13.02.2014 10:56 Uhr in Energie & Umwelt von Naturschutzbund Deutschland e.V NABU
NABU: Umsetzung der EU-Agrarreform ignoriert wichtige Umweltziele
Kurzfassung: NABU: Umsetzung der EU-Agrarreform ignoriert wichtige UmweltzieleBundesregierung muss Verwässerung der ökologischen Vorrangflächen verhindernAngesichts der laufenden Verhandlungen zur Umsetzung der ...
[Naturschutzbund Deutschland e.V NABU - 13.02.2014] NABU: Umsetzung der EU-Agrarreform ignoriert wichtige Umweltziele
Bundesregierung muss Verwässerung der ökologischen Vorrangflächen verhindern
Angesichts der laufenden Verhandlungen zur Umsetzung der EU-Agrarreform in Deutschland fordert der NABU von der Bundesregierung ein klares Bekenntnis für eine naturverträglichere Agrarpolitik. Zuletzt hatte das Bundeslandwirtschaftsministerium einen Entwurf für das sogenannte Direktzahlungen-Durchführungsgesetz vorgelegt, das die wichtigsten finanziellen und umweltrelevanten Fragen regelt. "Der Entwurf ist aus Sicht des NABU gänzlich ungeeignet, den dramatischen Verlust an Vielfalt in den Agrarlandschaften aufzuhalten. Bei der Ausgestaltung der ökologischen Vorrangflächen und beim Schutz des Grünlands muss dringend nachgebessert werden. Nur so können artenreiche und ökologisch sensible Flächen besser erhalten werden", sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.
Nach Ansicht des NABU widerspricht der Gesetzentwurf grundlegend den Brüsseler Reformbeschlüssen zur Ökologisierung der Agrarpolitik. Vor allem der umwelt- und klimapolitisch problematische Grünlandumbruch muss künftig stärker eingeschränkt werden. Ziel muss es sein, die Obergrenze des möglichen Grünlandumbruchs von fünf auf ein Prozent zu reduzieren. Ökologisch besonders wichtige Standorte wie Moorböden, Überschwemmungsflächen oder erosionsgefährdete Hanglagen müssen als Tabuflächen definiert und von jeglichem Umbruch ausgeschlossen werden.
Auch im Hinblick auf ökologische Vorrangflächen muss der Gesetzentwurf erheblich nachgebessert werden. Ökologische Vorrangflächen sollen künftig auf fünf Prozent der Ackerflächen geschaffen werden und zum Erhalt der Artenvielfalt beitragen. Aus diesem Grund müssen hier Pestizide und Düngemittel verboten werden, ebenso wie der Anbau von Zwischenfrüchten. "Ökologische Vorrangflächen können nur dann ihre Funktion erfüllen, wenn ihnen ein echter ökologischer Vorrang eingeräumt wird. Die derzeitigen Entwürfe bringen jedoch keinen Mehrwert für die Umwelt, sondern führen allenfalls zu einem zusätzlichen Kontrollaufwand", so Tschimpke.
Darüber hinaus erinnerte der NABU die Bundesregierung an ihre Ankündigung, zusätzliche 200 Millionen Euro jährlich für Natur-, Umwelt- und Tierschutzleistungen zur Verfügung zu stellen. Das bislang vorgesehene Budget und die zum Teil ineffizienten Förderprogramme reichten bei Weitem nicht aus, die anspruchsvollen Umweltziele von EU, Bund und Ländern umzusetzen. Sollte eine Budgeterhöhung nicht möglich sein, muss stattdessen die Mittelumschichtung in den Bereich der ländlichen Entwicklung verdoppelt werden. "Nur durch eine ausreichende Mittelausstattung für ländliche Entwicklungsprogramme und durch vernünftige ordnungspolitische Vorgaben kann der anhaltende Verlust der biologischen Vielfalt gestoppt werden", so NABU-Agrarexperte Florian Schöne.
Die gemeinsame Stellungnahme von NABU und dem Deutschen Verband für Landschaftspflege (DVL) finden Sie unter www.NABU.de/downloads/140211-nabu-stellungnahme-direktzahlungen.pdf
Naturschutzbund Deutschland e.V NABU
Charitéstraße 3
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 030/284 984-1510
Telefax: 030-284 984-2000
Mail: presse@NABU.de
URL: http://www.nabu.de
Bundesregierung muss Verwässerung der ökologischen Vorrangflächen verhindern
Angesichts der laufenden Verhandlungen zur Umsetzung der EU-Agrarreform in Deutschland fordert der NABU von der Bundesregierung ein klares Bekenntnis für eine naturverträglichere Agrarpolitik. Zuletzt hatte das Bundeslandwirtschaftsministerium einen Entwurf für das sogenannte Direktzahlungen-Durchführungsgesetz vorgelegt, das die wichtigsten finanziellen und umweltrelevanten Fragen regelt. "Der Entwurf ist aus Sicht des NABU gänzlich ungeeignet, den dramatischen Verlust an Vielfalt in den Agrarlandschaften aufzuhalten. Bei der Ausgestaltung der ökologischen Vorrangflächen und beim Schutz des Grünlands muss dringend nachgebessert werden. Nur so können artenreiche und ökologisch sensible Flächen besser erhalten werden", sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.
Nach Ansicht des NABU widerspricht der Gesetzentwurf grundlegend den Brüsseler Reformbeschlüssen zur Ökologisierung der Agrarpolitik. Vor allem der umwelt- und klimapolitisch problematische Grünlandumbruch muss künftig stärker eingeschränkt werden. Ziel muss es sein, die Obergrenze des möglichen Grünlandumbruchs von fünf auf ein Prozent zu reduzieren. Ökologisch besonders wichtige Standorte wie Moorböden, Überschwemmungsflächen oder erosionsgefährdete Hanglagen müssen als Tabuflächen definiert und von jeglichem Umbruch ausgeschlossen werden.
Auch im Hinblick auf ökologische Vorrangflächen muss der Gesetzentwurf erheblich nachgebessert werden. Ökologische Vorrangflächen sollen künftig auf fünf Prozent der Ackerflächen geschaffen werden und zum Erhalt der Artenvielfalt beitragen. Aus diesem Grund müssen hier Pestizide und Düngemittel verboten werden, ebenso wie der Anbau von Zwischenfrüchten. "Ökologische Vorrangflächen können nur dann ihre Funktion erfüllen, wenn ihnen ein echter ökologischer Vorrang eingeräumt wird. Die derzeitigen Entwürfe bringen jedoch keinen Mehrwert für die Umwelt, sondern führen allenfalls zu einem zusätzlichen Kontrollaufwand", so Tschimpke.
Darüber hinaus erinnerte der NABU die Bundesregierung an ihre Ankündigung, zusätzliche 200 Millionen Euro jährlich für Natur-, Umwelt- und Tierschutzleistungen zur Verfügung zu stellen. Das bislang vorgesehene Budget und die zum Teil ineffizienten Förderprogramme reichten bei Weitem nicht aus, die anspruchsvollen Umweltziele von EU, Bund und Ländern umzusetzen. Sollte eine Budgeterhöhung nicht möglich sein, muss stattdessen die Mittelumschichtung in den Bereich der ländlichen Entwicklung verdoppelt werden. "Nur durch eine ausreichende Mittelausstattung für ländliche Entwicklungsprogramme und durch vernünftige ordnungspolitische Vorgaben kann der anhaltende Verlust der biologischen Vielfalt gestoppt werden", so NABU-Agrarexperte Florian Schöne.
Die gemeinsame Stellungnahme von NABU und dem Deutschen Verband für Landschaftspflege (DVL) finden Sie unter www.NABU.de/downloads/140211-nabu-stellungnahme-direktzahlungen.pdf
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