GRP Rainer LLP

BGH zur Werbung namensgleicher Unternehmen - Markenrecht
740x317 Pixel - Dateigröße: 31,1 Kb
Unternehmen mit gleichem Namen, die in getrennten Wirtschaftsräumen tätig sind, dürfen unter gewissen Umständen auch im Gebiet des jeweils anderen Unternehmens für sich werben. ... weiter lesen Quelle
Pressekontakt Herr M Rainer

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
0221-2722750
Fax:
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/99291

https://www.prmaximus.de/pressefach/grp-rainer-rechtsanwälte-steuerberater-pressefach.html
Die Pressemeldung "BGH zur Werbung namensgleicher Unternehmen - Markenrecht" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "BGH zur Werbung namensgleicher Unternehmen - Markenrecht" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.