Koalition beteiligt Banken an den Kosten von Finanzkrisen
- Pressemitteilung der Firma CDU/CSU-Fraktion, 06.04.2011
Pressemitteilung vom: 06.04.2011 von der Firma CDU/CSU-Fraktion aus Berlin
Kurzfassung: Je größer eine Bank und je stärker sie mit anderen Banken vernetzt ist, desto höher ist die Bankenabgabe Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat heute die Verordnung der Bundesregierung zur Bankenabgabe zur Kenntnis genommen. ...
[CDU/CSU-Fraktion - 06.04.2011] Koalition beteiligt Banken an den Kosten von Finanzkrisen
Je größer eine Bank und je stärker sie mit anderen Banken vernetzt ist, desto höher ist die Bankenabgabe
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat heute die Verordnung der Bundesregierung zur Bankenabgabe zur Kenntnis genommen. Änderungen wurden nicht beschlossen. Hierzu erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, und der zuständige Berichterstatter, Ralph Brinkhaus:
"Mit der Bankenabgabe nehmen wir die Banken in die Pflicht. Mit ihr hat die Koalition den entscheidenden Schritt gemacht, die Banken an den Kosten künftiger Finanzkrisen zu beteiligen. Durch die Bankenabgabe werden primär die Banken und nicht mehr die Steuerzahler belastet.
Die jährliche Bankenabgabe fließt in einen neu errichteten Fonds (Restrukturierungsfonds). Dieser Fonds wird von der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) verwaltet. Er hat eine Zielgröße von 70 Milliarden Euro. Hierdurch entstehen finanzielle Rücklagen für den Fall neuer Finanzkrisen. Aus dem Fonds sollen die künftigen Restrukturierungs- und Abwicklungsmaßnahmen bei systemrelevanten Banken finanziert werden.
Je größer eine Bank und je stärker sie mit anderen Banken vernetzt ist, desto höher ist die Bankenabgabe. Es gibt aber auch eine Zumutbarkeitsgrenze; sie liegt bei 15 Prozent des Jahresüberschusses. Ein Mindestbeitrag ist immer fällig; er beträgt 5 Prozent der regulären Bankenabgabe. Banken, die aus diesen Gründen die Bankenabgabe in einem Jahr nicht vollständig zahlen müssen, müssen die fehlenden Beiträge nachzahlen. Die Banken müssen die Bankenabgabe erstmalig zum 30. September 2011 leisten.
Für das Inkrafttreten der neuen Regelungen muss auch der Bundesrat zustimmen. Die Beschlussfassung des Bundesrates ist für den 27. Mai 2011 vorgesehen."
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
fraktion@cducsu.de
http://www.cducsu.de
Je größer eine Bank und je stärker sie mit anderen Banken vernetzt ist, desto höher ist die Bankenabgabe
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat heute die Verordnung der Bundesregierung zur Bankenabgabe zur Kenntnis genommen. Änderungen wurden nicht beschlossen. Hierzu erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, und der zuständige Berichterstatter, Ralph Brinkhaus:
"Mit der Bankenabgabe nehmen wir die Banken in die Pflicht. Mit ihr hat die Koalition den entscheidenden Schritt gemacht, die Banken an den Kosten künftiger Finanzkrisen zu beteiligen. Durch die Bankenabgabe werden primär die Banken und nicht mehr die Steuerzahler belastet.
Die jährliche Bankenabgabe fließt in einen neu errichteten Fonds (Restrukturierungsfonds). Dieser Fonds wird von der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) verwaltet. Er hat eine Zielgröße von 70 Milliarden Euro. Hierdurch entstehen finanzielle Rücklagen für den Fall neuer Finanzkrisen. Aus dem Fonds sollen die künftigen Restrukturierungs- und Abwicklungsmaßnahmen bei systemrelevanten Banken finanziert werden.
Je größer eine Bank und je stärker sie mit anderen Banken vernetzt ist, desto höher ist die Bankenabgabe. Es gibt aber auch eine Zumutbarkeitsgrenze; sie liegt bei 15 Prozent des Jahresüberschusses. Ein Mindestbeitrag ist immer fällig; er beträgt 5 Prozent der regulären Bankenabgabe. Banken, die aus diesen Gründen die Bankenabgabe in einem Jahr nicht vollständig zahlen müssen, müssen die fehlenden Beiträge nachzahlen. Die Banken müssen die Bankenabgabe erstmalig zum 30. September 2011 leisten.
Für das Inkrafttreten der neuen Regelungen muss auch der Bundesrat zustimmen. Die Beschlussfassung des Bundesrates ist für den 27. Mai 2011 vorgesehen."
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Über CDU/CSU-Fraktion:
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Die Christlich Demokratische Union Deutschlands ist die Volkspartei der Mitte. Wir wenden uns an Menschen aus allen Schichten und Gruppen unseres Landes.
Grundlage unserer Politik ist das christliche Verständnis vom Menschen und seiner Verantwortung vor Gott. Unsere Grundwerte Freiheit, Solidarität und Gerechtigkeit sind daraus abgeleitet. Die CDU ist für jeden offen, der die Würde und Freiheit aller Menschen und die daraus abgeleiteten Grundüberzeugungen unserer Politik bejaht.
Die CDU Deutschlands steht für die freiheitliche und rechtsstaatliche Demokratie, für die Soziale und Ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung Deutschlands in die westliche Werte- und Verteidigungsgemeinschaft, für die Einheit der Nation und die Einigung Europas.
Ein menschlicher, an christlichen Werten ausgerichteter Kurs: Das sind Kompaß und Richtmaß unserer Politik. Auf dieser Grundlage treten wir an, unser Gemeinwesen in der sich verändernden Welt weiterzuentwickeln. Wir werden diesen Weg mit Mut und Tatkraft gehen, um unseren Kindern und Enkeln für ihre Zukunft im 21. Jahrhundert alle Chancen zu geben.
CSU
Wurzeln und Auftrag der CSU-Landesgruppe sind eng verknüpft mit der deutschen und bayerischen Parteiengeschichte.
Die CSU-Landesgruppe ist als Zusammenschluss der Abgeordneten der CSU im Deutschen Bundestag institutionelle Basis und Kraftzentrum des bundespolitischen Gestaltungsanspruchs, der sich zu keiner Zeit ausschließlich auf die Durchsetzung bayerischer Interessen im Bund bezog, sondern immer Politik für ganz Deutschland bedeutete. Von Anfang an haben daher Mitglieder der CSU-Landesgruppe in unionsgeführten Bundeskabinetten Regierungsverantwortung übernommen.
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