20.02.2014 14:28 Uhr in Computer & Internet von Friedrich-Schiller-Universität Jena
Weil das Internet kein rechtsfreier Raum ist
Kurzfassung: Weil das Internet kein rechtsfreier Raum istDas Internet ist inzwischen Bestandteil des täglichen Lebens. Personen, Institutionen und Unternehmen sind im Web präsent und es ist selbstverständlich g ...
[Friedrich-Schiller-Universität Jena - 20.02.2014] Weil das Internet kein rechtsfreier Raum ist
Das Internet ist inzwischen Bestandteil des täglichen Lebens. Personen, Institutionen und Unternehmen sind im Web präsent und es ist selbstverständlich geworden, dass man Waren oder Dienstleistungen online erwerben und dass man über das Internet kommunizieren oder sich einfach umfassend informieren kann.
Das Internet ist jedoch kein rechtsfreier Raum - das gilt für Händler wie Kunden, aber auch für Blogger und Kommentarschreiber. "Wer Waren oder Dienstleistungen im Internet anbietet, muss bestimmte Rechtsvorgaben einhalten und zum Beispiel seine Kunden umfassend informieren", erläutert Prof. Dr. Christian Alexander von der Friedrich-Schiller-Universität Jena. "Umgekehrt stehen dem Käufer bei einem Vertragsabschluss im Internet besondere Rechte zu, etwa das Recht zum Widerruf seiner Willenserklärung", weiß der Rechtswissenschaftler.
Außerdem ist derjenige, der im Internet mit einer eigenen Homepage oder in sozialen Netzwerken präsent ist, für eigene und fremde Informationen verantwortlich. Wer etwa unwahre Tatsachen behauptet oder beleidigende Äußerungen im Internet veröffentlicht, kann wegen der damit verbundenen Rechtsverletzungen in Anspruch genommen werden. "Oft besteht aber erhebliche Unsicherheit, welche Pflichten im konkreten Fall bestehen", sagt Prof. Alexander und ergänzt: "Wie verhält es sich beispielsweise, wenn der Betreiber einer Homepage ein Gästebuch einrichtet, die Nutzer dieses Gästebuch aber für Beschimpfungen missbrauchen?"
Auf solche und viele weitere Fragen gibt ein zweitägiger Weiterbildungskurs Antworten. Der Kurs "Basiswissen: Rechte und Pflichten im Internet" wird am 3./4. April 2014 erstmals angeboten. Er richtet sich an alle interessierten Personen, die selbst Internetseiten aufbauen, betreuen, nutzen oder Leistungen im Internet anbieten. "Es geht in erster Linie darum, eine Sensibilität für die verschiedenen Rechtsprobleme im Internet zu schaffen", beschreibt der Jenaer Medienrechts-Experte das Anliegen der Veranstaltung. "Das Ziel des Kurses besteht darin, die wichtigsten Rechtsgrundlagen in kompakter und verständlicher Form zu erläutern."
Juristische Vorkenntnisse sind für eine Teilnahme nicht unbedingt notwendig. Beim Besuch der kostenpflichtigen Weiterbildung kann ein Teilnahmezertifikat erworben werden. Nähere Informationen zu den Themen, Referenten und Kosten sowie zur Anmeldung, die ab sofort möglich ist, sind im Internet erhältlich unter: www.rewi.uni-jena.de/Weiterbildung_Internetrecht.
Kontakt:
Prof. Dr. Christian Alexander
Rechtswissenschaftliche Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena
Carl-Zeiß-Str. 3, 07743 Jena
Tel.: 03641 / 942100
E-Mail: ls-alexander[at]uni-jena.de
Das Internet ist inzwischen Bestandteil des täglichen Lebens. Personen, Institutionen und Unternehmen sind im Web präsent und es ist selbstverständlich geworden, dass man Waren oder Dienstleistungen online erwerben und dass man über das Internet kommunizieren oder sich einfach umfassend informieren kann.
Das Internet ist jedoch kein rechtsfreier Raum - das gilt für Händler wie Kunden, aber auch für Blogger und Kommentarschreiber. "Wer Waren oder Dienstleistungen im Internet anbietet, muss bestimmte Rechtsvorgaben einhalten und zum Beispiel seine Kunden umfassend informieren", erläutert Prof. Dr. Christian Alexander von der Friedrich-Schiller-Universität Jena. "Umgekehrt stehen dem Käufer bei einem Vertragsabschluss im Internet besondere Rechte zu, etwa das Recht zum Widerruf seiner Willenserklärung", weiß der Rechtswissenschaftler.
Außerdem ist derjenige, der im Internet mit einer eigenen Homepage oder in sozialen Netzwerken präsent ist, für eigene und fremde Informationen verantwortlich. Wer etwa unwahre Tatsachen behauptet oder beleidigende Äußerungen im Internet veröffentlicht, kann wegen der damit verbundenen Rechtsverletzungen in Anspruch genommen werden. "Oft besteht aber erhebliche Unsicherheit, welche Pflichten im konkreten Fall bestehen", sagt Prof. Alexander und ergänzt: "Wie verhält es sich beispielsweise, wenn der Betreiber einer Homepage ein Gästebuch einrichtet, die Nutzer dieses Gästebuch aber für Beschimpfungen missbrauchen?"
Auf solche und viele weitere Fragen gibt ein zweitägiger Weiterbildungskurs Antworten. Der Kurs "Basiswissen: Rechte und Pflichten im Internet" wird am 3./4. April 2014 erstmals angeboten. Er richtet sich an alle interessierten Personen, die selbst Internetseiten aufbauen, betreuen, nutzen oder Leistungen im Internet anbieten. "Es geht in erster Linie darum, eine Sensibilität für die verschiedenen Rechtsprobleme im Internet zu schaffen", beschreibt der Jenaer Medienrechts-Experte das Anliegen der Veranstaltung. "Das Ziel des Kurses besteht darin, die wichtigsten Rechtsgrundlagen in kompakter und verständlicher Form zu erläutern."
Juristische Vorkenntnisse sind für eine Teilnahme nicht unbedingt notwendig. Beim Besuch der kostenpflichtigen Weiterbildung kann ein Teilnahmezertifikat erworben werden. Nähere Informationen zu den Themen, Referenten und Kosten sowie zur Anmeldung, die ab sofort möglich ist, sind im Internet erhältlich unter: www.rewi.uni-jena.de/Weiterbildung_Internetrecht.
Kontakt:
Prof. Dr. Christian Alexander
Rechtswissenschaftliche Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena
Carl-Zeiß-Str. 3, 07743 Jena
Tel.: 03641 / 942100
E-Mail: ls-alexander[at]uni-jena.de
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