Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 tritt in Kraft
Immobilienprofi Volker Strauff weist auf Bußgelder bei Verstößen gegen die Verordnung hinKurzfassung: Am 1. Mai 2014 werden die Änderungen an der Energieeinsparverordnung (EnEV) gültig, und der Energiesparausweis gewinnt weiter an Bedeutung. Die EnEV regelt nicht nur, wie viel Energie ein Gebäude verbrauchen darf, sondern legt auch Bußgelder bei Verstößen fest. Volker Strauff von Falc Immobilien in Aachen weiß, worauf Wohneigentümer und Vermieter achten müssen.
[Falc Immobilien - 19.02.2014] Am 1. Mai 2014 werden die Änderungen an der Energieeinsparverordnung (EnEV) gültig, und der Energiesparausweis gewinnt weiter an Bedeutung. Die EnEV regelt nicht nur, wie viel Energie ein Gebäude verbrauchen darf, sondern legt auch Bußgelder bei Verstößen fest. Volker Strauff von Falc Immobilien in Aachen weiß, worauf Wohneigentümer und Vermieter achten müssen.
"Durch die Novellierung wird der Energieausweis für Gebäude noch wichtiger", so Volker Strauff. Musste er zuvor erst auf Anfrage seitens eines Interessenten vorgelegt werden, haben Vermieter und Immobilienverkäufer nun die Pflicht, ihn aktiv bei jedem Besichtigungstermin vorzuzeigen. Wird ein Mietvertrag abgeschlossen, muss diesem eine Kopie oder das Original des Ausweises beigefügt werden, ein Immobilienkäufer erhält den originalen Energieausweis.
"Ab dem 1. Mai müssen Verkäufer und Vermieter außerdem diverse Kennwerte des Energieausweises ihrer Immobilie in allen kommerziellen Immobilienanzeigen angeben", so der Makler. Dazu gehören die Art des Energieausweises, das Baujahr, die Energieträger für die Heizung des Gebäudes, der Wert des Energiebedarfs oder -verbrauchs sowie, wenn der Ausweis nach Inkrafttreten der EnEV ausgestellt wurde, die Energieeffizienzklasse des Objekts.
Zudem sieht die Neuregelung der EnEV den Austausch von alten Heizkesseln vor: Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, dürfen ab 2015 nicht mehr genutzt werden. Allerdings gilt dies nicht für Niedrigtemperaturheizkessel und Brennwertkessel, und auch Ein- oder Zweifamilienhäuser, deren Besitzer eine oder mehrere Wohnungen selbst nutzen, sind von dieser Regelung ausgenommen. "Immobilienbesitzer sollten die Regelungen unbedingt einhalten, denn ansonsten drohen hohe Bußgelder von bis zu 15.000 Euro", weiß Volker Strauff.
Der erfahrene Immobilienmakler von Falc Immobilien hält am Standort Aachen einen umfangreichen Leistungskatalog für seine Kunden bereit. So analysiert er für Eigentümer und Vermieter den Energiebedarf ihrer Immobilie, erstellt auf dieser Basis einen Energieausweis und gibt Energiespartipps. Für Besitzer, die ihren Verkauf über sein Büro abwickeln lassen, sind diese Leistungen Vertragsbestandteil.
Darüber hinaus bewirbt der erfahrene Experte Immobilien mit innovativen Marketingmaßnahmen wie hochwertigen Exposés und Anzeigen, die der neuen Regelung Rechnung tragen, zielgerichteten Mailings und modernen 3D-Rundgängen aufmerksamkeitsstark am Markt und begleitet Eigentümer ganzheitlich während des gesamten Verkaufsprozesses.
Zusätzliche Informationen zu Makler Aachen, Immobilienmakler Aachen und Haus Verkauf Aachen finden Interessenten unter http://www.falcimmo.de/Immobilien-Aachen.htm.
"Durch die Novellierung wird der Energieausweis für Gebäude noch wichtiger", so Volker Strauff. Musste er zuvor erst auf Anfrage seitens eines Interessenten vorgelegt werden, haben Vermieter und Immobilienverkäufer nun die Pflicht, ihn aktiv bei jedem Besichtigungstermin vorzuzeigen. Wird ein Mietvertrag abgeschlossen, muss diesem eine Kopie oder das Original des Ausweises beigefügt werden, ein Immobilienkäufer erhält den originalen Energieausweis.
"Ab dem 1. Mai müssen Verkäufer und Vermieter außerdem diverse Kennwerte des Energieausweises ihrer Immobilie in allen kommerziellen Immobilienanzeigen angeben", so der Makler. Dazu gehören die Art des Energieausweises, das Baujahr, die Energieträger für die Heizung des Gebäudes, der Wert des Energiebedarfs oder -verbrauchs sowie, wenn der Ausweis nach Inkrafttreten der EnEV ausgestellt wurde, die Energieeffizienzklasse des Objekts.
Zudem sieht die Neuregelung der EnEV den Austausch von alten Heizkesseln vor: Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, dürfen ab 2015 nicht mehr genutzt werden. Allerdings gilt dies nicht für Niedrigtemperaturheizkessel und Brennwertkessel, und auch Ein- oder Zweifamilienhäuser, deren Besitzer eine oder mehrere Wohnungen selbst nutzen, sind von dieser Regelung ausgenommen. "Immobilienbesitzer sollten die Regelungen unbedingt einhalten, denn ansonsten drohen hohe Bußgelder von bis zu 15.000 Euro", weiß Volker Strauff.
Der erfahrene Immobilienmakler von Falc Immobilien hält am Standort Aachen einen umfangreichen Leistungskatalog für seine Kunden bereit. So analysiert er für Eigentümer und Vermieter den Energiebedarf ihrer Immobilie, erstellt auf dieser Basis einen Energieausweis und gibt Energiespartipps. Für Besitzer, die ihren Verkauf über sein Büro abwickeln lassen, sind diese Leistungen Vertragsbestandteil.
Darüber hinaus bewirbt der erfahrene Experte Immobilien mit innovativen Marketingmaßnahmen wie hochwertigen Exposés und Anzeigen, die der neuen Regelung Rechnung tragen, zielgerichteten Mailings und modernen 3D-Rundgängen aufmerksamkeitsstark am Markt und begleitet Eigentümer ganzheitlich während des gesamten Verkaufsprozesses.
Zusätzliche Informationen zu Makler Aachen, Immobilienmakler Aachen und Haus Verkauf Aachen finden Interessenten unter http://www.falcimmo.de/Immobilien-Aachen.htm.
Weitere Informationen
Falc Immobilien, Herr Volker Strauff
Theaterstr. 31, 52062 Aachen, Deutschland
Tel.: 0800 - 646 0 646; http://www.falcimmo.de
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Tel.: 0800 - 646 0 646; http://www.falcimmo.de
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Autor der Pressemeldung "Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 tritt in Kraft" ist Falc Immobilien, vertreten durch Volker Strauff.