04.03.2014 09:28 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Bedingungen im Testament
Bedingungen im TestamentKurzfassung: Waren Bedingungen im Testament lediglich der Anlass für die Errichtung des Testaments, so soll dieses auch dann wirksam sein, wenn die Bedingung nicht eintritt.
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 04.03.2014] GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Verwendet der Testierende im Testament einen Konditional-, d.h. einen Bedingungssatz, so bedeutet dies nicht konsequent, dass das Testament unwirksam sei, wenn die Bedingung nicht eintritt. Vielmehr ist das Motiv des Erblassers zu erforschen.
In dem vom Oberlandesgericht (OLG) München jüngst entschiedenen Fall soll der Testierende vor einer Operation ein Testament errichtet haben. In diesem soll er seine Lebensgefährtin zur Erbin eingesetzt haben. Das Testament sei u.a. darauf gestützt, dass ihm etwas bei der Operation zustoßen könnte. Tatsächlich soll der Mann die Operation überlebt und erst Jahre später gestorben sein. Nach dem Tod soll Streit über den Nachlass und den wahren Erben geherrscht haben.
Anknüpfungspunkt anderer Erben sei der Konditionalsatz des Erblassers in seinem Testament gewesen. Sie sollen der Ansicht gewesen sein, dass das Testament nur für den Fall gegolten hätte, wenn der Mann tatsächlich bei der Operation gestorben wäre. Dies sei aber nicht der Fall.
Das OLG München nahm sich dem Fall an und entschied, dass die Lebensgefährtin des Erblassers Erbin geworden sei. Sei in einem Testament ein solcher Konditionalsatz erhalten, soll das Testament trotzdem wirksam sein, wenn es nicht widerrufen wurde. Die Operation sei lediglich der Anlass für die Errichtung gewesen. Dies soll die Auslegung des Testaments ergeben. Dabei ist nämlich der wahre Wille des Erblassers zu erforschen. Dieser sei es nicht gewesen, seine Lebensgefährtin nur dann einzusetzen, wenn er die Operation nicht überlebe, sondern generell als Rechtsnachfolgerin des Nachlasses zu benennen. Zu beachten sei trotzdem, dass eine Pauschalisierung dergestalt nicht erfolgen kann. Möglich sollen auch echte Bedingungen sein. Dies soll immer vom Einzelfall abhängen.
Das deutsche Erbrecht ist durchdacht, aber nicht für Laien gemacht. Trotzdem setzen viele Erblasser ihr Testament ohne professionelle Hilfe auf. Die Folgen: ein unwirksames Testament und Streit unter den Erben. Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei beugen vor. Unser Rechtsrat garantiert ein einwandfreies Testament. Wenn Sie Ihren Nachlass mit Hilfe unserer Kanzlei ordnen, können Sie sicher sein, dass Ihre Erben Ihren letzten Willen respektieren.
Fehlt das Testament, bestimmt das Gesetz die Erben und die Erbanteile.
http://www.grprainer.com/Erbrecht.html
In dem vom Oberlandesgericht (OLG) München jüngst entschiedenen Fall soll der Testierende vor einer Operation ein Testament errichtet haben. In diesem soll er seine Lebensgefährtin zur Erbin eingesetzt haben. Das Testament sei u.a. darauf gestützt, dass ihm etwas bei der Operation zustoßen könnte. Tatsächlich soll der Mann die Operation überlebt und erst Jahre später gestorben sein. Nach dem Tod soll Streit über den Nachlass und den wahren Erben geherrscht haben.
Anknüpfungspunkt anderer Erben sei der Konditionalsatz des Erblassers in seinem Testament gewesen. Sie sollen der Ansicht gewesen sein, dass das Testament nur für den Fall gegolten hätte, wenn der Mann tatsächlich bei der Operation gestorben wäre. Dies sei aber nicht der Fall.
Das OLG München nahm sich dem Fall an und entschied, dass die Lebensgefährtin des Erblassers Erbin geworden sei. Sei in einem Testament ein solcher Konditionalsatz erhalten, soll das Testament trotzdem wirksam sein, wenn es nicht widerrufen wurde. Die Operation sei lediglich der Anlass für die Errichtung gewesen. Dies soll die Auslegung des Testaments ergeben. Dabei ist nämlich der wahre Wille des Erblassers zu erforschen. Dieser sei es nicht gewesen, seine Lebensgefährtin nur dann einzusetzen, wenn er die Operation nicht überlebe, sondern generell als Rechtsnachfolgerin des Nachlasses zu benennen. Zu beachten sei trotzdem, dass eine Pauschalisierung dergestalt nicht erfolgen kann. Möglich sollen auch echte Bedingungen sein. Dies soll immer vom Einzelfall abhängen.
Das deutsche Erbrecht ist durchdacht, aber nicht für Laien gemacht. Trotzdem setzen viele Erblasser ihr Testament ohne professionelle Hilfe auf. Die Folgen: ein unwirksames Testament und Streit unter den Erben. Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei beugen vor. Unser Rechtsrat garantiert ein einwandfreies Testament. Wenn Sie Ihren Nachlass mit Hilfe unserer Kanzlei ordnen, können Sie sicher sein, dass Ihre Erben Ihren letzten Willen respektieren.
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Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
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