Menschenrechtsbeauftragter empört über Erhöhung von Haftstrafen für führende Bahá'í in Iran
- Pressemitteilung der Firma Auswärtiges Amt, 05.04.2011
Pressemitteilung vom: 05.04.2011 von der Firma Auswärtiges Amt aus Berlin
Kurzfassung: Erscheinungsdatum 05.04.2011 Sieben ehemalige Führungsmitglieder der Religionsgemeinschaft der Bahá'í in Iran wurden im August 2010 zunächst zu zwanzig Jahren Haft verurteilt. Eine spätere Entscheidung der Berufungsinstanz, die Haftstrafe auf ...
[Auswärtiges Amt - 05.04.2011] Menschenrechtsbeauftragter empört über Erhöhung von Haftstrafen für führende Bahá'í in Iran
Erscheinungsdatum
05.04.2011
Sieben ehemalige Führungsmitglieder der Religionsgemeinschaft der Bahá'í in Iran wurden im August 2010 zunächst zu zwanzig Jahren Haft verurteilt. Eine spätere Entscheidung der Berufungsinstanz, die Haftstrafe auf zehn Jahre zu verkürzen, wurde nunmehr auf Betreiben des iranischen Generalstaatsanwalts rückgängig gemacht und erneut auf 20 Jahre festgesetzt.
Dazu erklärte der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik im Auswärtigen Amt, Markus Löning, heute (05.04.):
Zusatzinformationen
"Die Erhöhung des Strafmaßes für die sieben ehemaligen Mitglieder der Bahá'í-Führung ist empörend. Die Tatsache, dass diese Entscheidung im Verborgenen gefallen ist, zeigt einmal mehr, dass Iran nicht bereit ist, Transparenz herzustellen und grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien zu respektieren.
Ich rufe die iranische Führung auf, die Urteile offenzulegen, die Schuldsprüche aufzuheben und die Inhaftierten freizulassen. Der Iran muss das Menschenrecht auf Religionsfreiheit für die Bahá'í und andere religiöse Minderheiten gewährleisten."
Den Bahá'í werden Spionage und Kollaboration mit Israel vorgeworfen. Die Beobachtung der Prozesse war den EU-Botschaften in Teheran trotz intensiver Bemühungen verwehrt worden. Die Forderung nach Informationen zum Prozess sowie die Offenlegung der Gerichtsurteile mitsamt ihrer Begründung ist bis heute nicht erfüllt.
Der Iran erkennt die Bahá'í nicht als Religionsgemeinschaft an. Bahá'í sind in Iran Opfer gezielter Repressionen.
Auswärtiges Amt
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05.04.2011
Sieben ehemalige Führungsmitglieder der Religionsgemeinschaft der Bahá'í in Iran wurden im August 2010 zunächst zu zwanzig Jahren Haft verurteilt. Eine spätere Entscheidung der Berufungsinstanz, die Haftstrafe auf zehn Jahre zu verkürzen, wurde nunmehr auf Betreiben des iranischen Generalstaatsanwalts rückgängig gemacht und erneut auf 20 Jahre festgesetzt.
Dazu erklärte der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik im Auswärtigen Amt, Markus Löning, heute (05.04.):
Zusatzinformationen
"Die Erhöhung des Strafmaßes für die sieben ehemaligen Mitglieder der Bahá'í-Führung ist empörend. Die Tatsache, dass diese Entscheidung im Verborgenen gefallen ist, zeigt einmal mehr, dass Iran nicht bereit ist, Transparenz herzustellen und grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien zu respektieren.
Ich rufe die iranische Führung auf, die Urteile offenzulegen, die Schuldsprüche aufzuheben und die Inhaftierten freizulassen. Der Iran muss das Menschenrecht auf Religionsfreiheit für die Bahá'í und andere religiöse Minderheiten gewährleisten."
Den Bahá'í werden Spionage und Kollaboration mit Israel vorgeworfen. Die Beobachtung der Prozesse war den EU-Botschaften in Teheran trotz intensiver Bemühungen verwehrt worden. Die Forderung nach Informationen zum Prozess sowie die Offenlegung der Gerichtsurteile mitsamt ihrer Begründung ist bis heute nicht erfüllt.
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Das Auswärtige Amt ist zuständig für die Pflege der Beziehungen zu anderen Staaten sowie zu den zwischen- und überstaatlichen Organisationen.
Der Auswärtige Dienst versteht sich neben seiner Funktion als Gestalter der Außenpolitik als Dienstleister für die Bürgerinnen und Bürger, die deutsche Wirtschaft, das deutsche Kulturleben und für Parlamentarier und Regierungsvertreter aller Ebenen. Sein Dienstleistungsangebot ist für den Auswärtigen Dienst neben der klassischen Diplomatie zu seiner zweiten, tragenden Säule geworden: Es macht heute gut die Hälfte seiner Aktivitäten aus. So steht das Auswärtige Amt als modernes und aufgeschlossenes Dienstleistungsunternehmen weltweit seiner "Kundschaft", mit seinem Know-how und seinen Kontakten mit Rat und Tat zur Seite.
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