26.02.2014 10:50 Uhr in Handel & Dienstleistungen und in Gesellschaft & Familie von Hausmann Immobilien Gesellschaft mbH
Neue Pflichten für Wohneigentümer, Hausbauer und Vermieter
Immobilienexperte Leonhard Löhrer über die Novellierung der EnEVKurzfassung: Mit dem Inkrafttreten der geänderten Energieeinsparverordnung (EnEV) am 1. Mai 2014 ergeben sich für Bauherren, Vermieter und Wohneigentümer zahlreiche neue Pflichten. Vor allem der Energieausweis rückt noch stärker in den Mittelpunkt, wie Leonhard Löhrer, Geschäftsführer der Hausmann Immobilien-Gesellschaft mbH, weiß.
[Hausmann Immobilien Gesellschaft mbH - 26.02.2014] Mit dem Inkrafttreten der geänderten Energieeinsparverordnung (EnEV) am 1. Mai 2014 ergeben sich für Bauherren, Vermieter und Wohneigentümer zahlreiche neue Pflichten. Vor allem der Energieausweis rückt noch stärker in den Mittelpunkt, wie Leonhard Löhrer, Geschäftsführer der Hausmann Immobilien-Gesellschaft mbH, weiß.
"Von den Änderungen sind vor allem Neubauten betroffen, doch auch für Inhaber von Bestandsimmobilien und Vermieter gelten neue Regelungen", so der erfahrene Immobilienexperte. Der Jahresprimärenergieverbrauch für Neubauten muss ab 2016 um 25 Prozent niedriger als bisher sein, zusätzlich muss der Wärmebedarf durch Gebäudedämmung um weitere 20 Prozent gegenüber den noch gültigen Werten gesenkt werden. Zudem wird der Energieausweis noch wichtiger: "Zukünftig müssen Vermieter und Immobilienverkäufer den Energieausweis bei allen Besichtigungen unaufgefordert vorlegen." Kauf- und Mietverträgen muss der Ausweis dann entweder als Kopie oder als Original beigefügt werden.
Kommerzielle Immobilienannoncen müssen außerdem mit verschiedenen Kennwerten des Ausweises versehen werden: Neben dem Baujahr des Gebäudes müssen auch die Art des Energieausweises, die Energieeffizienzklasse, der Wert des Energiebedarfs sowie der Energieträger der Heizung in der Anzeige angegeben werden, erklärt Leonhard Löhrer. Die Neuregelung für Immobilieninserate betrifft allerdings nur neue Energieausweise, die nach dem 1. Mai 2014 ausgestellt werden.
Angesichts hoher Bußgelder bei Nichteinhalten der Bestimmungen rät der professionelle Immobilienmakler Wohneigentümern und Vermietern, sich ausführlich zu den Regelungen beraten zu lassen. Außerdem sollten sich auch Eigentümer von Bestandsimmobilien mit den Möglichkeiten einer energetischen Sanierung auseinandersetzen - denn die Energieeffizienz eines Hauses werde ein immer wichtigerer Faktor bei der Vermittelbarkeit und Vermietbarkeit von Immobilien, so Leonhard Löhrer. Er berät Kunden umfassend zu den Anforderungen der neuen EnEV, erstellt hochwertige Exposés mit allen notwendigen Kennwerten und begleitet Verkäufer mit einem umfassenden Leistungsspektrum vertrauensvoll und kompetent während des gesamten Verkaufsprozesses.
Zusätzliche Informationen zum Beispiel zu Immobilienmakler Bochum, Immobilienmakler Mülheim an der Ruhr und Immobilienmakler Essen sind unter http://www.hausmann-immobilien.de/ abrufbar.
"Von den Änderungen sind vor allem Neubauten betroffen, doch auch für Inhaber von Bestandsimmobilien und Vermieter gelten neue Regelungen", so der erfahrene Immobilienexperte. Der Jahresprimärenergieverbrauch für Neubauten muss ab 2016 um 25 Prozent niedriger als bisher sein, zusätzlich muss der Wärmebedarf durch Gebäudedämmung um weitere 20 Prozent gegenüber den noch gültigen Werten gesenkt werden. Zudem wird der Energieausweis noch wichtiger: "Zukünftig müssen Vermieter und Immobilienverkäufer den Energieausweis bei allen Besichtigungen unaufgefordert vorlegen." Kauf- und Mietverträgen muss der Ausweis dann entweder als Kopie oder als Original beigefügt werden.
Kommerzielle Immobilienannoncen müssen außerdem mit verschiedenen Kennwerten des Ausweises versehen werden: Neben dem Baujahr des Gebäudes müssen auch die Art des Energieausweises, die Energieeffizienzklasse, der Wert des Energiebedarfs sowie der Energieträger der Heizung in der Anzeige angegeben werden, erklärt Leonhard Löhrer. Die Neuregelung für Immobilieninserate betrifft allerdings nur neue Energieausweise, die nach dem 1. Mai 2014 ausgestellt werden.
Angesichts hoher Bußgelder bei Nichteinhalten der Bestimmungen rät der professionelle Immobilienmakler Wohneigentümern und Vermietern, sich ausführlich zu den Regelungen beraten zu lassen. Außerdem sollten sich auch Eigentümer von Bestandsimmobilien mit den Möglichkeiten einer energetischen Sanierung auseinandersetzen - denn die Energieeffizienz eines Hauses werde ein immer wichtigerer Faktor bei der Vermittelbarkeit und Vermietbarkeit von Immobilien, so Leonhard Löhrer. Er berät Kunden umfassend zu den Anforderungen der neuen EnEV, erstellt hochwertige Exposés mit allen notwendigen Kennwerten und begleitet Verkäufer mit einem umfassenden Leistungsspektrum vertrauensvoll und kompetent während des gesamten Verkaufsprozesses.
Zusätzliche Informationen zum Beispiel zu Immobilienmakler Bochum, Immobilienmakler Mülheim an der Ruhr und Immobilienmakler Essen sind unter http://www.hausmann-immobilien.de/ abrufbar.
Weitere Informationen
Hausmann Immobilien Gesellschaft mbH, Herr Leonhard Löhrer
Olbrichstraße 5, 45138 Essen, Deutschland
Tel.: 0201 - 895 19 0; http://www.hausmann-immobilien.de
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