Erklärung der G7-Finanzminister zu Wirtschaftshilfe für die Ukraine

Kurzfassung: Erklärung der G7-Finanzminister zu Wirtschaftshilfe für die UkraineWir verfolgen die Situation in der Ukraine aufmerksam. Der Übergang zu einer neuen Regierung in der Ukraine bietet eine einmalige ...
[Bundesministerium der Finanzen (BMF) - 03.03.2014] Erklärung der G7-Finanzminister zu Wirtschaftshilfe für die Ukraine

Wir verfolgen die Situation in der Ukraine aufmerksam. Der Übergang zu einer neuen Regierung in der Ukraine bietet eine einmalige Chance, dringend benötigte marktorientierte Reformen einzuführen, mit denen die Finanzstabilität wiederhergestellt, wirtschaftliches Potenzial freigesetzt und der Bevölkerung der Ukraine ermöglicht wird, ihre wirtschaftlichen Hoffnungen besser zu verwirklichen. Wir sind uns einig in unserem Bekenntnis, der Ukraine starken finanziellen Rückhalt zu bieten. Insbesondere sind wir uns einig, dass der Internationale Währungsfonds (IWF) nach wie vor die am besten dafür gerüstete Institution ist, die Ukraine durch Politikberatung und — unter der Voraussetzung erforderlicher Reformen — Finanzierung bei der Bewältigung ihrer unmittelbaren wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu unterstützen. Wir sind erfreut, dass der IWF in dieser Woche ein Team in die Ukraine entsenden wird, um fachliche und politische Erörterungen mit den ukrainischen Behörden aufzunehmen, und begrüßen die Erklärung seiner Geschäftsführenden Direktorin. Unterstützung des IWF wird entscheidend dafür sein, zusätzliche Hilfen der Weltbank, anderer internationaler Finanzinstitutionen, der EU sowie bilateraler Quellen zu erschließen. Wir sind zudem entschlossen, rasch technische Hilfe zu mobilisieren, um die Ukraine bei der Bewältigung ihrer makroökonomischen und aufsichtsrechtlichen Probleme sowie bei den Herausforderungen im Bereich der Korruptionsbekämpfung zu unterstützen. Wir begrüßen die Beteiligung weiterer Akteure der internationalen Gemeinschaft.

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Bundesministerium der Finanzen (BMF) Das Bundesministerium der Finanzen wird im Rahmen der von der Bundeskanzlerin festgelegten Richtlinien der Politik vom Bundesminister der Finanzen geleitet. Der Bundesminister der Finanzen ist als Mitglied der Bundesregierung für alle Aspekte der deutschen Finanz- und Steuerpolitik sowie die Grundausrichtung der Wirtschaftspolitik verantwortlich.Bei der Umsetzung seiner Regierungsaufgaben baut er auf die fachkundige Unterstützung seines Hauses mit seinen insgesamt 9 Abteilungen. Zudem verfügt der Minister über einen Leitungsstab, der die Koordination und transparente Außendarstellung seiner Arbeit vornimmt.Bei der Erfüllung seiner Regierungsaufgaben wird der Minister von zwei Parlamentarischen Staatssekretären unterstützt, die zugleich Mitglieder des Deutschen Bundestages sind und so für einen beständigen Informationsaustausch zwischen Regierung und Parlament sorgen. Die Parlamentarischen Staatssekretäre widmen sich insbesondere der Steuerpolitik und den Angelegenheiten des Bundeshaushalts.Zur Leitung des Ministeriums gehören weiter drei beamtete Staatssekretäre, denen die Zentralabteilung (Organisation und Personalien) und acht Fachabteilungen unterstehen. Den drei beamteten Staatssekretären kommt die Aufgabe zu, die Arbeit der Fachabteilungen zu koordinieren. Dort wird die fachliche Konzeption und Umsetzung von Gesetzesvorhaben geleistet.Der Leitungsbereich umfasst die Unterabteilungen "Leitung und Planung" und "Kommunikation", den persönlichen Referenten des Ministers sowie die persönlichen Referenten der Staatssekretäre. Die von Ministerialdirektoren geleiteten Abteilungen haben jeweils bis zu vier, insgesamt 24, von Ministerialdirigenten geleitete Unterabteilungen. Die Unterabteilungen gliedern sich in Referate, von denen es im Bundesfinanzministerium 146 gibt. Sie werden im Allgemeinen von Ministerialräten geleitet. In den Referaten sind durchschnittlich acht Beamte und Angestellte tätig (Referatsleiter und Referenten des höheren Dienstes, Sachbearbeiter des gehobenen Dienstes und Mitarbeiter des mittleren Dienstes).
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