GRP Rainer LLP

Banken dürfen nicht einschränkungslos einen Erbschein verlangen - Bankrecht
740x317 Pixel - Dateigröße: 31,1 Kb
AGB-Klauseln von Banken, die unabhängig von Zweifeln an der Erbberechtigung, die Vorlage eines Erbscheins fordern, stellen eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers dar. ... weiter lesen Quelle
Pressekontakt Herr M Rainer

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
0221-2722750
Fax:
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/98686

https://www.prmaximus.de/pressefach/grp-rainer-rechtsanwälte-steuerberater-pressefach.html
Die Pressemeldung "Banken dürfen nicht einschränkungslos einen Erbschein verlangen - Bankrecht" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Banken dürfen nicht einschränkungslos einen Erbschein verlangen - Bankrecht" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.