11.02.2014 10:55 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesgerichtshof BGH
Verurteilung des ehemaligen Bürgermeisters von Ludwigsfelde wegen Mordes rechtskräftig
Kurzfassung: Verurteilung des ehemaligen Bürgermeisters von Ludwigsfelde wegen Mordes rechtskräftigDas Landgericht Potsdam hat den Angeklagten wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitstrafe verurteilt.Nach de ...
[Bundesgerichtshof BGH - 11.02.2014] Verurteilung des ehemaligen Bürgermeisters von Ludwigsfelde wegen Mordes rechtskräftig
Das Landgericht Potsdam hat den Angeklagten wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitstrafe verurteilt.
Nach den landgerichtlichen Feststellungen erdrosselte der Angeklagte in der Mittagszeit des 29. Dezember 2011 in einem Waldgebiet zunächst seine mit ihm seit 47 Jahren verheiratete Ehefrau, mit der er in einer zerrütteten Beziehung lebte, und unmittelbar danach deren Cockerspaniel. Da der Angeklagte bewusst ausnutzte, dass seine Ehefrau zum Tatzeitpunkt arg- und wehrlos war, hat das Landgericht eine heimtückische Tötung und damit einen Mord ( 211 StGB) angenommen.
Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen. Damit ist das Urteil rechtskräftig.
Beschluss vom 22. Januar 2014 - 5 StR 561/13
Landgericht Potsdam - Urteil vom 7. Mai 2013 - (21 Ks) 486 Js 1722/12 (3/12)
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Das Landgericht Potsdam hat den Angeklagten wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitstrafe verurteilt.
Nach den landgerichtlichen Feststellungen erdrosselte der Angeklagte in der Mittagszeit des 29. Dezember 2011 in einem Waldgebiet zunächst seine mit ihm seit 47 Jahren verheiratete Ehefrau, mit der er in einer zerrütteten Beziehung lebte, und unmittelbar danach deren Cockerspaniel. Da der Angeklagte bewusst ausnutzte, dass seine Ehefrau zum Tatzeitpunkt arg- und wehrlos war, hat das Landgericht eine heimtückische Tötung und damit einen Mord ( 211 StGB) angenommen.
Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen. Damit ist das Urteil rechtskräftig.
Beschluss vom 22. Januar 2014 - 5 StR 561/13
Landgericht Potsdam - Urteil vom 7. Mai 2013 - (21 Ks) 486 Js 1722/12 (3/12)
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