24.02.2014 09:38 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Die Bausparkasse Badenia muss erneut in zwei Verfahren Schadenersatz an ihre Anleger zahlen. So lautet die Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe in zwei aktuellen Urteilen.
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Autor der Pressemeldung "Schadensersatzansprüche gegen Bausparkasse Badenia - Immobilienrecht" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.