26.02.2014 13:47 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Rössner Rechtsanwälte
Risiko-Produkte der DZ-Bank: Zins Garant Plus
Kurzfassung: Risiko-Produkte der DZ-Bank: Zins Garant PlusZins Garant Plus - das klingt nach besser verzinstem Festgeld, nach einem Plus eben und nach garantierter Sicherheit. Vertrieben wurde dieses Produkt der D ...
[Rössner Rechtsanwälte - 26.02.2014] Risiko-Produkte der DZ-Bank: Zins Garant Plus
Zins Garant Plus - das klingt nach besser verzinstem Festgeld, nach einem Plus eben und nach garantierter Sicherheit. Vertrieben wurde dieses Produkt der DZ Bank über die Volks- und Raiffeisenbanken. Damit naturgemäß eher an Kunden mit dem Wunsch nach Nachhaltigkeit und konservativer Anlage. Umso mehr erstaunt es, was sich tatsächlich hinter dem Produkt verbirgt: Nach der Darstellung der DZ Bank soll es sich um ein Finanztermingeschäft in der Form eines Swaps handeln. Schaut man sich den Inhalt des Geschäfts jedoch genauer an, so ist selbst dies nur die halbe Wahrheit. Tatsächlich ist die Zinsformel so gestaltet, dass der Kunde eine ganze Serie von Optionen auf einen Wechselkurs an die DZ Bank verkauft. Die Kunden der in der lokalen Wirtschaft verwurzelten Volks- und Raiffeisenbanken, also häufig kleine und mittelständische Unternehmen, treten damit als Versicherer des Handelsbuchs der DZ Bank auf. Das tun sie mit gelegentlich ruinösen Folgen: Das als Zins Garant Plus bezeichnete Geschäft beinhaltet extreme Verlustrisiken. Gerade bei der definierten Kundenstruktur führt der Kauf des Produktes oft dazu, dass stärkere Wechselkursschwankungen (wie z. B. die Abwertung des EUR gegenüber dem Schweizer Franken) wirtschaftlich kaum verkraftet werden können. In den uns bekannten Beratungsunterlagen wurden diese Verlustrisiken nicht ansatzweise ihrer Bedeutung angemessen verdeutlicht.
Geschädigte haben aus diesem Grund potentiell einen Anspruch auf Schadensersatz.
Rössner Rechtsanwälte ist seit mehr als 35 Jahren im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts tätigt. Wir analysieren Finanzprodukte und vertreten zahlreiche Unternehmen, Kommunen und kommunale Versorgungsunternehmen sowie Privatpersonen und institutionelle Anleger bei Falschberatung durch Banken. Rössner Rechtsanwälte fordern Transparenz auf dem Finanzmarkt und setzen sich aktiv für den Schutz von Finanzmitteln ein. Die Kanzlei begutachtet Finanzierungsformen und berät juristische Personen bei alternativen Finanzierungsmodellen.
Vertreten ist die zertifizierte Kanzlei mit einem Sitz in München und Berlin. Sie ist Mitglied des internationalen Anwaltsnetzwerks Eurojuris Deutschland e.V.
Georg Jäger, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Rössner Rechtsanwälte
Redwitzstr.4
81925 München
Tel. 089/9989220
info@roessner.de
www.roessner.de
Zins Garant Plus - das klingt nach besser verzinstem Festgeld, nach einem Plus eben und nach garantierter Sicherheit. Vertrieben wurde dieses Produkt der DZ Bank über die Volks- und Raiffeisenbanken. Damit naturgemäß eher an Kunden mit dem Wunsch nach Nachhaltigkeit und konservativer Anlage. Umso mehr erstaunt es, was sich tatsächlich hinter dem Produkt verbirgt: Nach der Darstellung der DZ Bank soll es sich um ein Finanztermingeschäft in der Form eines Swaps handeln. Schaut man sich den Inhalt des Geschäfts jedoch genauer an, so ist selbst dies nur die halbe Wahrheit. Tatsächlich ist die Zinsformel so gestaltet, dass der Kunde eine ganze Serie von Optionen auf einen Wechselkurs an die DZ Bank verkauft. Die Kunden der in der lokalen Wirtschaft verwurzelten Volks- und Raiffeisenbanken, also häufig kleine und mittelständische Unternehmen, treten damit als Versicherer des Handelsbuchs der DZ Bank auf. Das tun sie mit gelegentlich ruinösen Folgen: Das als Zins Garant Plus bezeichnete Geschäft beinhaltet extreme Verlustrisiken. Gerade bei der definierten Kundenstruktur führt der Kauf des Produktes oft dazu, dass stärkere Wechselkursschwankungen (wie z. B. die Abwertung des EUR gegenüber dem Schweizer Franken) wirtschaftlich kaum verkraftet werden können. In den uns bekannten Beratungsunterlagen wurden diese Verlustrisiken nicht ansatzweise ihrer Bedeutung angemessen verdeutlicht.
Geschädigte haben aus diesem Grund potentiell einen Anspruch auf Schadensersatz.
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