19.02.2014 10:27 Uhr in Gesellschaft & Familie von Deutsches Komitee für UNICEF
Zur aktuellen Diskussion um Kinderpornografie
Kurzfassung: Zur aktuellen Diskussion um KinderpornografieStellungnahme von UNICEF DeutschlandNur, weil etwas nicht strafbar ist, heißt dies nicht, dass Kinder nicht geschädigt werden. Der kommerzielle Handel mi ...
[Deutsches Komitee für UNICEF - 19.02.2014] Zur aktuellen Diskussion um Kinderpornografie
Stellungnahme von UNICEF Deutschland
Nur, weil etwas nicht strafbar ist, heißt dies nicht, dass Kinder nicht geschädigt werden. Der kommerzielle Handel mit Nacktbildern von Kindern in mehr oder weniger eindeutigen Posen, beeinträchtigt die Rechte von Kindern: sie werden zum Objekt gemacht für andere, haben keinerlei Kontrolle über die Bilder, die jahrelang auf der ganzen Welt weiterverkauft werden. Sie müssen mit diesem Schatten leben und schämen sich möglicherweise ihr Leben lang dafür. Bei der ganzen Diskussion muss es um das Wohl der Kinder gehen - nicht nur um legal oder illegal.
Müssen In Deutschland die Gesetze verschärft werden?
Seit 2003 ist in Deutschland auch der Besitz von Kinderpornografie strafbar. Das ist ein Fortschritt auch im internationalen Vergleich. Aber es herrscht Unsicherheit, ab wann man von Pornografie spricht - deshalb ist von einem "Grenzbereich" die Rede. Die aktuelle Diskussion muss zum Anlass genommen werden, die bestehende Rechtslage darauf hin zu prüfen, an welchen Stellen sie systematisch ausgenutzt wird. Der kommerzielle Handel mit Nacktbildern von Kindern ist unerträglich.
Natürlich muss man genau hinschauen und darf nicht alltägliche Dinge kriminalisieren, wie zum Beispiel harmlosen Familienfotos. Es geht hier darum, dass Kinder nicht manipuliert und ausgenutzt werden dürfen.
Was muss noch passieren?
Es ist wichtig, dass international die rechtlichen Standards auch umgesetzt werden: also - was versteht man genau unter Kinderpornografie - und wie kann die Strafverfolgung über Ländergrenzen hinweg verbessert werden. Dafür müssen bessere Verfahren und vor allem ausreichende Kapazitäten geschaffen werden.
Das Strafrecht allein wird das Problem allerdings nicht lösen. Die Prävention muss verbessert werden. Dazu gehören die Aufklärung von Kindern und Jugendlichen, vertrauliche Beschwerdemöglichkeiten und Hilfsangebote für Opfer.
Das UN-Kinderrechtskomitee hat zuletzt im Januar angemahnt Verbesserungen angemahnt. So sollte zum Beispiel die Schutzaltersgrenze in Deutschland von 14 Jahren auf 18 Jahre angehoben werden. Diese Diskussion sollte geführt werden.
Deutsches Komitee für UNICEF
Höninger Weg 104
50969 Köln
0221-93650-0
Telefon: 0221-93650-279
Mail: mail@unicef.de
URL: http://www.unicef.de/
Stellungnahme von UNICEF Deutschland
Nur, weil etwas nicht strafbar ist, heißt dies nicht, dass Kinder nicht geschädigt werden. Der kommerzielle Handel mit Nacktbildern von Kindern in mehr oder weniger eindeutigen Posen, beeinträchtigt die Rechte von Kindern: sie werden zum Objekt gemacht für andere, haben keinerlei Kontrolle über die Bilder, die jahrelang auf der ganzen Welt weiterverkauft werden. Sie müssen mit diesem Schatten leben und schämen sich möglicherweise ihr Leben lang dafür. Bei der ganzen Diskussion muss es um das Wohl der Kinder gehen - nicht nur um legal oder illegal.
Müssen In Deutschland die Gesetze verschärft werden?
Seit 2003 ist in Deutschland auch der Besitz von Kinderpornografie strafbar. Das ist ein Fortschritt auch im internationalen Vergleich. Aber es herrscht Unsicherheit, ab wann man von Pornografie spricht - deshalb ist von einem "Grenzbereich" die Rede. Die aktuelle Diskussion muss zum Anlass genommen werden, die bestehende Rechtslage darauf hin zu prüfen, an welchen Stellen sie systematisch ausgenutzt wird. Der kommerzielle Handel mit Nacktbildern von Kindern ist unerträglich.
Natürlich muss man genau hinschauen und darf nicht alltägliche Dinge kriminalisieren, wie zum Beispiel harmlosen Familienfotos. Es geht hier darum, dass Kinder nicht manipuliert und ausgenutzt werden dürfen.
Was muss noch passieren?
Es ist wichtig, dass international die rechtlichen Standards auch umgesetzt werden: also - was versteht man genau unter Kinderpornografie - und wie kann die Strafverfolgung über Ländergrenzen hinweg verbessert werden. Dafür müssen bessere Verfahren und vor allem ausreichende Kapazitäten geschaffen werden.
Das Strafrecht allein wird das Problem allerdings nicht lösen. Die Prävention muss verbessert werden. Dazu gehören die Aufklärung von Kindern und Jugendlichen, vertrauliche Beschwerdemöglichkeiten und Hilfsangebote für Opfer.
Das UN-Kinderrechtskomitee hat zuletzt im Januar angemahnt Verbesserungen angemahnt. So sollte zum Beispiel die Schutzaltersgrenze in Deutschland von 14 Jahren auf 18 Jahre angehoben werden. Diese Diskussion sollte geführt werden.
Deutsches Komitee für UNICEF
Höninger Weg 104
50969 Köln
0221-93650-0
Telefon: 0221-93650-279
Mail: mail@unicef.de
URL: http://www.unicef.de/
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