Pauschale Veränderungssperre für Grünland in Natura-2000-Gebieten nicht akzeptabel

Kurzfassung: Pauschale Veränderungssperre für Grünland in Natura-2000-Gebieten nicht akzeptabelDBV kritisiert nationale Verschärfung von EU-Vorgaben"Für die deutschen Bauern ist die Absicht der Bundesregierun ...
[Deutscher Bauernverband e.V. (DBV) - 26.02.2014] Pauschale Veränderungssperre für Grünland in Natura-2000-Gebieten nicht akzeptabel

DBV kritisiert nationale Verschärfung von EU-Vorgaben
"Für die deutschen Bauern ist die Absicht der Bundesregierung völlig inakzeptabel, das gesamte Dauergrünland in Natura-2000-Gebieten unabhängig von seiner Schutzwürdigkeit einer strikten Veränderungssperre zu unterwerfen." Dies sagte der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Bernhard Krüsken, anlässlich der Verabschiedung des Entwurfes des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes durch das Bundeskabinett am 26. Februar 2014.
Während das EU-Recht die Mitgliedsstaaten verpflichtet, in den Natura-2000-Gebieten besonders umweltsensibles Dauergrünland zu identifizieren, beinhalte die von der Bundesregierung beabsichtigte Regelung eine pauschale Einstufung des gesamten Grünlandes als umweltsensibel. "Eine naturschutzfachlich gebotene Differenzierung unterbleibt. Selbst ein für den Erhalt des Grünlandes notwendiger Pflegeumbruch würde unmöglich", so Krüsken.
Bleibt es bei einer solchen pauschalen Blockade, würde dies eine erneute erhebliche Benachteiligung der Landwirte in Natura-2000-Gebieten bedeuten und den Weg des kooperativen Naturschutzes verlassen. Durch diese rein aus Verwaltungssicht begründete Verschärfung des EU-Rechts würden die Entwicklungsmöglichkeiten der Betriebe in diesen Gebieten erheblich eingeschränkt, bekräftigte der DBV-Generalsekretär seine Kritik.
Für die ökologischen Vorrangflächen müsste sowohl bei den anstehenden Entscheidungen auf EU-Ebene als auch national sichergestellt werden, dass eine produktive nachhaltige Nutzung der Flächen möglich bleibt, forderte Krüsken. Die Bundesregierung stehe darüber hinaus in der Verantwortung, das Direktzahlungen-Durchführungsgesetz und die entsprechenden Durchführungsverordnungen zu verabschieden, damit die Landwirte ihre Anbauplanung für 2014/2015 rechtzeitig daran ausrichten können. "Gemeinsam mit den zuständigen Verwaltungen in den Bundesländern müssen für die deutschen Bauern flexible, einfache und praxisnahe Lösungen gefunden werden", forderte Krüsken.

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