Wichtiges zur Energieeinsparverordnung 2014
Dieter Haselmayer von Falc Immobilien erklärt die wichtigsten ÄnderungenKurzfassung: Vor allem für Bauherren ergeben sich aus der Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) zum 1. Mai 2014 zahlreiche Änderungen - doch auch für Immobilienverkäufer und Vermieter gelten neue Regelungen, wie Immobilienexperte Dieter Haselmayer von Falc Immobilien Karlsruhe weiß.
[Falc Immobilien - 05.03.2014] Vor allem für Bauherren ergeben sich aus der Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) zum 1. Mai 2014 zahlreiche Änderungen - doch auch für Immobilienverkäufer und Vermieter gelten neue Regelungen, wie Immobilienexperte Dieter Haselmayer von Falc Immobilien Karlsruhe weiß.
"Ab dem 1. Mai 2014 gilt die Novellierung der EnEV, die verschiedene Neuerungen mit sich bringt", so der versierte Immobilienfachmann. So muss der Jahresprimärenergieverbrauch von Neubauten ab dem 1. Januar 2016 um 25 Prozent niedriger als bisher sein, und für neue Häuser sinkt der zulässige Wärmeverlust durch die Gebäudehülle ab diesem Datum um 20 Prozent. Obwohl diese Bestimmungen erst 2016 gültig werden, rät Dieter Haselmayer Bauherren schon jetzt zu einer Gebäudeausstattung, die diesen Standards entspricht: "Wer später eine Nachdämmung vornehmen lassen muss, hat höhere Kosten und einen höheren Aufwand."
"Auch die Neuregelungen im Hinblick auf den Energieausweis sind für Immobilienbesitzer wichtig", so Dieter Haselmayer. In Zukunft soll der Ausweis Käufern und Mietern eine größere Transparenz bei der Wahl einer Immobilie bieten, weiß der erfahrene Experte. Deshalb muss der Energieausweis ab dem 1. Mai 2014 bei allen Besichtigungsterminen vorgelegt werden - bislang genügte es, ihn auf Anfrage vorzuzeigen. Für gewerbliche Immobilienannoncen gilt ebenfalls eine neue Regelung - in diesen müssen dann diverse Kennwerte aus dem Energieausweis wie das Baujahr, die Energieträger für die Heizung und die Art des Ausweises angegeben werden. Allerdings gilt die neue Bestimmung nicht für Energieausweise, die noch vor Inkrafttreten der EnEV 2014 ausgestellt wurden.
Dieter Haselmayer berät Kunden umfassend zu den neuen Bestimmungen, führt eine ausführliche Analyse des Gebäudes hinsichtlich des Energiebedarfs durch, erstellt den Energieausweis und hält Tipps rund um das Thema Energiesparen bereit. Für Eigentümer, die ihre Immobilie über sein Büro in Karlsruhe vermitteln lassen, sind die Leistungen kostenlos.
Darüber hinaus begleitet der versierte Immobilienmakler Verkäufer mit umfassenden Services wie einer fundierten Wertermittlung, innovativen Vermarktungsmaßnahmen, ausführlichen Bonitätsprüfungen von Interessenten und Beratung in Vertragsangelegenheiten ganzheitlich bei ihrem Immobiliengeschäft.
Zusätzliche Informationen zu Makler Karlsruhe, Immobilienmakler Karlsruhe und Hausverkauf Karlsruhe sind unter http://www.falcimmo.de/Immobilien-Karlsruhe.htm verfügbar.
"Ab dem 1. Mai 2014 gilt die Novellierung der EnEV, die verschiedene Neuerungen mit sich bringt", so der versierte Immobilienfachmann. So muss der Jahresprimärenergieverbrauch von Neubauten ab dem 1. Januar 2016 um 25 Prozent niedriger als bisher sein, und für neue Häuser sinkt der zulässige Wärmeverlust durch die Gebäudehülle ab diesem Datum um 20 Prozent. Obwohl diese Bestimmungen erst 2016 gültig werden, rät Dieter Haselmayer Bauherren schon jetzt zu einer Gebäudeausstattung, die diesen Standards entspricht: "Wer später eine Nachdämmung vornehmen lassen muss, hat höhere Kosten und einen höheren Aufwand."
"Auch die Neuregelungen im Hinblick auf den Energieausweis sind für Immobilienbesitzer wichtig", so Dieter Haselmayer. In Zukunft soll der Ausweis Käufern und Mietern eine größere Transparenz bei der Wahl einer Immobilie bieten, weiß der erfahrene Experte. Deshalb muss der Energieausweis ab dem 1. Mai 2014 bei allen Besichtigungsterminen vorgelegt werden - bislang genügte es, ihn auf Anfrage vorzuzeigen. Für gewerbliche Immobilienannoncen gilt ebenfalls eine neue Regelung - in diesen müssen dann diverse Kennwerte aus dem Energieausweis wie das Baujahr, die Energieträger für die Heizung und die Art des Ausweises angegeben werden. Allerdings gilt die neue Bestimmung nicht für Energieausweise, die noch vor Inkrafttreten der EnEV 2014 ausgestellt wurden.
Dieter Haselmayer berät Kunden umfassend zu den neuen Bestimmungen, führt eine ausführliche Analyse des Gebäudes hinsichtlich des Energiebedarfs durch, erstellt den Energieausweis und hält Tipps rund um das Thema Energiesparen bereit. Für Eigentümer, die ihre Immobilie über sein Büro in Karlsruhe vermitteln lassen, sind die Leistungen kostenlos.
Darüber hinaus begleitet der versierte Immobilienmakler Verkäufer mit umfassenden Services wie einer fundierten Wertermittlung, innovativen Vermarktungsmaßnahmen, ausführlichen Bonitätsprüfungen von Interessenten und Beratung in Vertragsangelegenheiten ganzheitlich bei ihrem Immobiliengeschäft.
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Weitere Informationen
Falc Immobilien, Herr Dieter Haselmayer
Bahnhofstraße 7, 76689 Karlsdorf-Neuthard, Deutschland
Tel.: 0800 - 646 0 646; http://www.falcimmo.de
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Autor der Pressemeldung "Wichtiges zur Energieeinsparverordnung 2014" ist Falc Immobilien, vertreten durch Dieter Haselmayer.