27.02.2014 09:02 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Einem Vermächtnisnehmer steht nur unter besonderen Umständen die Herausgabe eines zu Lebzeiten verschenkten Vermächtnisses zu.
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Herr M Rainer
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Autor der Pressemeldung "Grundsätzlich kein Anspruch auf Herausgabe eines zu Lebzeiten verschenkten Vermächtnisses - Erbrecht" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.