11.02.2014 09:15 Uhr in Gesundheit & Wellness von Statistisches Bundesamt
Zahl der Empfänger von Hilfe zur Pflege steigt 2012 auf 439 000
Kurzfassung: Zahl der Empfänger von Hilfe zur Pflege steigt 2012 auf 439 000WIESBADEN - Im Jahr 2012 erhielten in Deutschland rund 439 000 Menschen Hilfe zur Pflege. Gegenüber 2011 stieg die Zahl der Empfängeri ...
[Statistisches Bundesamt - 11.02.2014] Zahl der Empfänger von Hilfe zur Pflege steigt 2012 auf 439 000
WIESBADEN - Im Jahr 2012 erhielten in Deutschland rund 439 000 Menschen Hilfe zur Pflege. Gegenüber 2011 stieg die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger um 3,8 %. Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, gaben die Träger der Sozialhilfe 2012 netto rund 3,2 Milliarden Euro für diese Leistungen aus, 4,5 % mehr als im Vorjahr.
Die Hilfe zur Pflege wird entsprechend dem 7. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII "Sozialhilfe") Bedürftigen gewährt, die wegen Krankheit oder Behinderung bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens auf fremde Hilfe angewiesen sind. Sie wird geleistet, wenn der Pflegebedürftige die Pflegeleistungen weder selbst tragen kann noch eine andere Seite — wie beispielsweise die Pflegeversicherung — die Kosten vollständig übernimmt.Zwei Drittel (66 %) der Hilfeempfänger waren Frauen. Diese waren mit 79 Jahren im Durchschnitt deutlich älter als die männlichen Leistungsbezieher mit 68 Jahren.
71 % der Leistungsbezieher nahmen 2012 die Hilfe zur Pflege ausschließlich in Einrichtungen in Anspruch, davon waren fast alle (97 %) auf vollstationäre Pflege angewiesen. Rund 28 % der Empfänger/-innen wurde die Hilfe ausschließlich außerhalb von Einrichtungen gewährt. Die übrigen Berechtigten (1 %) bezogen Leistungen der Hilfe zur Pflege sowohl in als auch außerhalb von Einrichtungen.
Methodischer Hinweis:
Die Angaben beziehen sich auf die Empfängerzahlen im Berichtsjahr. Nachgewiesen werden alle Personen, die während des jeweiligen Berichtsjahrs mindestens einmal Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel des SGB XII erhalten haben. Mehrfachzählungen sind möglich, wenn derselbe Hilfeempfänger nach einer Unterbrechung von mehr als acht Wochen wiederum eine Leistung erhält und folglich erneut erfasst wird.
In der Statistik werden auch Angaben zum 31.12. des Berichtsjahres erhoben. Die Stichtagszahlen sind kleiner als die auf das gesamte Kalenderjahr bezogenen Daten. Am 31.12.2012 bezogen in Deutschland 339 392 Personen Hilfe zur Pflege.
Weitere Auskünfte gibt:
Infoteam Sozialhilfe,
Telefon: +49 611 75 8953
WIESBADEN - Im Jahr 2012 erhielten in Deutschland rund 439 000 Menschen Hilfe zur Pflege. Gegenüber 2011 stieg die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger um 3,8 %. Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, gaben die Träger der Sozialhilfe 2012 netto rund 3,2 Milliarden Euro für diese Leistungen aus, 4,5 % mehr als im Vorjahr.
Die Hilfe zur Pflege wird entsprechend dem 7. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII "Sozialhilfe") Bedürftigen gewährt, die wegen Krankheit oder Behinderung bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens auf fremde Hilfe angewiesen sind. Sie wird geleistet, wenn der Pflegebedürftige die Pflegeleistungen weder selbst tragen kann noch eine andere Seite — wie beispielsweise die Pflegeversicherung — die Kosten vollständig übernimmt.Zwei Drittel (66 %) der Hilfeempfänger waren Frauen. Diese waren mit 79 Jahren im Durchschnitt deutlich älter als die männlichen Leistungsbezieher mit 68 Jahren.
71 % der Leistungsbezieher nahmen 2012 die Hilfe zur Pflege ausschließlich in Einrichtungen in Anspruch, davon waren fast alle (97 %) auf vollstationäre Pflege angewiesen. Rund 28 % der Empfänger/-innen wurde die Hilfe ausschließlich außerhalb von Einrichtungen gewährt. Die übrigen Berechtigten (1 %) bezogen Leistungen der Hilfe zur Pflege sowohl in als auch außerhalb von Einrichtungen.
Methodischer Hinweis:
Die Angaben beziehen sich auf die Empfängerzahlen im Berichtsjahr. Nachgewiesen werden alle Personen, die während des jeweiligen Berichtsjahrs mindestens einmal Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel des SGB XII erhalten haben. Mehrfachzählungen sind möglich, wenn derselbe Hilfeempfänger nach einer Unterbrechung von mehr als acht Wochen wiederum eine Leistung erhält und folglich erneut erfasst wird.
In der Statistik werden auch Angaben zum 31.12. des Berichtsjahres erhoben. Die Stichtagszahlen sind kleiner als die auf das gesamte Kalenderjahr bezogenen Daten. Am 31.12.2012 bezogen in Deutschland 339 392 Personen Hilfe zur Pflege.
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