Akkreditierung: Presseausweis muss genügen

Kurzfassung: Akkreditierung: Presseausweis muss genügenDer Deutsche Journalisten-Verband hat aus gegebenem Anlass darauf hingewiesen, dass der Presseausweis des DJV und fünf weiterer Medienorganisationen als Gru ...
[Deutscher Journalisten-Verband (DJV) - 14.02.2014] Akkreditierung: Presseausweis muss genügen

Der Deutsche Journalisten-Verband hat aus gegebenem Anlass darauf hingewiesen, dass der Presseausweis des DJV und fünf weiterer Medienorganisationen als Grundlage für die Akkreditierung von Journalistinnen und Journalisten ausreichen muss. Hintergrund ist der anhaltende Streit um die Akkreditierung von Bloggern mit Presseausweis für den Deutschen Bundestag. Den von DJV, dju, BDZV, VDZ, VDS und Freelens ausgestellten Presseausweis erhalten nur hauptberuflich tätige Journalisten, die den Nachweis erbringen, dass sie von ihrer journalistischen Arbeit den überwiegenden Teil ihres Lebensunterhalts bestreiten. In welchen Medien sie veröffentlichen, ist dabei ohne Bedeutung.
"Für eine Unterscheidung zwischen Blogs und anderen Medien, wie der Bundestag sie offenbar vornimmt, gibt es keine nachvollziehbare Begründung", kritisierte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Er forderte das Parlament deshalb auf, seine Akkreditierungspraxis umgehend zu überarbeiten.

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Deutscher Journalisten-Verband (DJV) Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV), 1949 gegründet, vertritt die berufs- und medienpolitischen Ziele und Forderungen der hauptberuflichen Journalistinnen und Journalisten aller Medien. Er ist politisch wie finanziell unabhängig und handelt ohne sachfremde Rücksichtnahmen. Der DJV achtet und fördert die publizistische Unabhängigkeit seiner Mitglieder. In seiner Kombination aus Gewerkschaft und Berufsverband befindet er sich auf deutlichem Erfolgskurs. Die Entwicklung der Mitgliedszahlen belegt dies: Allein in den letzten zehn Jahren wuchs die Zahl der Mitglieder von 16.592 (12/88) auf 36.150 (5/00). Dies ist nicht zuletzt auf das umfangreiche Leistungspaket des DJV zurückzuführen: Tarife:Der DJV schließt als Tarifpartei seit 1950 in allen Medien Tarifverträge und überwacht deren Einhaltung.Rechtsschutz:Der DJV und seine Landesverbände beraten in beruflichen Konfliktfällen und bieten freien wie angestellten Journalistinnen und Journalisten Rechtsschutz, vor allem bei arbeits-, steuer- oder urheberrechtlichen Angelegenheiten.Beratung:Der DJV berät und informiert seine Mitglieder beim Abschluss von (Arbeits-)Verträgen, in Ausbildungs- und in Steuerfragen.
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