25.02.2014 14:00 Uhr in Handel & Dienstleistungen und in Gesellschaft & Familie von terrakon Immobilienberatung
Änderungen der EnEV 2014 treten in Kraft
Roswitha Mäding von terrakon zu den wichtigsten Neuerungen für Besitzer und VermieterKurzfassung: Aus der Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV), die zum 1. Mai 2014 in Kraft tritt, ergeben sich neue Pflichten für Vermieter, Bauherren und Wohneigentümer. Immobilienexpertin Roswitha Mäding von der terrakon Immobilienberatung kennt die geänderten Anforderungen und berät Kunden umfassend in allen Fragen rund um die EnEV.
[terrakon Immobilienberatung - 25.02.2014] Aus der Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV), die zum 1. Mai 2014 in Kraft tritt, ergeben sich neue Pflichten für Vermieter, Bauherren und Wohneigentümer. Immobilienexpertin Roswitha Mäding von der terrakon Immobilienberatung kennt die geänderten Anforderungen und berät Kunden umfassend in allen Fragen rund um die EnEV.
"Zwar beziehen sich die meisten Änderungen an der EnEV eher auf Neubauten", so die Inhaberin der terrakon Immobilienberatung. "Doch auch für Besitzer und Vermieter von Bestandsimmobilien gibt es vor allem im Hinblick auf den immer wichtiger werdenden Energieausweis Neuerungen", weiß Roswitha Mäding. Vermieter und Immobilienverkäufer müssen den Energieausweis ab dem 1. Mai 2014 bei allen Besichtigungen unaufgefordert vorlegen - dazu reicht beispielsweise der gut sichtbare Aushang des Dokuments. Kauf- oder Mietverträgen muss er entweder im Original oder in Kopie beigefügt werden. Wichtig für Besitzer und Vermieter ist auch die Neuregelung für kommerzielle Immobilienannoncen: In Kürze müssen darin z.B. das Baujahr, die Art des Energieausweises und der Energieträger der Heizung genannt werden. Diese Pflicht gilt allerdings nur für Ausweise, die nach Inkrafttreten der neuen EnEV ausgestellt werden.
"Wer die Bestimmungen der EnEV nicht einhält, riskiert hohe Bußgelder", so Roswitha Mäding. Deshalb sollten Eigentümer und Vermieter sich fachkundig zu den neuen Regelungen beraten lassen. Zudem empfiehlt sie auch Besitzern von Bestandsimmobilien, eine energetische Sanierung ins Auge zu fassen: "Die Energieeffizienz von Gebäuden wird immer wichtiger und entscheidet in Zukunft mit über den Vermietungserfolg und die Vermittelbarkeit eines Gebäudes." Auch im Hinblick auf die Wertsteigerung einer Immobilie sei eine energetische Sanierung sinnvoll, weiß die Expertin.
Sie berät Kunden ausführlich zu den Regelungen der EnEV und gestaltet Exposés sowie Werbeanzeigen gemäß den geänderten Bestimmungen. Besitzer, die ihre Immobilie verkaufen möchten, profitieren von ihrem umfassenden Leistungskatalog: Roswitha Mäding und ihre Mitarbeiter führen auf der Basis aktueller Vergleichswerte und Marktdaten fundierte Wertermittlungen durch, bewerben das Objekt zielgerichtet, aufmerksamkeitsstark und erfolgreich mit wirksamen Werbemaßnahmen am Markt und beraten umfassend in allen Vertragsfragen.
Weitere Informationen zum Beispiel zu Immobilien Münster, Haus verkaufen Münster oder Immobilienmakler Münster sind unter http://www.terrakon.de/ verfügbar.
"Zwar beziehen sich die meisten Änderungen an der EnEV eher auf Neubauten", so die Inhaberin der terrakon Immobilienberatung. "Doch auch für Besitzer und Vermieter von Bestandsimmobilien gibt es vor allem im Hinblick auf den immer wichtiger werdenden Energieausweis Neuerungen", weiß Roswitha Mäding. Vermieter und Immobilienverkäufer müssen den Energieausweis ab dem 1. Mai 2014 bei allen Besichtigungen unaufgefordert vorlegen - dazu reicht beispielsweise der gut sichtbare Aushang des Dokuments. Kauf- oder Mietverträgen muss er entweder im Original oder in Kopie beigefügt werden. Wichtig für Besitzer und Vermieter ist auch die Neuregelung für kommerzielle Immobilienannoncen: In Kürze müssen darin z.B. das Baujahr, die Art des Energieausweises und der Energieträger der Heizung genannt werden. Diese Pflicht gilt allerdings nur für Ausweise, die nach Inkrafttreten der neuen EnEV ausgestellt werden.
"Wer die Bestimmungen der EnEV nicht einhält, riskiert hohe Bußgelder", so Roswitha Mäding. Deshalb sollten Eigentümer und Vermieter sich fachkundig zu den neuen Regelungen beraten lassen. Zudem empfiehlt sie auch Besitzern von Bestandsimmobilien, eine energetische Sanierung ins Auge zu fassen: "Die Energieeffizienz von Gebäuden wird immer wichtiger und entscheidet in Zukunft mit über den Vermietungserfolg und die Vermittelbarkeit eines Gebäudes." Auch im Hinblick auf die Wertsteigerung einer Immobilie sei eine energetische Sanierung sinnvoll, weiß die Expertin.
Sie berät Kunden ausführlich zu den Regelungen der EnEV und gestaltet Exposés sowie Werbeanzeigen gemäß den geänderten Bestimmungen. Besitzer, die ihre Immobilie verkaufen möchten, profitieren von ihrem umfassenden Leistungskatalog: Roswitha Mäding und ihre Mitarbeiter führen auf der Basis aktueller Vergleichswerte und Marktdaten fundierte Wertermittlungen durch, bewerben das Objekt zielgerichtet, aufmerksamkeitsstark und erfolgreich mit wirksamen Werbemaßnahmen am Markt und beraten umfassend in allen Vertragsfragen.
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Weitere Informationen
terrakon Immobilienberatung, Frau Roswitha Mäding
Auf der Beune 26 A, 64839 Münster, Deutschland
Tel.: 06159-716961; http://www.terrakon.de
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Autor der Pressemeldung "Änderungen der EnEV 2014 treten in Kraft" ist terrakon Immobilienberatung, vertreten durch Roswitha Mäding.