21.02.2014 11:16 Uhr in Gesellschaft & Familie von Transparency International Deutschland
Transparency begrüßt Verschärfung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung
Kurzfassung: Transparency begrüßt Verschärfung des Straftatbestandes der AbgeordnetenbestechungDie Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland begrüßt die heute mit großer Mehrheit dur ...
[Transparency International Deutschland - 21.02.2014] Transparency begrüßt Verschärfung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung
Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland begrüßt die heute mit großer Mehrheit durch den Deutschen Bundestag beschlossene Verschärfung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung. Gleichzeitig wurde bedauert, dass der Straftatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr ( 299 StGB) nicht in den Vortatenkatalog des Geldwäschetatbestandes aufgenommen wurde, so wie es Artikel 23 der UN-Konvention gegen Korruption vorsieht.
Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland: "Heute ist ein guter Tag für die Antikorruptionsbewegung. Mit der Verschärfung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung ist endlich das wesentliche Hindernis zur Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption überwunden."
Deutschland hatte am 9. Dezember 2003 die UN-Konvention gegen Korruption mitunterzeichnet und sich damit verpflichtet, die Anforderungen in nationales Recht umzusetzen. Dies war über zehn Jahre daran gescheitert, dass sich im jeweiligen Bundestag keine Mehrheit fand, wie der Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung verschärft und damit den internationalen Standards angepasst werden soll. Die Konvention wurde bereits von 170 Ländern weltweit ratifiziert.
Transparency International Deutschland e.V.
Alte Schönhauser Str. 44
10119 Berlin
Deutschland
Telefon: 030-549898-0
Telefax: 030-549898-22
Mail: office@transparency.de
URL: http://www.transparency.de/
Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland begrüßt die heute mit großer Mehrheit durch den Deutschen Bundestag beschlossene Verschärfung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung. Gleichzeitig wurde bedauert, dass der Straftatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr ( 299 StGB) nicht in den Vortatenkatalog des Geldwäschetatbestandes aufgenommen wurde, so wie es Artikel 23 der UN-Konvention gegen Korruption vorsieht.
Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland: "Heute ist ein guter Tag für die Antikorruptionsbewegung. Mit der Verschärfung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung ist endlich das wesentliche Hindernis zur Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption überwunden."
Deutschland hatte am 9. Dezember 2003 die UN-Konvention gegen Korruption mitunterzeichnet und sich damit verpflichtet, die Anforderungen in nationales Recht umzusetzen. Dies war über zehn Jahre daran gescheitert, dass sich im jeweiligen Bundestag keine Mehrheit fand, wie der Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung verschärft und damit den internationalen Standards angepasst werden soll. Die Konvention wurde bereits von 170 Ländern weltweit ratifiziert.
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