24.02.2014 11:08 Uhr in Gesundheit & Wellness von Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZGA)
An Karneval den Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen gemeinsam verhindern!
Kurzfassung: An Karneval den Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen gemeinsam verhindern!Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und die Drogenbeauftragte der Bundesregierung weisen auf die Einhaltung des Juge ...
[Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZGA) - 24.02.2014] An Karneval den Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen gemeinsam verhindern!
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und die Drogenbeauftragte der Bundesregierung weisen auf die Einhaltung des Jugendschutzes im Karneval hin
Köln, 24.02.2014.Im Karneval, vor allem im Kneipen-Karneval, der an Weiberfastnacht beginnt, wird besonders viel Alkohol getrunken. Das Alkohol-Limit wird dabei häufig deutlich überschritten, manchmal mit fatalen Folgen.
"Jeder Rauschzustand ist eine Vergiftung. Im Rausch erhöht sich nicht nur das Unfallrisiko, auch die Gewaltbereitschaft nimmt zu, denn Alkohol kann impulsive Gefühle wie Eifersucht, Wut oder Neid verstärken", warnt Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). "Eine Alkoholvergiftung kann zudem lebensgefährlich sein. Insbesondere Jugendliche sind gefährdet, sich mit Hochprozentigem ins Koma zu trinken. Das passiert schneller, als viele meinen."
Bei Jugendlichen wirke das Zellgift Alkohol besonders schnell und schädlich. Die Organe würden sensibler und heftiger reagieren, da die körperliche Entwicklung noch nicht abgeschlossen sei, führt Prof. Dr. Pott weiter aus. "Es ist daher sehr wichtig, dass der geltende Jugendschutz zum Alkoholkonsum gerade zur Karnevalszeit, wenn überall gefeiert und getrunken wird, ernst genommen und eingehalten wird. Wir alle sind aufgefordert, in diesem Sinne verantwortlich zu handeln."
In Deutschland gilt ein striktes Abgabeverbot von Alkohol an unter 16-Jährige. Spirituosen wie Wodka, Korn oder Rum und spirituosenhaltige Mixgetränke dürfen nur an Volljährige abgegeben werden. Dazu erklärt Marlene Mortler, Drogenbeauftragte der Bundesregierung: "Die geltenden Bestimmungen müssen eingehalten und streng überwacht werden, damit Kinder und Jugendliche nicht unnötig gefährdet werden. Alkoholmissbrauch kann gravierende Folgen bis hin zum Tod haben. Die Karnevalszeit sollte jedoch fröhlich und gesund erlebt werden."
Die BZgA legt in der Suchtprävention einen Schwerpunkt auf den Bereich der Alkoholprävention. Die Kampagne "Alkohol? Kenn dein Limit", die vom Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV) unterstützt wird, richtet sich an Jugendliche ab 16 Jahren. Sie soll junge Menschen für die Risiken von Alkohol sensibilisieren und zu einem verantwortlichen Umgang motivieren. Die gleichnamige Erwachsenenkampagne will mit altersgerechten Präventionsangeboten Erwachsene in ihrer Vorbildfunktion und Verantwortung stärken.
Ziel ist es, zu einem gesellschaftlichen Klima beizutragen, in dem Alkoholmissbrauch - ob bei Jugendlichen oder Erwachsenen - out ist.
Nähere Informationen zur Kampagne "Alkohol? Kenn dein Limit." unter www.kenn-dein-limit.info (für Jugendliche) und www.kenn-dein-limit.de (für Erwachsene).
Jugendliche unter 16 Jahren informiert die BZgA mit der Kampagne "Null Alkohol - Voll-Power" (www.null-alkohol-voll-power.de).
Kontakt:
Dr. Marita Völker-Albert
Pressesprecherin der
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
51101 Köln
Tel. 0221-8992280
Fax: 0221-8992201
E-Mail: marita.voelker-albert@bzga.de
http://www.bzga.de
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und die Drogenbeauftragte der Bundesregierung weisen auf die Einhaltung des Jugendschutzes im Karneval hin
Köln, 24.02.2014.Im Karneval, vor allem im Kneipen-Karneval, der an Weiberfastnacht beginnt, wird besonders viel Alkohol getrunken. Das Alkohol-Limit wird dabei häufig deutlich überschritten, manchmal mit fatalen Folgen.
"Jeder Rauschzustand ist eine Vergiftung. Im Rausch erhöht sich nicht nur das Unfallrisiko, auch die Gewaltbereitschaft nimmt zu, denn Alkohol kann impulsive Gefühle wie Eifersucht, Wut oder Neid verstärken", warnt Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). "Eine Alkoholvergiftung kann zudem lebensgefährlich sein. Insbesondere Jugendliche sind gefährdet, sich mit Hochprozentigem ins Koma zu trinken. Das passiert schneller, als viele meinen."
Bei Jugendlichen wirke das Zellgift Alkohol besonders schnell und schädlich. Die Organe würden sensibler und heftiger reagieren, da die körperliche Entwicklung noch nicht abgeschlossen sei, führt Prof. Dr. Pott weiter aus. "Es ist daher sehr wichtig, dass der geltende Jugendschutz zum Alkoholkonsum gerade zur Karnevalszeit, wenn überall gefeiert und getrunken wird, ernst genommen und eingehalten wird. Wir alle sind aufgefordert, in diesem Sinne verantwortlich zu handeln."
In Deutschland gilt ein striktes Abgabeverbot von Alkohol an unter 16-Jährige. Spirituosen wie Wodka, Korn oder Rum und spirituosenhaltige Mixgetränke dürfen nur an Volljährige abgegeben werden. Dazu erklärt Marlene Mortler, Drogenbeauftragte der Bundesregierung: "Die geltenden Bestimmungen müssen eingehalten und streng überwacht werden, damit Kinder und Jugendliche nicht unnötig gefährdet werden. Alkoholmissbrauch kann gravierende Folgen bis hin zum Tod haben. Die Karnevalszeit sollte jedoch fröhlich und gesund erlebt werden."
Die BZgA legt in der Suchtprävention einen Schwerpunkt auf den Bereich der Alkoholprävention. Die Kampagne "Alkohol? Kenn dein Limit", die vom Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV) unterstützt wird, richtet sich an Jugendliche ab 16 Jahren. Sie soll junge Menschen für die Risiken von Alkohol sensibilisieren und zu einem verantwortlichen Umgang motivieren. Die gleichnamige Erwachsenenkampagne will mit altersgerechten Präventionsangeboten Erwachsene in ihrer Vorbildfunktion und Verantwortung stärken.
Ziel ist es, zu einem gesellschaftlichen Klima beizutragen, in dem Alkoholmissbrauch - ob bei Jugendlichen oder Erwachsenen - out ist.
Nähere Informationen zur Kampagne "Alkohol? Kenn dein Limit." unter www.kenn-dein-limit.info (für Jugendliche) und www.kenn-dein-limit.de (für Erwachsene).
Jugendliche unter 16 Jahren informiert die BZgA mit der Kampagne "Null Alkohol - Voll-Power" (www.null-alkohol-voll-power.de).
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