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Prospekthaftung der Debi Select Verwaltungs-GmbH wegen fehlenden Angaben zu den Weichkosten - Kapitalmarktrecht
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Aufgrund irreführender Angaben im Prospekt wurde die Debi Select Verwaltungs-GmbH durch das Landgericht Landshut zur Rückabwicklung einer Beteiligung sowieso zu Schadensersatzleistungen an den Anleger verurteilt. (Az.: 23 O 1513/12). ... weiter lesen Quelle
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