28.02.2014 08:55 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Aufgrund irreführender Angaben im Prospekt wurde die Debi Select Verwaltungs-GmbH durch das Landgericht Landshut zur Rückabwicklung einer Beteiligung sowieso zu Schadensersatzleistungen an den Anleger verurteilt. (Az.: 23 O 1513/12).
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Autor der Pressemeldung "Prospekthaftung der Debi Select Verwaltungs-GmbH wegen fehlenden Angaben zu den Weichkosten - Kapitalmarktrecht" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.