05.03.2014 09:42 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Nur wenn der Arbeitgeber von geleisteter Mehrarbeit Kenntnis hat, besteht seitens des Arbeitnehmers unter Umständen ein Anspruch auf Bezahlung von Überstunden.
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Herr M Rainer
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Autor der Pressemeldung "Vergütung von Überstunden nur bei Wissen des Arbeitgebers - Arbeitsrecht" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.