände der Richter auf fast alle Maßnahmen der EZB zu. Dies ist besorgniserregend, denn Finanzmärkte halten sich selten an die Zeitpläne von Gerichten. Die ruhige Situation in den Märkten für Staatsanleihen als auch die vielfältigen verfügbaren Instrumente sollten der EZB jedoch die Möglichkeit geben, weiterhin Stabilität im Rahmen ihres Mandats zu gewährleisten. Der Europäische Gerichtshof muss nun schnell eine Entscheidung treffen, damit die Unsicherheit reduziert wird und die EZB ihre volle Handlungsfähigkeit wiedererlangt."
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