Neuregelungen der Energieeinsparverordnung ab 1. Mai
Adrian Golly erklärt, worauf Besitzer und Vermieter achten müssenKurzfassung: Die Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) tritt am 1. Mai 2014 in Kraft und beinhaltet nicht nur Änderungen bei den Anforderungen an die Gebäude-Energieeffizienz, sondern auch neue Pflichten für Verkäufer und Eigentümer von Immobilien. Immobilienprofi Adrian Golly von Falc Immobilien in Nürnberg hält wertvolle Tipps für Besitzer bereit.
[Falc Immobilien - 26.02.2014] Die Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) tritt am 1. Mai 2014 in Kraft und beinhaltet nicht nur Änderungen bei den Anforderungen an die Gebäude-Energieeffizienz, sondern auch neue Pflichten für Verkäufer und Eigentümer von Immobilien. Immobilienprofi Adrian Golly von Falc Immobilien in Nürnberg hält wertvolle Tipps für Besitzer bereit.
"Der Energieausweis erhält durch die neuen Regelungen noch mehr Wichtigkeit", so Adrian Golly. Ab dem 1. Mai 2014 sind Immobilienverkäufer und Vermieter verpflichtet, den Ausweis bei Besichtigungsterminen aktiv vorzuzeigen - bisher genügte es, ihn nur auf Anfrage von Miet- oder Kaufinteressenten vorzulegen. Immobilienkäufer erhalten beim Erwerb des Gebäudes das Original des Energieausweises, bei Abschluss eines Mietvertrages muss ein Original oder eine Kopie des Energieausweises für den Mieter beigefügt werden.
Eine weitere Neuerung betrifft kommerzielle Immobilienanzeigen: "Vermieter und Verkäufer müssen ab dem 1. Mai verschiedene Daten aus dem Energieausweis des Objekts in ihren Immobilienangeboten angeben", weiß Adrian Golly. So müsse neben dem Wert des Energiebedarfs oder -verbrauchs, das Baujahr, die Art des Energieausweises, die Energieträger für die Heizung des Gebäudes und für Ausweise, die nach Inkrafttreten der EnEV ausgestellt wurden, auch die Energieeffizienzklasse aufgeführt werden.
Außerdem dürfen Heizkessel, die mehr als 30 Jahre alt sind, ab 2015 nicht mehr verwendet werden; diese Regelung gilt jedoch nicht für Brennwertkessel und Niedrigtemperaturkessel und auch nicht für Ein- oder Zweifamilienhäuser, deren Eigentümer in mindestens einer der Wohnungen selbst leben. Angesichts der hohen Bußgelder von bis zu 15.000 Euro bei Verstößen gegen die EnEV rät Adrian Golly Eigentümern und Vermietern, sich eingehend über die neuen Regelungen zu informieren und notwendige Nachrüstungen vor dem 1. Mai 2014 durchführen zu lassen.
Der professionelle Makler von Falc Immobilien führt für Vermieter und Eigentümer eine fundierte Analyse hinsichtlich des Energiebedarfs ihrer Immobilie durch, gibt Tipps zum Energiesparen und erstellt einen Energieausweis für das Gebäude. Dieser Service ist für Kunden, die ihr Objekt über sein Büro in Nürnberg vermitteln lassen, kostenlos. Zudem betreut er Verkäufer ganzheitlich während des gesamten Kaufprozesses und erstellt hochwertige Exposés, die den Regelungen der neuen EnEV entsprechen.
Zusätzliche Informationen zu Makler Nürnberg, Immobilienmakler Nürnberg und Hausverkauf Nürnberg finden Interessenten unter http://www.falcimmo.de/Immobilien-Nuernberg.htm.
"Der Energieausweis erhält durch die neuen Regelungen noch mehr Wichtigkeit", so Adrian Golly. Ab dem 1. Mai 2014 sind Immobilienverkäufer und Vermieter verpflichtet, den Ausweis bei Besichtigungsterminen aktiv vorzuzeigen - bisher genügte es, ihn nur auf Anfrage von Miet- oder Kaufinteressenten vorzulegen. Immobilienkäufer erhalten beim Erwerb des Gebäudes das Original des Energieausweises, bei Abschluss eines Mietvertrages muss ein Original oder eine Kopie des Energieausweises für den Mieter beigefügt werden.
Eine weitere Neuerung betrifft kommerzielle Immobilienanzeigen: "Vermieter und Verkäufer müssen ab dem 1. Mai verschiedene Daten aus dem Energieausweis des Objekts in ihren Immobilienangeboten angeben", weiß Adrian Golly. So müsse neben dem Wert des Energiebedarfs oder -verbrauchs, das Baujahr, die Art des Energieausweises, die Energieträger für die Heizung des Gebäudes und für Ausweise, die nach Inkrafttreten der EnEV ausgestellt wurden, auch die Energieeffizienzklasse aufgeführt werden.
Außerdem dürfen Heizkessel, die mehr als 30 Jahre alt sind, ab 2015 nicht mehr verwendet werden; diese Regelung gilt jedoch nicht für Brennwertkessel und Niedrigtemperaturkessel und auch nicht für Ein- oder Zweifamilienhäuser, deren Eigentümer in mindestens einer der Wohnungen selbst leben. Angesichts der hohen Bußgelder von bis zu 15.000 Euro bei Verstößen gegen die EnEV rät Adrian Golly Eigentümern und Vermietern, sich eingehend über die neuen Regelungen zu informieren und notwendige Nachrüstungen vor dem 1. Mai 2014 durchführen zu lassen.
Der professionelle Makler von Falc Immobilien führt für Vermieter und Eigentümer eine fundierte Analyse hinsichtlich des Energiebedarfs ihrer Immobilie durch, gibt Tipps zum Energiesparen und erstellt einen Energieausweis für das Gebäude. Dieser Service ist für Kunden, die ihr Objekt über sein Büro in Nürnberg vermitteln lassen, kostenlos. Zudem betreut er Verkäufer ganzheitlich während des gesamten Kaufprozesses und erstellt hochwertige Exposés, die den Regelungen der neuen EnEV entsprechen.
Zusätzliche Informationen zu Makler Nürnberg, Immobilienmakler Nürnberg und Hausverkauf Nürnberg finden Interessenten unter http://www.falcimmo.de/Immobilien-Nuernberg.htm.
Weitere Informationen
Falc Immobilien, Herr Adrian Golly
Parsifalstraße 2, 90461 Nürnberg, Deutschland
Tel.: 0911 - 941 27 811; http://www.falcimmo.de
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Autor der Pressemeldung "Neuregelungen der Energieeinsparverordnung ab 1. Mai" ist Falc Immobilien, vertreten durch Adrian Golly.