21.02.2014 09:19 Uhr in Gesellschaft & Familie und in Wirtschaft & Finanzen von Ambassador Europe Ltd
Privatinsolvenz nach 12 Monaten erledigt
Privatinsolvenzen werden in der EU unterschiedlich abgewickeltKurzfassung: Die Abwicklung einer Privatinsolvenz in der EU ist Sache der einzelnen Länder. Das heißt, jedes Land hat seine eigenen Bestimmungen zur Abwicklung. Was in Deutschland 6 Jahre dauern kann, kann in England bereits nach 12 Monaten erledigt sein. Das bedeutet nichts anderes, dass sich im Rahmen der Freizügigkeit innerhalb der EU jeder das Land aussuchen kann, in dem die Bedingungen für seinen Fall die günstigsten sind.
[Ambassador Europe Ltd - 21.02.2014] Insolvenz kann jeden treffen. Dafür gibt es genügend alltägliche Risiken wie Tod, Scheidung, Unglück, Krankheit, Arbeitslosigkeit, Banken, etc. Zu den finanziellen Problemen kommt noch die Abqualifizierung durch das persönliche Umfeld und die am Arbeitsplatz. Banken kündigen die Konten und Arbeitgeber beschäftigen sich ungern mit Lohnpfändungen. Will man diesem Teufelskreis entkommen, muss man sich in Deutschland einer "Wohlverhaltensphase" unterwerfen. Diese kann bis zu 6 Jahre dauern und endet mit der Restschuldbefreiung. Alle Beträge, die in dieser Zeit über der Pfändungsgrenze liegen, werden an die Gläubiger weitergeleitet.
Andere Länder sind eher von dem Gedanken geleitet, einen Schuldner so schnell wie möglich wieder arbeitsfähig und damit steuerfähig zu machen. Damit werden auch die Sozialkassen entlastet. Zu diesen Ländern gehört insbesondere England. Deshalb ist das englische Insolvenzrecht schnell, unbürokratisch und garantiert eine weitreichende Befreiung von der Restschuld. Eine Restschuldbefreiung kann bei ordentlicher Abwicklung in England bereits nach 12 Monaten erfolgen.
Im Rahmen der Freizügigkeit in der EU können natürlich auch deutsche Bürger davon Gebrauch machen und das Verfahren persönlich einleiten. Die Auflagen der englischen Insolvenzordnung sind durchaus erfüllbar. Allerdings sollten das nur diejenigen selbst versuchen, die ausreichende Kenntnisse im englischen Recht und im Amtsenglisch besitzen. Ansonsten gibt es Kanzleien, die auf Restschuldbefreiung in England spezialisiert sind, wie z.B. Ambassador Europe. Deren besonderer Service ist die deutsche Begleitung bis zur erfolgreichen Restschuldbefreiung in der Regel nach 12 Monaten.
Andere Länder sind eher von dem Gedanken geleitet, einen Schuldner so schnell wie möglich wieder arbeitsfähig und damit steuerfähig zu machen. Damit werden auch die Sozialkassen entlastet. Zu diesen Ländern gehört insbesondere England. Deshalb ist das englische Insolvenzrecht schnell, unbürokratisch und garantiert eine weitreichende Befreiung von der Restschuld. Eine Restschuldbefreiung kann bei ordentlicher Abwicklung in England bereits nach 12 Monaten erfolgen.
Im Rahmen der Freizügigkeit in der EU können natürlich auch deutsche Bürger davon Gebrauch machen und das Verfahren persönlich einleiten. Die Auflagen der englischen Insolvenzordnung sind durchaus erfüllbar. Allerdings sollten das nur diejenigen selbst versuchen, die ausreichende Kenntnisse im englischen Recht und im Amtsenglisch besitzen. Ansonsten gibt es Kanzleien, die auf Restschuldbefreiung in England spezialisiert sind, wie z.B. Ambassador Europe. Deren besonderer Service ist die deutsche Begleitung bis zur erfolgreichen Restschuldbefreiung in der Regel nach 12 Monaten.
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Ambassador Europe Ltd, Herr Martin Wagner
Office London 152-160 City Road 152, 00000 London EC1V 2NX, Großbritannien
Tel.: +44 20 3355 3662; http://eu-fuehrerschein-england.de/
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