03.03.2014 11:55 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesgerichtshof BGH

Neue Richterin beim Bundesgerichtshof

Kurzfassung: Neue Richterin beim BundesgerichtshofDer Bundespräsident hat Richterin am Oberlandesgericht Dr. Martina Schwonke zur Richterin am Bundesgerichtshof ernannt.Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Schwonke ...
[Bundesgerichtshof BGH - 03.03.2014] Neue Richterin beim Bundesgerichtshof

Der Bundespräsident hat Richterin am Oberlandesgericht Dr. Martina Schwonke zur Richterin am Bundesgerichtshof ernannt.
Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Schwonke ist 51 Jahre alt. Nach Abschluss ihrer juristischen Ausbildung war sie zunächst etwa drei Jahre lang als Rechtsanwältin tätig. Anfang 1994 trat Frau Dr. Schwonke in den höheren Justizdienst des Landes Brandenburg ein. Während ihrer Proberichterzeit war sie beim Landgericht Potsdam und beim Amtsgericht Königs Wusterhausen eingesetzt. Ende 1996 erfolgte ihre Ernennung zur Richterin am Landgericht Potsdam und im August 1999 die Beförderung zur Richterin am Brandenburgischen Oberlandesgericht. Dort war sie neben ihrer rechtsprechenden Tätigkeit in einem Zivilsenat seit 2007 zugleich als Pressesprecherin tätig. Seit Anfang 2012 war sie außerdem Mitglied des Brandenburgischen Dienstgerichtshofs für Richter.
Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Frau Dr. Schwonke dem vornehmlich für das Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht sowie das Transportrecht zuständigen I. Zivilsenat zugewiesen.

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Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit, d.h. der Zivil- und Strafrechtspflege, die in den unteren Instanzen von den zur Zuständigkeit der Länder gehörenden Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ausgeübt wird.Im Anschluss an die Konstituierung der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1949 wurde am 1. Oktober 1950 der Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingerichtet.Der Bundesgerichtshof ist – bis auf wenige Ausnahmen – Revisionsgericht. Er hat vor allem die Sicherung der Rechtseinheit durch Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen und die Fortbildung des Rechts zur Aufgabe.Der Bundesgerichtshof ist in 12 Zivilsenate und fünf Strafsenate mit insgesamt 127 Richterinnen und Richtern aufgegliedert. Hinzu kommen acht Spezialsenate, nämlich die Senate für Landwirtschafts-, Anwalts-, Notar-, Patentanwalts-, Wirtschaftsprüfer-, Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen, der Kartellsenat und das Dienstgericht des Bundes.
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