Betriebsräte - klare Interessenvertretung nutzt allen

Kurzfassung: Betriebsräte - klare Interessenvertretung nutzt allenBundesarbeitsministerin Andrea Nahles ruft zu den deutschlandweit anstehenden Betriebsratswahlen 2014 auf.Alle vier Jahre finden in der Zeit vom 1 ...
[Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) - 28.02.2014] Betriebsräte - klare Interessenvertretung nutzt allen

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles ruft zu den deutschlandweit anstehenden Betriebsratswahlen 2014 auf.
Alle vier Jahre finden in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai deutschlandweit die regelmäßigen Wahlen für die Interessenvertretungen der Beschäftigten in den Betrieben der Privatunternehmen statt. Dazu erklärt Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles:
"Millionen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern haben wieder die Chance, sich engagierte und kompetente Betriebsräte zur Vertretung ihrer Interessen zu wählen. Diese Gelegenheit sollten sie nutzen. Denn klare Interessenvertretung der Arbeitnehmer einerseits und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber andererseits sichern Beschäftigung und verbessern die Arbeitsbedingungen. Mit ihrer Teilnahme an der Wahl stärken die Arbeitnehmer ihren Kolleginnen und Kollegen im Betriebsrat den Rücken und statten sie mit einem klaren Mandat aus. Gute Interessenvertretung braucht starke Betriebsräte.
Dies gilt auch für bisher betriebsratslose Betriebe. Angesichts der vielfältigen Herausforderungen des aktuellen und zukünftigen Arbeitslebens sind die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gut beraten, wenn sie sich eine Interessenvertretung schaffen. Dabei appelliere ich ausdrücklich auch an die Frauen, sich weiter verstärkt in die Arbeit der Interessenvertretung einzubringen. Gleichzeitig möchte ich an dieser Stelle den Gewerkschaftern vor Ort besonders danken, die mit Augenmaß und großer Verantwortung für die Beschäftigten Neugründungen von Betriebsräten begleiten oder anstoßen."
Betriebsräte als Repräsentanten aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eines Betriebes arbeiten auf der Grundlage des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG), das ihnen das Recht auf Mitwirkung und Mitbestimmung in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten einräumt. Sie haben zudem die Einhaltung von Gesetzen, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und Unfallverhütungsvorschriften zu überwachen
Nach dem Betriebsverfassungsgesetz kann grundsätzlich in jedem privaten Betrieb, in dem mindestens fünf Arbeitnehmer beschäftigt sind, ein Betriebsrat gegründet werden. Damit sind knapp 25 Millionen Arbeitnehmer in mehr als 650.000 Betrieben wahlberechtigt.
Die Neugründung eines Betriebsrates ist kein Buch mit sieben Siegeln. Zahlreiche Handbücher und Broschüren, zum Teil sogar branchenbezogen, sind überall erhältlich und stehen zur vorbereitenden Information zur Verfügung. Aber auch die unterstützende und begleitende Arbeit der Gewerkschaften kann in Anspruch genommen werden, vor allem, wenn Fragen oder Unsicherheiten auftreten sollten. Diese Unterstützung ist vor allem bei der erstmaligen Wahl eines Betriebsrats häufig sehr wichtig.

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