Konzept 'Haftreduzierung bei Ersatzfreiheitsstrafen' der JVA Moers-Kapellen spart in zehn Jahren mehr als 63.000 Hafttage ein
- Pressemitteilung der Firma Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, 06.04.2011
Pressemitteilung vom: 06.04.2011 von der Firma Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen aus Düsseldorf
Kurzfassung: 06.04.2011 Das Ziel, eine Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen nach Möglichkeit zu vermeiden, wird in der Justizvollzugsanstalt Moers-Kapellen seit langem mit großem Nachdruck betrieben. Die Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe kann dann ...
[Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen - 06.04.2011] Konzept "Haftreduzierung bei Ersatzfreiheitsstrafen" der JVA Moers-Kapellen spart in zehn Jahren mehr als 63.000 Hafttage ein
06.04.2011
Das Ziel, eine Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen nach Möglichkeit zu vermeiden, wird in der Justizvollzugsanstalt Moers-Kapellen seit langem mit großem Nachdruck betrieben. Die Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe kann dann angeordnet werden, wenn verhängte Geldstrafen durch die Verurteilten nicht gezahlt werden.
Anlässlich seines Besuchs der Justizvollzugsanstalt heute (Mittwoch, 6. April 2011) erklärte Justizminister Thomas Kutschaty: "Hier haben die Mitarbeiter in den letzten zehn Jahren in vorbildlicher Weise erreicht, dass der Freiheitsentzug ultima ratio ist und bleiben sollte. Dadurch wurde vielen Gefangenen die Verbüßung der Haft erspart, und es wurden zugleich Haftkosten von mehr als sechs Millionen Euro vermieden."
Die Hauptaufgabe des Teams, das in der JVA Moers-Kapellen mit dem Projekt "Haftreduzierung für Gefangene mit Ersatzfreiheitsstrafen" befasst ist, besteht nach den Worten des Ministers darin, mit den zuständigen Staatsanwaltschaften Ratenvereinbarungen für laufende Ersatzfreiheitsstrafen oder für offene Geldstrafen zu erzielen. Darüber hinaus würden aber auch alle finanziellen Möglichkeiten einer Haftreduzierung systematisch analysiert und geprüft.
Sofern der Gefangene nicht über ausreichende eigene finanzielle Mittel verfüge, werde über eine Kontaktaufnahme zu Angehörigen, Arbeitgebern und Freunden versucht, Geld für die Verkürzung der Ersatzfreiheitsstrafe aufzubringen. Falls dies nicht erfolgreich sei, werde der Gefangene bei der Arbeitssuche unterstützt und möglichst zeitnah in eine Arbeitsstelle innerhalb oder außerhalb der Justizvollzugsanstalt vermittelt; so könne er von seinem Verdienst zumindest einen Teil seiner Geldstrafe zahlen.
Ein passives "Absitzen" der Ersatzfreiheitsstrafe solle vermieden und "Hilfe zur Selbsthilfe" geleistet werden.
Hintergrund
Die Bilanz der Justizvollzugsanstalt Moers-Kapellen seit 2003:
Seit Dezember 2003 haben sich über 1.700 Gefangene ausgelöst.
In über 1.000 Fällen zahlten Verwandte die Geldstrafe. In mehr als 300 Fällen erfolgte eine Auslösung durch Arbeitseinsatz und in etwa 140 Fällen durch Ratenzahlung.
Bezahlt wurden Geldstrafen in Höhe von 1,3 Millionen Euro.
Durch die vorzeitigen Entlassungen wurden 63.900 Hafttage und damit Kosten von fast sechs Millionen Euro gespart.
Damit hat alleine die JVA Moers-Kapellen dem Landeshaushalt ein Plus von über 7,2 Millionen Euro erwirtschaftet.
Schließlich wird neben der Kostenersparnis auch die Resozialisierung gefördert.
Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
Martin-Luther-Platz 40, 40212 Düsseldorf
E-Mail Justizministerium: poststelle@jm.nrw.de
Fax: +49 211 8792-569
06.04.2011
Das Ziel, eine Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen nach Möglichkeit zu vermeiden, wird in der Justizvollzugsanstalt Moers-Kapellen seit langem mit großem Nachdruck betrieben. Die Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe kann dann angeordnet werden, wenn verhängte Geldstrafen durch die Verurteilten nicht gezahlt werden.
Anlässlich seines Besuchs der Justizvollzugsanstalt heute (Mittwoch, 6. April 2011) erklärte Justizminister Thomas Kutschaty: "Hier haben die Mitarbeiter in den letzten zehn Jahren in vorbildlicher Weise erreicht, dass der Freiheitsentzug ultima ratio ist und bleiben sollte. Dadurch wurde vielen Gefangenen die Verbüßung der Haft erspart, und es wurden zugleich Haftkosten von mehr als sechs Millionen Euro vermieden."
Die Hauptaufgabe des Teams, das in der JVA Moers-Kapellen mit dem Projekt "Haftreduzierung für Gefangene mit Ersatzfreiheitsstrafen" befasst ist, besteht nach den Worten des Ministers darin, mit den zuständigen Staatsanwaltschaften Ratenvereinbarungen für laufende Ersatzfreiheitsstrafen oder für offene Geldstrafen zu erzielen. Darüber hinaus würden aber auch alle finanziellen Möglichkeiten einer Haftreduzierung systematisch analysiert und geprüft.
Sofern der Gefangene nicht über ausreichende eigene finanzielle Mittel verfüge, werde über eine Kontaktaufnahme zu Angehörigen, Arbeitgebern und Freunden versucht, Geld für die Verkürzung der Ersatzfreiheitsstrafe aufzubringen. Falls dies nicht erfolgreich sei, werde der Gefangene bei der Arbeitssuche unterstützt und möglichst zeitnah in eine Arbeitsstelle innerhalb oder außerhalb der Justizvollzugsanstalt vermittelt; so könne er von seinem Verdienst zumindest einen Teil seiner Geldstrafe zahlen.
Ein passives "Absitzen" der Ersatzfreiheitsstrafe solle vermieden und "Hilfe zur Selbsthilfe" geleistet werden.
Hintergrund
Die Bilanz der Justizvollzugsanstalt Moers-Kapellen seit 2003:
Seit Dezember 2003 haben sich über 1.700 Gefangene ausgelöst.
In über 1.000 Fällen zahlten Verwandte die Geldstrafe. In mehr als 300 Fällen erfolgte eine Auslösung durch Arbeitseinsatz und in etwa 140 Fällen durch Ratenzahlung.
Bezahlt wurden Geldstrafen in Höhe von 1,3 Millionen Euro.
Durch die vorzeitigen Entlassungen wurden 63.900 Hafttage und damit Kosten von fast sechs Millionen Euro gespart.
Damit hat alleine die JVA Moers-Kapellen dem Landeshaushalt ein Plus von über 7,2 Millionen Euro erwirtschaftet.
Schließlich wird neben der Kostenersparnis auch die Resozialisierung gefördert.
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