11.02.2014 09:22 Uhr in Gesellschaft & Familie von Statistisches Bundesamt
Europawahl 2014: Informationsangebot für Deutsche im Ausland
Kurzfassung: Europawahl 2014: Informationsangebot für Deutsche im AuslandWahlberechtigte können an der Wahl der Abgeordneten zum Europäischen Parlament aus der Bundesrepublik Deutschland am 25. Mai 2014 grundsà ...
[Statistisches Bundesamt - 11.02.2014] Europawahl 2014: Informationsangebot für Deutsche im Ausland
Wahlberechtigte können an der Wahl der Abgeordneten zum Europäischen Parlament aus der Bundesrepublik Deutschland am 25. Mai 2014 grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie im Inland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Wie der Bundeswahlleiter mitteilt, werden Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, nur auf förmlichen Antrag hin bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Das hierfür erforderliche Antragsformular steht im Internetangebot des Bundeswahlleiters unter www.bundeswahlleiter.de --> Europawahl 2014 --> Wahlrecht für Deutsche im Ausland zur Verfügung.
Antragsvordrucke sind außerdem voraussichtlich ab Mitte Februar 2014
- bei den diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland,
- bei den Stadt- und Kreiswahlleitungen in der Bundesrepublik Deutschland sowie
- beim Bundeswahlleiter, Statistisches Bundesamt, Zweigstelle Bonn, Postfach 17 03 77, 53029 Bonn, Germany oder unter der Mailadresse bundeswahlleiter-bonn@destatis.de erhältlich.
Antragsformulare können dort zugleich für Familienangehörige, Freunde oder Kolleginnen und Kollegen angefordert werden. Firmen und Verbände können sich für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ausland die Antragsformulare in der erforderlichen Stückzahl zusenden lassen.
Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin beziehungsweise vom Antragsteller unterzeichnet sein und der zuständigen Gemeinde im Original übermittelt werden. Eine Übermittlung des Antrags per E-Mail oder per Fax ist nicht zulässig. Er muss bis spätestens zum 21. Tag vor der Wahl (4. Mai 2014) bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland eingehen. Die Frist kann nicht verlängert werden. Die ausgefüllten Antragsvordrucke sollten deshalb möglichst frühzeitig an die Gemeinde geschickt werden.
Im Internetangebot des Bundeswahlleiters befinden sich ausführliche Informationen zum Wahlrecht für 1. Deutsche mit Wohnsitz in einem der übrigen 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, 2. Deutsche mit Wohnsitz in einem Land außerhalb der Europäischen Union, 3. Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland bei vorübergehendem Aufenthalt im Ausland.
Mitgliedstaaten der Europäischen Union:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern.
Weitere Auskünfte gibt:
Büro des Bundeswahlleiters
Telefon: (0611) 75-4863
Wahlberechtigte können an der Wahl der Abgeordneten zum Europäischen Parlament aus der Bundesrepublik Deutschland am 25. Mai 2014 grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie im Inland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Wie der Bundeswahlleiter mitteilt, werden Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, nur auf förmlichen Antrag hin bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Das hierfür erforderliche Antragsformular steht im Internetangebot des Bundeswahlleiters unter www.bundeswahlleiter.de --> Europawahl 2014 --> Wahlrecht für Deutsche im Ausland zur Verfügung.
Antragsvordrucke sind außerdem voraussichtlich ab Mitte Februar 2014
- bei den diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland,
- bei den Stadt- und Kreiswahlleitungen in der Bundesrepublik Deutschland sowie
- beim Bundeswahlleiter, Statistisches Bundesamt, Zweigstelle Bonn, Postfach 17 03 77, 53029 Bonn, Germany oder unter der Mailadresse bundeswahlleiter-bonn@destatis.de erhältlich.
Antragsformulare können dort zugleich für Familienangehörige, Freunde oder Kolleginnen und Kollegen angefordert werden. Firmen und Verbände können sich für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ausland die Antragsformulare in der erforderlichen Stückzahl zusenden lassen.
Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin beziehungsweise vom Antragsteller unterzeichnet sein und der zuständigen Gemeinde im Original übermittelt werden. Eine Übermittlung des Antrags per E-Mail oder per Fax ist nicht zulässig. Er muss bis spätestens zum 21. Tag vor der Wahl (4. Mai 2014) bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland eingehen. Die Frist kann nicht verlängert werden. Die ausgefüllten Antragsvordrucke sollten deshalb möglichst frühzeitig an die Gemeinde geschickt werden.
Im Internetangebot des Bundeswahlleiters befinden sich ausführliche Informationen zum Wahlrecht für 1. Deutsche mit Wohnsitz in einem der übrigen 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, 2. Deutsche mit Wohnsitz in einem Land außerhalb der Europäischen Union, 3. Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland bei vorübergehendem Aufenthalt im Ausland.
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