04.03.2014 15:50 Uhr in Gesundheit & Wellness von Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - DGUV
Berufshaftpflicht für Hebammen keine Aufgabe für die gesetzliche Unfallversicherung
Kurzfassung: Berufshaftpflicht für Hebammen keine Aufgabe für die gesetzliche UnfallversicherungDer Dachverband der Betriebskrankenkassen hat Pressemeldungen zufolge vorgeschlagen, dass die gesetzliche Unfallver ...
[Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - DGUV - 04.03.2014] Berufshaftpflicht für Hebammen keine Aufgabe für die gesetzliche Unfallversicherung
Der Dachverband der Betriebskrankenkassen hat Pressemeldungen zufolge vorgeschlagen, dass die gesetzliche Unfallversicherung die Berufshaftpflicht für Hebammen übernehmen soll. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen weisen diesen Vorschlag ausdrücklich zurück. "Bei aller Liebe zum Karneval - ein so ernstes Thema wie die Absicherung der Hebammen hat eine durchdachte Lösung verdient und keine Schnellschüsse", sagt Dr. Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Der Vorschlag sei systemfremd und führe auch nicht automatisch zu sinkenden Beiträgen.
Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt die Haftung des Arbeitgebers für Unfälle seiner Beschäftigten bei der Arbeit. "Nur hat die Haftung für Unfälle von Beschäftigten mit der Haftung für Fehler bei der Berufsausübung nichts zu tun", so Breuer. Außerdem erhebe auch die gesetzliche Unfallversicherung risikogerechte Beiträge. "Eine einfache Umverteilung der Risiken auf die gesamte Solidargemeinschaft, wie sie sich die Betriebskrankenkassen vorstellen, ist gar nicht umsetzbar. Sinkende Beiträge für die Hebammen wären folglich kein Automatismus."
Nicht zuletzt wäre die Berufshaftpflicht ein völlig neues Betätigungsfeld für die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Dies werfe auch wettbewerbs- und europarechtliche Fragen auf wie zum Beispiel die Abgrenzung zur privaten Versicherungswirtschaft.
Herausgeber:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) - Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
Mittelstraße 51
10117 Berlin
Tel.: 030 288763800
Fax: 030 288763818
E-Mail: newsletter@dguv.de
Internet: http://www.dguv.de
Der Dachverband der Betriebskrankenkassen hat Pressemeldungen zufolge vorgeschlagen, dass die gesetzliche Unfallversicherung die Berufshaftpflicht für Hebammen übernehmen soll. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen weisen diesen Vorschlag ausdrücklich zurück. "Bei aller Liebe zum Karneval - ein so ernstes Thema wie die Absicherung der Hebammen hat eine durchdachte Lösung verdient und keine Schnellschüsse", sagt Dr. Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Der Vorschlag sei systemfremd und führe auch nicht automatisch zu sinkenden Beiträgen.
Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt die Haftung des Arbeitgebers für Unfälle seiner Beschäftigten bei der Arbeit. "Nur hat die Haftung für Unfälle von Beschäftigten mit der Haftung für Fehler bei der Berufsausübung nichts zu tun", so Breuer. Außerdem erhebe auch die gesetzliche Unfallversicherung risikogerechte Beiträge. "Eine einfache Umverteilung der Risiken auf die gesamte Solidargemeinschaft, wie sie sich die Betriebskrankenkassen vorstellen, ist gar nicht umsetzbar. Sinkende Beiträge für die Hebammen wären folglich kein Automatismus."
Nicht zuletzt wäre die Berufshaftpflicht ein völlig neues Betätigungsfeld für die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Dies werfe auch wettbewerbs- und europarechtliche Fragen auf wie zum Beispiel die Abgrenzung zur privaten Versicherungswirtschaft.
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