Ciper & Coll., die Anwälte für Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler, bundesweit, informieren
Ciper & Coll. qualifizierte Rechtsberatung und vertretung im Medizinrecht, Arzthaftungsrecht und bei Schmerzensgeld- bundesweitKurzfassung: Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als "schicksalhaftes Geschehen" abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht legt im nachfolgenden einige aktuelle Prozessergebnisse der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. dar. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weiterer Prozesserfolge zu entnehmen:
[Ciper & Coll. - 13.02.2014] 1.
Landgericht Ulm - vom 16. August 2013
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Keine adäquate Reaktion auf Aspirationspneumonie, LG Ulm, Az. 6 O 343/11
Chronologie:
Der Kläger begab sich 2009 in das Krankenhaus der Beklagten aufgrund eines Kolonkarzinoms. Dort wurde eine Hemikolektomie vorgenommen. Postoperativ entwickelte sich eine Aspirationspneumonie, die von der Beklagten nicht rechtzeitig erkannt und behandelt wurde. In der Folge kam es zu einem Multiorganversagen, das schließlich zum Tode des Patienten führte.
Verfahren:
Nachdem der gerichtlich bestellte Gutachter ärztliches Fehlverhalten konstatierte, schlossen die Erbin des Verstorbenen und die Beklagte auf Vorschlag des Gerichtes einen Vergleich ab, wonach die Beklagte pauschal 40.000,- Euro zu zahlen hat.
Anmerkungen:
Die sachbearbeitende Rechtsanwältin Irene Rist begrüßt den erfolgreichen Ausgang des Verfahrens, nachdem die Versicherung der Beklagten vorgerichtlich nicht bereit gewesen ist, zu regulieren.
2.
Landgericht Aachen - vom 23. August 2013
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Fehldiagnostizierter Ulcus ventriculi mit akuter Blutung, LG Aachen, Az. 11 O 223/12
Chronologie:
Die Klägerin litt unter starken Durchfällen, Schwindel und niedrigem Blutdruck. Der Beklagte suchte sie zu Hause auf und verordnete ein Erkältungsmittel. Da sich die Beschwerden verschlimmerten, musste die Klägerin am Folgetag mit dem Rettungsdienst in eine Klinik eingewiesen werden, wo angesichts eines Ulcus ventriculi eine Notfall-Gastroskopie erforderlich war. Die Klägerin befand sich in einem lebensbedrohlichen Zustand.
Verfahren:
Das Landgericht Aachen hat den Vorfall mittels eines Sachverständigen überprüfen lassen. Dieser konstatierte, dass der Beklagte auf gefährliche Warnzeichen nicht adäquat reagiert habe und ein Verstoß gegen den fachärztlichen Standard vorliege. Daraufhin verurteilte das Landgericht den Beklagten zur Zahlung von immateriellen und materiellen Kosten. Den Streitwert legte das Gericht im deutlich fünfstelligen Eurobereich fest.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Auf gefährliche Warnzeichen muss ein Mediziner ohne Verzögerung adäquat reagieren, anderenfalls es zu schweren Konsequenzen kommen kann. Das hat er im vorliegenden Fall jedoch nicht gemacht, so die sachbearbeitende Rechtsanwältin Agnes Szlachecki. Trotz der eigentlich klaren und eindeutigen Sachlage war der Versicherer des Beklagten weder vorgerichtlich noch gerichtlich bereit, sich vergleichsweise zu einigen, so dass das Landgericht Aachen den Beklagten zur Zahlung veurteilen musste.
3.
Landgericht Stade - vom 27. August 2013
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Fournier'sche Gangrän nach fehlgeschlagener Zirkumzision, LG Stade, Az. 4 O 215/10
Chronologie:
Der Kläger litt an einer Phimose, die in der urologischen Abteilung der Beklagten mittels Zirkumzision behandelt wurde. In der Folge entwickelte sich eine Fournier'sche Gangrän, ein Sonderfall einer nekrotisierenden Fasziitis. Seit dem Vorfall leidet der Kläger an Schmerzen, Spannungen im operierten Bereich sowie Erektionsproblemen.
Verfahren:
Das Landgericht Stade hat die Angelegenheit mittels eines Universitätsprofessors einer Medizinischen Hochschule fachmedizinisch prüfen lassen. Dieser konstatierte ärztliche Fehlleistungen, woraufhin das Gericht den Parteien anriet, sich vergleichsweise zu einigen. Den Streitwert legte das Gericht im deutlich fünfstelligen Eurobereich fest.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
In Arzthaftungsprozessen holt ein Gericht üblicherweise ein fachmedizinisches Gutachten ein, oftmals über einen Leiter einer Fachklinik oder Universitätsklinik, stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt Tobias Kiwitt fest. An den Schlussfolgerungen dieses qualifizierten Mediziners ist schwer zu rütteln. So bezeichnet die Beklagtenseite im vorliegenden Fall die Ausführungen des Sachverständigen zwar als überraschend, stellt sich einer vergleichsweisen Einigung nicht in den Weg.
Landgericht Ulm - vom 16. August 2013
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Keine adäquate Reaktion auf Aspirationspneumonie, LG Ulm, Az. 6 O 343/11
Chronologie:
Der Kläger begab sich 2009 in das Krankenhaus der Beklagten aufgrund eines Kolonkarzinoms. Dort wurde eine Hemikolektomie vorgenommen. Postoperativ entwickelte sich eine Aspirationspneumonie, die von der Beklagten nicht rechtzeitig erkannt und behandelt wurde. In der Folge kam es zu einem Multiorganversagen, das schließlich zum Tode des Patienten führte.
Verfahren:
Nachdem der gerichtlich bestellte Gutachter ärztliches Fehlverhalten konstatierte, schlossen die Erbin des Verstorbenen und die Beklagte auf Vorschlag des Gerichtes einen Vergleich ab, wonach die Beklagte pauschal 40.000,- Euro zu zahlen hat.
Anmerkungen:
Die sachbearbeitende Rechtsanwältin Irene Rist begrüßt den erfolgreichen Ausgang des Verfahrens, nachdem die Versicherung der Beklagten vorgerichtlich nicht bereit gewesen ist, zu regulieren.
2.
Landgericht Aachen - vom 23. August 2013
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Fehldiagnostizierter Ulcus ventriculi mit akuter Blutung, LG Aachen, Az. 11 O 223/12
Chronologie:
Die Klägerin litt unter starken Durchfällen, Schwindel und niedrigem Blutdruck. Der Beklagte suchte sie zu Hause auf und verordnete ein Erkältungsmittel. Da sich die Beschwerden verschlimmerten, musste die Klägerin am Folgetag mit dem Rettungsdienst in eine Klinik eingewiesen werden, wo angesichts eines Ulcus ventriculi eine Notfall-Gastroskopie erforderlich war. Die Klägerin befand sich in einem lebensbedrohlichen Zustand.
Verfahren:
Das Landgericht Aachen hat den Vorfall mittels eines Sachverständigen überprüfen lassen. Dieser konstatierte, dass der Beklagte auf gefährliche Warnzeichen nicht adäquat reagiert habe und ein Verstoß gegen den fachärztlichen Standard vorliege. Daraufhin verurteilte das Landgericht den Beklagten zur Zahlung von immateriellen und materiellen Kosten. Den Streitwert legte das Gericht im deutlich fünfstelligen Eurobereich fest.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Auf gefährliche Warnzeichen muss ein Mediziner ohne Verzögerung adäquat reagieren, anderenfalls es zu schweren Konsequenzen kommen kann. Das hat er im vorliegenden Fall jedoch nicht gemacht, so die sachbearbeitende Rechtsanwältin Agnes Szlachecki. Trotz der eigentlich klaren und eindeutigen Sachlage war der Versicherer des Beklagten weder vorgerichtlich noch gerichtlich bereit, sich vergleichsweise zu einigen, so dass das Landgericht Aachen den Beklagten zur Zahlung veurteilen musste.
3.
Landgericht Stade - vom 27. August 2013
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Fournier'sche Gangrän nach fehlgeschlagener Zirkumzision, LG Stade, Az. 4 O 215/10
Chronologie:
Der Kläger litt an einer Phimose, die in der urologischen Abteilung der Beklagten mittels Zirkumzision behandelt wurde. In der Folge entwickelte sich eine Fournier'sche Gangrän, ein Sonderfall einer nekrotisierenden Fasziitis. Seit dem Vorfall leidet der Kläger an Schmerzen, Spannungen im operierten Bereich sowie Erektionsproblemen.
Verfahren:
Das Landgericht Stade hat die Angelegenheit mittels eines Universitätsprofessors einer Medizinischen Hochschule fachmedizinisch prüfen lassen. Dieser konstatierte ärztliche Fehlleistungen, woraufhin das Gericht den Parteien anriet, sich vergleichsweise zu einigen. Den Streitwert legte das Gericht im deutlich fünfstelligen Eurobereich fest.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
In Arzthaftungsprozessen holt ein Gericht üblicherweise ein fachmedizinisches Gutachten ein, oftmals über einen Leiter einer Fachklinik oder Universitätsklinik, stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt Tobias Kiwitt fest. An den Schlussfolgerungen dieses qualifizierten Mediziners ist schwer zu rütteln. So bezeichnet die Beklagtenseite im vorliegenden Fall die Ausführungen des Sachverständigen zwar als überraschend, stellt sich einer vergleichsweisen Einigung nicht in den Weg.
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Ciper & Coll., Herr Dirk Ciper
schwanenmarkt 14, 40213 Düsseldorf, Deutschland
Tel.: 0211 556207; http://www.ciper.de
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