Teilhabe und Innovationen im Internet durch gesetzliche Verankerung der Netzneutralitaet sichern

  • Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 06.04.2011
Pressemitteilung vom: 06.04.2011 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin

Kurzfassung: Zum SPD-Antrag "Netzneutralitaet im Internet gewaehrleisten - Diskriminierungsfreiheit, Transparenzverpflichtungen und Sicherung von Mindestqualitaeten gesetzlich regeln" erklaeren der medienpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Martin ...

[SPD-Bundestagsfraktion - 06.04.2011] Teilhabe und Innovationen im Internet durch gesetzliche Verankerung der Netzneutralitaet sichern


Zum SPD-Antrag "Netzneutralitaet im Internet gewaehrleisten - Diskriminierungsfreiheit, Transparenzverpflichtungen und Sicherung von Mindestqualitaeten gesetzlich regeln" erklaeren der medienpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Martin Doermann und der netzpolitische Sprecher Lars Klingbeil:

Der Charakter des Internet als freies und offenes Medium muss bewahrt und gestaerkt werden. Auf Grundlage der Netzneutralitaet hat sich das Internet als Innovationsmotor fuer die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung erwiesen.
Durch den gleichberechtigten Datentransport bestehen optimale Teilhabebedingungen und geringe Marktzugangsbarrieren, weil neue Anwendungen kostenguenstig im Netz eingestellt und von den Nutzern frei abgerufen werden koennen. Deshalb wollen wir das Prinzip der Netzneutralitaet gesetzlich absichern.

Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes ist hierfuer voellig unzureichend und stellt lediglich eine Uebernahme der allgemeinen Vorgaben der EU dar. Im Gesetzestext selbst kommt das Wort Netzneutralitaet nicht einmal vor. Zu Recht hat die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission fuer Forschung und Technologie (EFI) in ihrem Jahresgutachten 2011 den Entwurf deutlich kritisiert.

Der Antrag der SPD-Bundestagsfraktion enthaelt eine Vielzahl konkreter Bestimmungen zur gesetzlichen Absicherung.
Netzneutralitaet soll als eines der Regulierungsziele im Telekommunikationsgesetz verankert und dort definiert werden.
Kern der Netzneutralitaet ist auch weiterhin der Gleichbehandlungsgrundsatz, weshalb ein ausdrueckliches Diskriminierungsverbot fuer den Datentransport erforderlich ist.
Das "Any-to-any"-Prinzip soll festgeschrieben werden, wonach jeder grundsaetzlich Zugang zu jedem Inhalt im Internet haben und Inhalte selbst anbieten kann.

Netzwerkmanagement soll weiterhin moeglich sein, um die Funktionsfaehigkeit der Netze zu sichern oder dafuer zu sorgen, dass zeitkritische Dienste auch in Ueberlastungssituationen in der erforderlichen Qualitaet bei den Endkunden ankommen.
Allerdings darf dies keinesfalls zur Verdraengung des heute bekannten "Best-Effort"-Internet fuehren, das vielmehr weiter ausgebaut werden muss.

Die Bundesnetzagentur soll beauftragt werden, die Einhaltung der Netzneutralitaet und eine ausreichende "Best-Effort"-Qualitaet im Internet wirksam zu sichern. So soll sie auch angemessene Mindestqualitaetsstandards fuer die Durchleitung von Datenpaketen festlegen koennen und einen jaehrlichen Bericht zum Stand der Netzneutralitaet erstellen. Bei Verstoessen gegen Netzneutralitaet sollen Kunden ergaenzend ein Sonderkuendigungsrecht erhalten.

Durch eine auf diese Weise gesetzlich verankerte Netzneutralitaet koennen Freiheit, Teilhabe und Innovationskraft im Netz miteinander verbunden und abgesichert werden.


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