19.02.2014 11:09 Uhr in Gesellschaft & Familie von Friedrich-Schiller-Universität Jena
In den Bundeswahlausschuss zur Europawahl berufen
Kurzfassung: In den Bundeswahlausschuss zur Europawahl berufenProf. Dr. Michael Brenner von der Friedrich-Schiller-Universität Jena ist vom Bundeswahlleiter für die im Mai stattfindende Europawahl erneut in den ...
[Friedrich-Schiller-Universität Jena - 19.02.2014] In den Bundeswahlausschuss zur Europawahl berufen
Prof. Dr. Michael Brenner von der Friedrich-Schiller-Universität Jena ist vom Bundeswahlleiter für die im Mai stattfindende Europawahl erneut in den Bundeswahlausschuss berufen worden. Der Lehrstuhlinhaber für Deutsches und Europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht hatte dem Wahlorgan bereits im vergangenen Jahr angehört - und damals über die Zulassung politischer Parteien zur Bundestagswahl mitentschieden. Dem Bundeswahlausschuss gehören der Bundeswahlleiter und zehn ehrenamtlich tätige Beisitzer, darunter zwei Richter des Bundesverwaltungsgerichts, an.
Der Jenaer Experte für Verfassungs-, Verwaltungs- und Europarecht ist nun zum zweiten Mal Mitglied dieses Gremiums, dem im Zusammenhang mit der am 25. Mai 2014 stattfindenden Wahl der 96 deutschen Abgeordneten zum 8. Europäischen Parlament besondere Bedeutung zukommt. Denn die vorrangige Aufgabe des Bundeswahlausschusses besteht darin, über die Zulassung von Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen zur Europawahl zu befinden. Er entscheidet somit über die Frage, welche Parteien bei der Europawahl überhaupt antreten dürfen. Entsprechende Vorschläge können noch bis zum 3. März 2014 beim Bundeswahlleiter eingereicht werden. Lässt der Bundeswahlausschuss eine Partei nicht zur Wahl zu, so kann diese hiergegen Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einlegen.
Darüber hinaus hat der Bundeswahlausschuss auch die Aufgabe, nach Durchführung der Europawahl rechtsverbindlich festzustellen, wie viele Stimmen auf die einzelnen Parteien und politischen Vereinigungen entfallen und welche Bewerber gewählt sind.
"Die Entscheidungen des Bundeswahlausschusses haben in der Vergangenheit vor allem dann für öffentliches Aufsehen gesorgt, wenn eine Partei nicht zu Wahlen zugelassen wurde - wie beispielsweise im Jahr 2009 die von der ehemaligen Fürther Landrätin und ,CSU-Rebellin Gabriele Pauli gegründete ,Freien Union", sagt Prof. Brenner und weist darauf hin: "Bei der diesjährigen Wahl zum Europaparlament ist die Tatsache von besonderer Bedeutung, dass das Bundesverfassungsgericht in einem aufsehenerregenden Urteil im Jahr 2011 entschieden hatte, dass die bislang bei Europawahlen geltende Fünf-Prozent-Sperrklausel gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der politischen Parteien verstoßen". Daraufhin entschied sich der Deutsche Bundestag dafür, für die Europawahl eine Drei-Prozent-Klausel im Gesetz zu verankern, die bei der anstehenden Wahl erstmals zur Anwendung kommt. "Daher haben diese Europawahlen auch eine juristisch interessante Komponente", ist sich der Jenaer Rechtswissenschaftler sicher.
Kontakt:
Prof. Dr. Michael Brenner
Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Jena
Carl-Zeiß-Str. 3, 07743 Jena
Tel.: 03641 / 942240
E-Mail: s.hammon[at]recht.uni-jena.de
Prof. Dr. Michael Brenner von der Friedrich-Schiller-Universität Jena ist vom Bundeswahlleiter für die im Mai stattfindende Europawahl erneut in den Bundeswahlausschuss berufen worden. Der Lehrstuhlinhaber für Deutsches und Europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht hatte dem Wahlorgan bereits im vergangenen Jahr angehört - und damals über die Zulassung politischer Parteien zur Bundestagswahl mitentschieden. Dem Bundeswahlausschuss gehören der Bundeswahlleiter und zehn ehrenamtlich tätige Beisitzer, darunter zwei Richter des Bundesverwaltungsgerichts, an.
Der Jenaer Experte für Verfassungs-, Verwaltungs- und Europarecht ist nun zum zweiten Mal Mitglied dieses Gremiums, dem im Zusammenhang mit der am 25. Mai 2014 stattfindenden Wahl der 96 deutschen Abgeordneten zum 8. Europäischen Parlament besondere Bedeutung zukommt. Denn die vorrangige Aufgabe des Bundeswahlausschusses besteht darin, über die Zulassung von Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen zur Europawahl zu befinden. Er entscheidet somit über die Frage, welche Parteien bei der Europawahl überhaupt antreten dürfen. Entsprechende Vorschläge können noch bis zum 3. März 2014 beim Bundeswahlleiter eingereicht werden. Lässt der Bundeswahlausschuss eine Partei nicht zur Wahl zu, so kann diese hiergegen Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einlegen.
Darüber hinaus hat der Bundeswahlausschuss auch die Aufgabe, nach Durchführung der Europawahl rechtsverbindlich festzustellen, wie viele Stimmen auf die einzelnen Parteien und politischen Vereinigungen entfallen und welche Bewerber gewählt sind.
"Die Entscheidungen des Bundeswahlausschusses haben in der Vergangenheit vor allem dann für öffentliches Aufsehen gesorgt, wenn eine Partei nicht zu Wahlen zugelassen wurde - wie beispielsweise im Jahr 2009 die von der ehemaligen Fürther Landrätin und ,CSU-Rebellin Gabriele Pauli gegründete ,Freien Union", sagt Prof. Brenner und weist darauf hin: "Bei der diesjährigen Wahl zum Europaparlament ist die Tatsache von besonderer Bedeutung, dass das Bundesverfassungsgericht in einem aufsehenerregenden Urteil im Jahr 2011 entschieden hatte, dass die bislang bei Europawahlen geltende Fünf-Prozent-Sperrklausel gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der politischen Parteien verstoßen". Daraufhin entschied sich der Deutsche Bundestag dafür, für die Europawahl eine Drei-Prozent-Klausel im Gesetz zu verankern, die bei der anstehenden Wahl erstmals zur Anwendung kommt. "Daher haben diese Europawahlen auch eine juristisch interessante Komponente", ist sich der Jenaer Rechtswissenschaftler sicher.
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E-Mail: s.hammon[at]recht.uni-jena.de
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