03.03.2014 10:02 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Geht der Vorstand im Rahmen seiner eingeräumten Rechte und bei Ausübung seiner Tätigkeit ein wirtschaftliches Risiko ein, so begründet dies allein noch keine Haftung.
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Autor der Pressemeldung "Haftung ergibt sich nicht allein aus dem Eingehen wirtschaftlicher Risiken - Gesellschaftsrecht" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.