Mehr Transparenz beim Einsatz externer Personen in Bundesministerien
- Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 05.04.2011
Pressemitteilung vom: 05.04.2011 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin
Kurzfassung: Anlaesslich der 1. Lesung des Antrags "Mehr Transparenz beim Einsatz externer Personen in der Bundesverwaltung" erklaert der stellvertretende innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Michael Hartmann: Der Austausch zwischen Staat und ...
[SPD-Bundestagsfraktion - 05.04.2011] Mehr Transparenz beim Einsatz externer Personen in Bundesministerien
Anlaesslich der 1. Lesung des Antrags "Mehr Transparenz beim Einsatz externer Personen in der Bundesverwaltung" erklaert der stellvertretende innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Michael Hartmann:
Der Austausch zwischen Staat und gewerblicher Wirtschaft hat fuer uns nichts Anruechiges. Das Beduerfnis der Ministerien, externen Sachverstand zu nutzen, ist legitim. Dennoch sollten wir als Parlamentarier - in Wahrnehmung unserer Kontrollfunktion gegenueber der Bundesregierung mehr Transparenz einfordern. Das bewirkt naemlich in jenen Faellen die kritikwuerdig sind eine groessere Zurueckhaltung beim Einsatz dieser externen Personen.
Die SPD-Bundestagsfraktion moechte Zweifel an der Neutralitaet staatlichen Handeln gar nicht erst aufkommen zu lassen. Deshalb fordern wir in unserem Antrag, dass
die Berichte zum Einsatz externer Personen nicht nur dem Haushalts- und Innenausschuss, sondern dem gesamten Deutschen Bundestag vorgelegt werden, eine "legislative Fussspur" eingefuehrt wird, die darueber Aufschluss gibt, welche externen Personen an einem Gesetzentwurf mitgewirkt haben, die Berichte zum Einsatz externer Personen regelmaessig im Plenum des Deutschen Bundestages oeffentlich debattiert und im Internet veroeffentlicht werden, externe Personen mit befristeten Arbeitsvertraegen in den Anwendungsbereich der Verwaltungsvorschrift aufzunehmen sind, externe Personen nicht mehr auf der Leitungsebene eingesetzt werden und nicht mehr an Gesetzen und Auftragsvergaben mitwirken duerfen, die Mitarbeiter ihren Status als externe Person ausnahmslos bei allen dienstlichen Innen- und Aussenkontakten deutlich machen muessen, der Einsatz die in der Verwaltungsvorschrift vorgeschriebene Sechs-Monats-Frist nicht ueberschreiten darf, die noch bestehenden Altfaelle, fuer die die Vorgaben der Verwaltungsvorschrift nicht gelten, nicht mehr verlaengert werden duerfen. Ein Bericht des Bundesrechnungshofes vom Maerz 2008 hatte das Thema "Leihbeamte" wieder in die Oeffentlichkeit gebracht. Die Bundesregierung hatte daraufhin eine Verwaltungsvorschrift erlassen. Diese geht der SPD-Bundestagsfraktion aber nicht weit genug. Noch immer vermissen die sozialdemokratischen Parlamentarier ausfuehrliche Informationen darueber, welche externen Personen an Gesetzentwuerfen mitgewirkt haben.
Der Einsatz externer Mitarbeiter in den Bundesministerien ist allerdings nur ein Mosaiksteinchen auf dem Weg zu mehr Transparenz. Weitere Initiativen, so zum Beispiel zum Lobbyregister sowie zur Abgeordnetenbestechung werden derzeit in der SPD-Bundestagsfraktion beraten.
Der aktuelle Bundesrechnungshofbericht zur laxen Auftragsvergabe an Anwaltskanzleien macht ebenfalls deutlich, dass auch in diesem Bereich vieles schief laeuft und die richtigen Schritte auf die Kritik des Bundesrechnungshofes folgen muessen. Auch an diesem Prozess wird sich SPD-Bundestagsfraktion intensiv beteiligen.
Wenn es den Parlamentariern aller Fraktionen nicht gelingt, ein hoeheres Mass an Transparenz herzustellen, leidet die Akzeptanz der parlamentarischen Demokratie insgesamt. Das will die SPD-Bundestagsfraktion verhindern.
© 2010 SPD-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Internet: http://www.spdfraktion.de
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Tel.: 030/227-5 22 82
Fax: 030/227-5 68 69
Anlaesslich der 1. Lesung des Antrags "Mehr Transparenz beim Einsatz externer Personen in der Bundesverwaltung" erklaert der stellvertretende innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Michael Hartmann:
Der Austausch zwischen Staat und gewerblicher Wirtschaft hat fuer uns nichts Anruechiges. Das Beduerfnis der Ministerien, externen Sachverstand zu nutzen, ist legitim. Dennoch sollten wir als Parlamentarier - in Wahrnehmung unserer Kontrollfunktion gegenueber der Bundesregierung mehr Transparenz einfordern. Das bewirkt naemlich in jenen Faellen die kritikwuerdig sind eine groessere Zurueckhaltung beim Einsatz dieser externen Personen.
Die SPD-Bundestagsfraktion moechte Zweifel an der Neutralitaet staatlichen Handeln gar nicht erst aufkommen zu lassen. Deshalb fordern wir in unserem Antrag, dass
die Berichte zum Einsatz externer Personen nicht nur dem Haushalts- und Innenausschuss, sondern dem gesamten Deutschen Bundestag vorgelegt werden, eine "legislative Fussspur" eingefuehrt wird, die darueber Aufschluss gibt, welche externen Personen an einem Gesetzentwurf mitgewirkt haben, die Berichte zum Einsatz externer Personen regelmaessig im Plenum des Deutschen Bundestages oeffentlich debattiert und im Internet veroeffentlicht werden, externe Personen mit befristeten Arbeitsvertraegen in den Anwendungsbereich der Verwaltungsvorschrift aufzunehmen sind, externe Personen nicht mehr auf der Leitungsebene eingesetzt werden und nicht mehr an Gesetzen und Auftragsvergaben mitwirken duerfen, die Mitarbeiter ihren Status als externe Person ausnahmslos bei allen dienstlichen Innen- und Aussenkontakten deutlich machen muessen, der Einsatz die in der Verwaltungsvorschrift vorgeschriebene Sechs-Monats-Frist nicht ueberschreiten darf, die noch bestehenden Altfaelle, fuer die die Vorgaben der Verwaltungsvorschrift nicht gelten, nicht mehr verlaengert werden duerfen. Ein Bericht des Bundesrechnungshofes vom Maerz 2008 hatte das Thema "Leihbeamte" wieder in die Oeffentlichkeit gebracht. Die Bundesregierung hatte daraufhin eine Verwaltungsvorschrift erlassen. Diese geht der SPD-Bundestagsfraktion aber nicht weit genug. Noch immer vermissen die sozialdemokratischen Parlamentarier ausfuehrliche Informationen darueber, welche externen Personen an Gesetzentwuerfen mitgewirkt haben.
Der Einsatz externer Mitarbeiter in den Bundesministerien ist allerdings nur ein Mosaiksteinchen auf dem Weg zu mehr Transparenz. Weitere Initiativen, so zum Beispiel zum Lobbyregister sowie zur Abgeordnetenbestechung werden derzeit in der SPD-Bundestagsfraktion beraten.
Der aktuelle Bundesrechnungshofbericht zur laxen Auftragsvergabe an Anwaltskanzleien macht ebenfalls deutlich, dass auch in diesem Bereich vieles schief laeuft und die richtigen Schritte auf die Kritik des Bundesrechnungshofes folgen muessen. Auch an diesem Prozess wird sich SPD-Bundestagsfraktion intensiv beteiligen.
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Über SPD-Bundestagsfraktion:
Nach der Bundestagswahl am 18. September 2005 setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion für die 16. Legislaturperiode aus 222 Abgeordneten zusammen.
Alle Abgeordneten, die im September 2005 gewählt wurden und der SPD angehören, bilden die SPD-Bundestagsfraktion.
In der Sitzung vom 21. November 2005 hat die SPD-Bundestagsfraktion Dr. Peter Struck zu ihrem neuen Fraktionsvorsitzenden gewählt. Mit seinem sehr guten Wahlergebnis führt Struck als Nachfolger von Franz Müntefering nun die SPD-Bundestagsfraktion.
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