03.03.2014 09:49 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Wurden die Eheleute bis zur Trennung gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt, so besteht unter Umständen eine Zustimmungspflicht zur gemeinsamen Veranlagung auch nach der Trennung.
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Autor der Pressemeldung "Zustimmungspflicht zur gemeinsamen Veranlagung bei frisch getrennt Lebenden - Steuerrecht" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.